Sali,
nach dem Tod meiner Mutter kommt jetzt ihre Risiko-Lebensversicherung zur Auszahlung, begünstigt je zur Hälfte mein Bruder und ich. Die in der Police angegebene Summe ist, nennen wir es, nicht wenig.
Mein Bruder hat nun schon eine Auszahlung bekommen ( da ich nicht in DE lebe, gehts bei mir etwas länger ), allerdings nicht die in der Police angegebene Summe, sondern ganz erheblich weniger und die Versicherung sagt, das sei alles.
Die LV war mit Dynamik und lief schon einige Jahre.
Kommt nicht die Summe zur Auszahlung, die in der Police steht ? Aus welchen Gründen nicht, wenn nicht ?
Dazu sei noch zu sagen, dass mein Bruder die Original-Police dem Bestatter übergeben hat, da der sich um diese Dinge gekümmert hat. Aus irgendwelchen Gründen ist die Original-Police jetzt verschollen, mein Bruder war aber klug genug, sich vorher noch eine Kopie zu machen davon, die er mitsamt Verlustmeldung bei der Versicherung eingereicht hat. Kann es daran liegen ??
Merci für Infos schonmal !

Das ist aber sehr komisch, was sagt den die Versicherung aus welchem Grund es weniger gibt, die müssen das doch begründen können. wenn sie sich quer stellen würde ich einen anwalt dazu ziehen.
Geh SOFORT zu einem Anwalt für Familien/Erbrecht- diese paar Euro sind es wert, denn in deiner Angelegenheit scheint etwas ganz schön faul zu sein!!! Wirst sehen, es lohnt sich- und du bekommst das, was dir zusteht. Viel Glück! Und der Anwalt wird der Versicherung schon zeigen, wo's lang geht! Viel Glück!
ska007 am 25. Mai 2009 08:44 schoen, dass du das anhand dieser wenigen Informationen sagen kannst.
Ja, ich hatte in meiner Familie solch einen Fall (Unfallversicherung wollte zu wenig zahlen) Ich habe mir damals alle Paragraphen selbst rausgesucht und am Ender fast das Dopplete rausgeholt aber mit Anwalt wäre es schon schneller gegangen.

glaube da wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner
Mein Bruder lässt es jetzt von einem Anwalt prüfen...irgendwas ist da wirklich eigenartig dran an der Sache. Selbst wenn man Verwaltungsgebühren etc. dazurechnet, sollte mehr rauskommen, als es jetzt rausgekommen ist...und auch wenn die Auszahlungssumme wegen geringer Überschüsse gekürzt sein sollte - um einen mehr als 5stelligen Betrag ?? Kann doch eigentlich nicht sein oder...?
Ich würde in dem Fall einen Anwalt einschalten. Hat einer von Euch beiden eine Rechtsschutzversicherung?
Deine Fragen solltest Du von einem Anwalt klären lassen.

Wenn auf der Police steht, dass im Todesfall, diese Summe gibt und alle Beiträge bezahlt wurden, dann hat die Versicherung den Gesamtbetrag auszuzahlen. Du solltest einen Anwalt kontaktieren!
Ich denke, hier kann man den Sachverhalt auch selbst mit der Versicherungsgesellschaft klären. Versicherungsgesellschaften zahlen sicherlich nicht gern Geld aus, aber eine grundlose Kürzung der Todesfall-Leistung nimmt sicherlich keine Gesellschaft vor. Das wäre zu primitiv!
Wenn Dir nun der ausgezahlte Betrag zu gering erscheint, könnte dies u.U. auch folgende Gründe haben:
Aber ich denke, ein Anruf bei der Gesellschaft genügt, um den Grund zu erfahren. Dann kann man immer noch abschätzen, ob der Grund plausibel ist oder man die Hilfe eines Anwalt benötigt.
justii am 27. Juli 2009 19:55 Dem kann ich nur in vollem Umfang zustimmen.
Allerdings "schadet" ein Anwalt in dieser Sache ja nicht.
Die Hamburg Mannheimer Versicherung hat übrigens vor vielen Jahren mal Verträge vermittelt, bei denen nach dem Tod nur ein geringer Teil der Versicherungssumme sofort ausbezahlt worden ist und der Rest erst zum ursprünglich vereinbarten Ende des Vertrages. Dies kann im Einzelfall sogar Jahrzehnte dauern. Komischer Weise wurde diese Lebensversicherung gekauft wie warme Semmeln...
Gruß justii

Kopien zählen nicht, sei denn sie sind beglaubigt! Gezahlt wird das was in der Police steht. Eine Versicherung ist kein Basar!

Also dadurch das Du im Ausland wohnst und Dir das Geld dorthin überweisen lässt, fallen schon einmal vermehrt Verwaltungsgebühren an, zum Anderen würde ich an Deiner Stelle mal direkt bei der Versicherung anrufen und Dir das von dort aus erklären lassen. Die können Dir da bestimmt eher helfen da sie die komplette Einsicht in die Unterlagen haben.

Die echte Todesfallsumme darf Euch nicht verweigert werden. Das läßt sich ohne weitere Kosten für Euch klären. Abgezogen werden die Überweisungskosten ins Ausland. Das richtet sich nach der Höhe der Summe.