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Auszahlung des Pflichtteils

gefragt von HamburgerinHamburgerin am 29.01.2009 um 17:37 Uhr

zu Lebzeiten. Wer weiss, ob es noch möglich ist?


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ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 29. Januar 2009 17:38
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Oberstes Gebot hierbei ist immer, dass der Erblasser damit einverstanden ist!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 29. Januar 2009 17:39
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Ja, wenn der Erlasser damit einverstanden ist, den Teil schon vor seinem Tode auszuzahlen.


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 29. Januar 2009 17:39
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Eigentlich ja.


ibicks
beantwortet von ibicks am 29. Januar 2009 17:41
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natürlich ist es möglich, aber verlangen kannst dus nicht


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Januar 2009 17:40
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Ich hoffe doch nicht!Solange mein Mann und ich noch leben,möchte ich nicht das Haus belasten,oder ins Altenheim gehen,um meine 3 Kinder ausuzahlen!Wir haben uns auch Alles allein erarbeitet!



Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Januar 2009 19:09
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Ja das ist möglich, man kann es gar heraus klagen !


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