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Auszahlung der Lebensversicherung von verstorbener Mutter als Einkommen gewährtet ?

Frage von Paschi Paschi

Hallo,

Vor einigen Tagen ist meine Mutter verstorben. In ihrer Lebensversicherung (KarstadtQuelle Versicherungen) bin ich als Rang 1 gelistet beim Bezugsrecht dieser Versicherung , bei einem Todesfall meiner Mutter. Das ist jetzt vor einigen Tagen leider eingetreten. Der Wunsch meiner Mutter war, wenn sie sterben sollte, dass ich die Lebensversicherung danach "kündige/beende" und mir auszahlen lasse. Von dem Geld soll ich die Beerdigung bezahlen, die Schulden bezahlen und den Rest behalten bzw. zwischen meiner Oma und mir aufteilen. Da ich aber zurzeit eine überbetriebliche Ausbildung mache, wo ich kein geld bekomme (ist eine andere Geschichte, da sie als schulische Ausbildung angesehen wird) und somit von "Hartz 4" lebe, wird da die ausgezahlte Lebensversicherung an mir als Einkommen von mir gewährtet und somit mein Geld gestrichen?

MfG Paschi

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Antworten (9)

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    Antwort von elenore elenore

    Mein Beileid.

    Ich kenne Fälle, da wurde diese Auszahlung bei der ARGE nicht angezeigt. Ich bekomme auch in eingen Jahren eine Auszahlung für die Rente, habe bei der Versicherung telefonisch angefragt, ob diese Auszahlung dem Finanzamt angezeigt wird. Ist bei mir nicht der Fall. Also frage nach und handele entsprechend nach der Antwort. Nur wenn es dem Fiscus gemeldet wird erreicht es auch die ARGE, sonst nicht.

    Eine zweite Möglichkeit wäre, die Oma übernimmt die Auszahlung und ihr einigt euch inter!!!

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    Antwort von cyberoma cyberoma

    Du erbst mit der Lebensversicherung "Vermögen", und das wird angerechnet. Möglicherweise fällt sogar Erbschaftssteuer an. Beerdigungskosten und Schulden werden abgezogen. Hoffentlich ist das Teilen mit der Oma irgendwo schriftlich vereinbart, damit es als Vermächtnis gilt und von deiner Erbschaft abgezogen werden kann.

    Hier steht noch mehr:
    http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv5833122827...

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    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe

    Ich wünsche dir viel Kraft in dieser Zeit. Zählt nicht als Einkommen aber es sind Einnahmen aus Versicherungen/Verpachtung.

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    Antwort von moon73 moon73

    Nach Abzug der Beerdigungskosten und Abzug eines Teiles an Vermögen den du selbst behalten darfst, geht der Rest als Lebenserhaltung "drauf" und wird dem Hartz IV angerechnet.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Wenn du noch kein Vermögen hast:

    Lebensjahr x 150 € als Freibetrag (Höchstbetrag jedoch 9.750 €). Der Rest wird als Einkommen gewertet.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Mein Beileid. Leider wird der Überschuß wohl als Einkommen bewertet, sofern er deinen Freibetrag übersteigt. Du könntest lediglich versuchen, die Restsumme in eine Art Alterssicherung nach Rürupp oder Riester umwandeln. Dann hättest allerdings zwischendurch keinen Zugriff drauf.

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    Antwort von natangel natangel

    erbe wird gar nicht berechnet aber ich würde in deiner situation mal in den bestimmten einrichtungen für solche fragen anrufen

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Wo ist denn meine Antwort hin ... jedenfalls erstmal mein herzliches Beileid.

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    Antwort von t124terra t124terra

    Einen gewissen Freibetrag hast du schon also alles wird nicht mit angerechnet

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    Antwort von Fischgrete Fischgrete

    ´mein beileid.

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