Eltern sterben zeitgleich und hinterlassen 3 Söhne.
2 davon sind damals minderjährig, einer volljährig.
Die Minderjährigen leben jetzt b. Schwester der Mutter.
ältester Sohn und Schwester d. Mutter haben seit Tod kein Wort mehr miteinander geredet.
2009 wurde eine Lebensversicherung auf ein Erbenkonto gezahlt.ca.70.000€
Des Weiteren gehört zum Erbe die vorher gem. bewohnte Eigentumswohnung.
Was mit dieser ist ist völlig unklar.Wurde von Schwester komplett ausgeräumt und abgeschl.
ältester Sohn ist komplett auf sich allein gestellt und hat außer erbschein und Testament garnichts in der Hand/nie Unterlagen bekommen.
Er wird nur per Post benachrichtigt, wenn eine Überweisung auf der Bank liegt zum unterschreiben (z.b. Steuern, Erbschein der Minderjährigen, Beerdigungskosten).
Da dies 2 Jahre so geht, und an den Volljährigen außer Anfrage seiner Bankverbindung Anfang 2010 nichts passiert ist, weder die Bank noch die "Gegenseite" Auskunft gibt, weiß dieser nicht wohin er sich wenden kann (Versuch an RA des jüngsten Sohnes bevollm.und eingeschaltet von der Schwester der Mutter ebenfalls ohne Reaktion) und kein Geld für einen Anwalt vorhanden ist. Wie erfährt er den Sachstand, wie lange darf bzw kann das Erbe zurückgehalten werden? Kann die Lebensvers. nur ausgezahlt werden wenn klar ist was mit der Wohnung passiert?
Wie ihr merkt, ganz dringend Hilfe benötigt, Schnell! Danke!
genau das ist das größte problem. mein freund (ältester sohn) hat ausser diesem einen brief des vormundschaftsanwaltes nichts mehr gehört.auf diesen haben wir geantwortet, was mit den wertgegenständen sei, dass keine kopien der rechnungen, unterlagen oder sonstigem vorliegt, usw. die antwort war,aufgrund der unserer ansicht geforderten summe mit hinblick auf die schlechte nachrede im wohnort und des ganzen verhaltens, ziemlich empört und auch erstmalig anfragend und fordernd was mit allen gegenständen passiert ist,usw. daraufhin kam nichts mehr... wieder über 1jahr vergangen seitdem.
müßte nicht ein anwalt, testamentsvollstrecker o.ä. eine anfrage an meinen freund starten?wie erfahren wir ob und welches nachlassgericht überhaupt eingeschaltet ist und ob ein testamentsvollstrecker vorhanden ist. können wir diesen beantragen bzw. anfragen?im testament wurden lediglich die söhne als erben ernannt und die schwester sollte sich um die notwendig anfallende angelegenheiten (wohnung leer räumen, beerdigung usw.kümmern) und die jüngeren zu sich nehmen.von einer testamentsvollstreckung war nicht die rede...
(evtl. auch bitte meinen kommentar zur antwort von info lesen)vielen dank!
wäre froh mit neuen hinweisen!!!
Alle bestimmten Erben können nur als Gemeinschaft handeln, über Konten oder Immobilienbesitz gemeinsam verfügen.
Die Lebensversicherungssumme gehört nicht zum Nachlass, sondern dem Begünstigten, die er/sie sofort und unmittelbar von dem Versicherer fordern kann.
Mit der Formulierung "sich um alle Angelegenheiten zu kümmern" wurde IMHO die Schwester als Tetsamentsvollstreckerin bestimmt.
Ihr obliegt es daher, den Nachlass zu sichten, ein Verzeichnis über das Vermögen (Haus, Konten, Gegenstände) und der Verbindlichkeiten (Schulden, Beerdigung, Erbscheine...) zu erstellen und den Miterben einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Gegenstände wertmäßig und das Geldvermögen anteilig verteilt werden könnte.Kommt es hierbei zu keiner Einigung, wäre Teilungsanordnung zu beantragen.
Bei dem Haus kommt eine Auszahlung bei Alleinbesitz eines Erben oder ein Verkauf mit gleichmäßigem Anspruch der Erben aus Erlös nach deren Erbquote in Frage. Dem müssen alle Erben als Verkäufer zustimmen und unterschreiben.
Unverständlich, wieso der Anwalt hier so untätig ist.
Entweder weist man die Schwester auf Ihre Pflicht hin, oder es wird wie gesagt Teilungsanordnung beim Nachlassgericht beantragt, also das Gericht beschließt die Nachlassverteilung.
Das sollte der Anwalt nun mal unter Fristsetzung fordern.Da das mit erheblichen Kosten verbunden ist, die das Erbe aller schmälert, wäre die Schwester entsprechend zu informieren.