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Auszahlung Unterhalt trotz kontoüberziehung?

Frage von muellersliesl muellersliesl

hallo, ich habe vor mehr as 7 tagen kindesunterhalt auf meinem konto als eingang gehabt. das konto ist überzogen und die bank gab mir für den ausgleich zeit bis 7.7. nun möchte ich den unterhalt welcher nicht pfändbar ist ausgezahlt haben. es sind bereits mehr als 7 tage vergangen und die bank stellt sich quer? kann ich das beim am,tsgericht erwirken das mir dieser ausgezahlt werden muß?

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Antworten (2)

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    Antwort von Mangar Mangar

    Sie hat es doch nicht gepfändet, sie gibt dir jetzt nur nicht wieder diesen Überziehungsspielraum^^

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    Antwort von fragetierchen fragetierchen

    auch der unterhalt muss zum dispoausgleich genutzt werden und ein konto kann nur gepfändet werden wenn es im plus ist. du hast also kein recht auf eine auszahlung

    Kommentar von muellersliesl muellersliesl

    nein also das ist nicht so.. unterhalt ist kein pfändbares einkommen ... sie hätten es ausgezahlt wenn es innerhalb 7 tagen abgeholt werden würde

    Kommentar von fragetierchen fragetierchenfragetierchen

    kennst du den unterschied zwischen dispoausgleich und pfändung nicht?

    Kommentar von muellersliesl muellersliesl

    doch schon.. selbst die bank sagte mir das eine auszahlung des unterhalts möglich ist innerhalb 7 tagen nach eingang ... andernfalls müsste ic beim amtsgericht eine sofortige verfügung beibringen.. zum damaligen zeitpunkt war aber das kto. mit einer pfändung belastet welche aufgehoben ist ... nun ist kein titel da und ich möchte die unterhaltsleistungen dennoch haben, weil die räumten mir ein bis 7.7. auszugleichen war erst vor 3 tagen mittlerweile ist die pfändung beglichen -.... gläubiger war nicht die bank

    Kommentar von fragetierchen fragetierchenfragetierchen

    ok und damit hast du bewiesen das du es nicht verstanden hast, dann tuts mir leid

    Kommentar von muellersliesl muellersliesl

    das stimmt nicht ... bispiel hatte ich leistungen die nicht pfändbar sind gestern ausgezahlt bekommen weil es gestern draufgebucht wurde ... nur der unterhalt ist eben vor 9 tagen gewesen .. mir scheint eher du fühlst dich in der ehre gekränkt aber auch egal dankeschön

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    nein der unterhalt gehört ja nicht dem/der kontoinhaber/in sondern dem kind, welches der/die gesetzliche vertreter/in nur entgegennimmt und verwaltet. desh. ist der saldoausgleich mit dem geld des kindes ausgeschlossen. mfg,

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