zu Lebzeiten. Wer weiss, ob es noch möglich ist?
Antworten (6)
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1Antwort von
NachtflugNachtflug
Ja, wenn der Erlasser damit einverstanden ist, den Teil schon vor seinem Tode auszuzahlen.
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1Antwort von
ZwergS04ZwergS04
Oberstes Gebot hierbei ist immer, dass der Erblasser damit einverstanden ist!
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0Antwort von
vollimlebenvollimleben
Ich hoffe doch nicht!Solange mein Mann und ich noch leben,möchte ich nicht das Haus belasten,oder ins Altenheim gehen,um meine 3 Kinder ausuzahlen!Wir haben uns auch Alles allein erarbeitet!
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