zu Lebzeiten. Wer weiss, ob es noch möglich ist?

Oberstes Gebot hierbei ist immer, dass der Erblasser damit einverstanden ist!

Ja, wenn der Erlasser damit einverstanden ist, den Teil schon vor seinem Tode auszuzahlen.
natürlich ist es möglich, aber verlangen kannst dus nicht

Ich hoffe doch nicht!Solange mein Mann und ich noch leben,möchte ich nicht das Haus belasten,oder ins Altenheim gehen,um meine 3 Kinder ausuzahlen!Wir haben uns auch Alles allein erarbeitet!