3

auszahlung eines kfz gutachtens bei bei eigenständiger reparatur

Frage von Jenny121208 Jenny121208

habe ein gutachten für meinen beschädigten pkw laut wachwerkstatt machen lassen. dies soll an die gegnerische versicherung. lasse diese reparatur jedoch privat machen, das steht fest. wie teile ich dies der gegnerischen versicherung mit? abrechnung laut gutachten? wie ist der genaue wortlaut dafür? wollte schnellstmöglich das geld kassieren, damit ich das alleine reparieren kann und die teile besorgen kann...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 3
    Antwort von fairBerater fairBerater

    Teile mit, dass Du die Abrechnung nach Gutachten wünschst. Du solltest wissen, dass dann die Rep.-Kosten laut Gutachten abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt werden. Mehrwertsteuer zahlt die Versicherung nur, soweit sie wirklich und nachweislich angefallen ist.

    Kommentar von Jenny121208 Jenny121208

    vielen lieben dank für deine schnelle und gute antwort! dann brauche ich jetzt ja keine sorge mehr zu haben :-) lg

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Du schickst das Gutachten zur gegnerischen Versicherung und bittest um Schadensregulierung auf Dein Konto, was Du dann noch abschließend aufführst und schön isses. Wie Du das letztendlich wieder herstellst mit den Schäden ist Deine Sache. Den Schaden hast Du ja

    Kommentar von Jenny121208 Jenny121208

    schadensregulierung ausschliesslich wehrwertsteuer? lg

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ja, wie fairBerater sagt - Versicherungsschäden werden ohne MwSt reguliert - richtig.

    Kommentar von Jenny121208 Jenny121208

    danke ;-) eine sorge weniger...familie und kleines kind, da brauch man ein fahrtüchtiges auto...lg

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.