Ich studiere zur Zeit die Krankenkassentarife und bin dabei auf den Wahltarif mit Beitragsrückzahlung gestoßen. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich keine Leistungen außer der Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Nun habe ich aber eine Krankheitsgeschichte, bei der es im Jahr nicht unbedingt bei der Vorsorgeuntersuchung bleibt. Ist es sinnvoll, dass ich mich trotzdem für diesen Tarif entscheide, in der Hoffnung, die Prämienzahlung zu erhalten?
Auszahlung der Prämie beim Wahltarif mit Beitragsrückzahlung bei Krankheit?
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
peterkkleinpeterkklein
hallo Buitink,
Wahltarife lohnen sich nur, wenn du gesund bist. Hast du eine chronische Krankheit oder eine Krankheit, die Verordnungen zur Folge haben, muss ich dir abraten. Wenn du bei einer seriösen und guten krankenkasse versichert bist, raten die dir sogar davon ab. Ein Wahltarif lohnt sich nur, wenn du in der Vergangenheit keine Arzneitmittelverordungen bekommen hast. Sobald dir aufgrund einer Krankeit A)Arzneitmittel verordenet werden oder B) du ins Krankenhaus musst oder C) du Massagen bekommst oder D) Krankengeld beziehst, zieht dir die Krankenkasse die Kosten von der Prämie ab. Übersteigen die Kosten die Prämie, musst du sogar der Krankenkasse etwas zahlen.
Du kannst getrost vom Wahltarif Gebrauch machen, wenn du in der Vergangenheit - ausser Vorsorgeuntersuchungen - nichts gebraucht hast. In allen anderen Fällen lass die Finger davon.
Bei allen Krankenkassen gibt es noch einen Wahltarif, der eine geringe Prämie von jährlich 100 Euro vorsieht, wenn mann seine Vorsorgeuntersuchungen (z.B. 2x im Jahr zum Zahnarzt geht, Mitglied im Sportverein ist, seine Schutzimpungen z. B. Grippe) macht. Dies ist zwar keine hohe Prämie, aber für einen der eine Krankheit hat besser als ein Wahltarif.
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2Antwort von
Power100Power100
Wenn man krank ist, ist ein Wahltarif sicher nicht die günstigste Lösung.
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habe mich vor einigen Wiochen auch damit beschäftigt, bei den Wahltarifen der AOK ist es so, dass du zwar krank werden kannst, aber du darfst dein rezept nicht einlösen ( oder nur als Privatrezept )