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Auszahlung der Lebensversicherung. Was nun?

Frage von albatroces albatroces

Hallo, Ich bin Hatz IV-Empfänger, werde bald 60, und habe folgendes Problem: Meine Lebensversicherung (Direktversicherung) wird zum Jahresanfang ausgezahlt. Die Summe würde das noch gültige Schonvermögen übersteigen. Ich habe jedoch alte Schulden, die noch zu begleichen wären. Die Schulden sind dadurch entstanden, als meine Mutter, die in Mexiko lebte, vor über 10 Jahren an Blutkrebs erkrankte und die Behandlung recht teuer war. Anfangs habe ich mich auch an diese beteiligt, wurde aber dann arbeitslos und so mussten 3 meiner Geschwister die Kostenlast alleine tragen. Jetzt will ich mit der Auszahlung meinen Anteil nachträglich abtragen, auch wenn das Geld eigentlich für meine Altersrente gedacht war. Ich weis aber nicht, ob das so ohne weiteres geht. Ich befürchte, dass das Finanzamt mich erst einmal abzockt oder mich irgendwelche Bestimmungen daran hindern. Zunächst wollte ich von der Versicherung, dass das Geld direkt an meine Geschwister überwiesen wird. Das geht aber nicht. Ich weis nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Illegales kommt nicht in Frage. Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der sich in einer ähnlichen Situation befand und mir Ratschlag erteilen kann. Für jeden Tipp bin ich dankbar. albatroces

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von stm81 stm81

    Zunächst mal hängt die Besteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Wenn Deine jetzt ausbezahlt wird ist sie ja wahrscheinlich von vor 2005, das heißt die Auszahlung ist steuerfrei.

    Was jetzt passiert ist folgendes: Du kriegst erstmal kein H4 mehr, weil Du zu viel Geld hast. Allerdings kann meines Wissens dann niemand Dich daran hindern, mit diesem Geld Deine Schulden abzubezahlen. Von dem Rest musst Du Dich dann aber erstmal ohne staatliche Unterstützung finanzieren. Erst, wenn das Geld weg ist, kannst Du wieder einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.

    Die Angaben sind allerdings ohne Gewähr, Deine spezielle Situation habe ich bisher noch von niemandem gehört ...

    Kommentar von stm81 stm81stm81

    Ergänzung: Die Auszahlung des Geldes an Deine Geschwister könnte als Schenkung gelten, wenn sie bestimmte Höchstgrenzen überschreitet. Dann könnte Erbschaftsteuer fällig werden.

    Kommentar von albatroces albatroces

    Vielen Dank für Deine Antwort. Was Du schreibst ist mir ja auch teilweise bekannt, aber es geht eben um dieses Abzahlen der Schulden, die mir Sorgen machen. Im Grunde befürchte ich, dass ich meine „Altersente“ flöten geht, meine Geschwister durch die Röhre gucken und der Staat der lachende Dritte ist. Was aber weißt Du über Schenkungssteuer? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür? Sollte es so kommen, werde ich mich doch, wie von Jackolino vorgeschlagen, einen RA nehmen müssen! Danke für Deine Mühe!

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    Antwort von Filialleiter78 Filialleiter78

    Vielleicht stattest Du Deiner Mutter, so sie noch lebt, einen längeren Besuch ab... wenn das möglich ist und Du das willst... zwinkerzwinker. Frag da nochmal bei Deiner Versicherung, wie die Auszahlung ins Ausland aussieht.

    Immerhin kannst Du Deine Schuld gegenüber Deinen Geschwistern jetzt auch durch Alterspflege Deiner Mutter abtragen. Finde ich jedenfalls.

    Steuerlich solltest Du eigentlich nichts zu befürchten haben, denn ich denke Dein Vertrag wurde wohl vor dem 31.12.2004 abgeschlossen und ist somit eigentlich steuerfrei... aber diese eigentlich kann ein Steuerberater oder das Finanzamt aus der Welt schaffen.

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, auch wenn ich Dir gerade durch die Blume eröffnete, dass ein Lebensabend in Mexiko vielleicht die Lösung ist.

    Kommentar von albatroces albatroces

    Danke für Deine Antwort. Meine Mutter ist vor 8 Jahren leider verstorben. Ihr Todeszeitpunkt war absehbar und ich bin vorher noch bei ihr gewesen, weil ich sie lebend in Erinnerung haben wollte. Die Lebensversicherung habe ich vor ca. 33 Jahren abgeschlossen, ist also steuerfrei. Aber ich bin von einer Harzt IV-Beratungstelle gewarnt worden „…wenn Sie die Versicherung an Ihre Schwester auszahlen lassen, kann es sein, dass diese Auszahlung steuerpflichtig wird. Wegen Ihrer speziellen Lage müsste Sie sich beim Finanzamt erkundigen….“! Nun will ich nicht gerade das Finanzamt auf mich aufmerksam machen. Ich habe immer schlechte Erfahrungen mit denen gemacht. Für mich sind Finanzbeamte meistens bürgerfeindlich.

    Dein Lösungsvorschlag habe ich auch schon überlegt. Besten Dank nocheinmal!

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    Antwort von Chianti Chianti
    • zunächst "zockt" dich das finanzamt nicht ab, denn du hast sicherlich diese versicherung schon vor jahrzehnten abgeschlossen! insofern ist das NETTO ..

    • hast du denn bei den angaben, die du dem amt gegenüber hast machen müssen um hartz_iv zu bekommen, von diesen altschulden berichtet? wenn nicht, wird dieses plötzliche auftauchen von schulden wahrscheinlich so interpretiert, dass man dir unterstellt, du würdest nur versuchen dieses geld "verschwinden" lassen zu wollen

    Kommentar von albatroces albatroces

    Danke für die Antwort. Wie ich an Filialleiter78 schon geantwortet habe, bin ich von kompetenter Seite gewarnt worden. Aber warum hätte ich der Arbeitsagentur über meine Altschulden berichten sollen? Hätte ich damit nicht schon vorab eine nicht existente „Arbeitsunwilligkeit“ dokumentiert? Ganz abgesehen davon, möchte ich hier ergänzen, dass die Krankenhauskosten alle belegt sind. Schon allein Die Blut- und Plasmatransfusionen haben jeweils 5 bis 6000.- US$ pro Woche gekostet, und das bei einem damals teuren Dollarkurs. Und das über ein paar Jahre. Du hast aber mit der „Unterstellung“ schon den Kern meiner Befürchtungen getroffen. Wenn sich aber die Arbeitsagentur so passiv verhält, wie bei der angeblichen Arbeitsvermittlung, dann hätte ich eigentlich ganz gelassen bleiben.

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    Antwort von Jackolino Jackolino

    Um kompetenten Rat zu bekommen, wende dich bei solch einer wichtigen Frage an deinen Anwalt

    Kommentar von SinChiPer SinChiPerSinChiPer

    is wohl die gescheiteste Lösung

    Kommentar von albatroces albatroces

    Danke für Deine Antwort. Du wirst sicherlich verstehen, dass man als Hartz IV-Opfer einen gewissen Geiz entwickelt. Ich werde aber Deinen Rat wahrscheinlich erst dann beherzigen, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte. Im Vorfeld kostet ein RA nur ein Haufen Geld, was womöglich gar nicht nötig wäre. Vielen Dank nocheinmal.

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