Hallo zusammen, ohne ins Detail gehen zu wollen: Weiß jemand inwiefern man sich eine eine betriebliche Altersvorsorge von der zuständigen Versicherungsgesellschaft in Form einer Einmalzahlung wieder auszahlen lassen kann, wenn man ca. 2 Jahre einbezahlt hat, dann vom Arbeitgeber gekündigt worden ist und der spätere monatliche Rentenauszahlungbetrag nur einige wenige Euros betragen würde? Gibt es diesbezüglich einen Mindestauszahlungsbetrag? Ansonsten wäre es ein enormer Verwaltungsaufwand für einen einstelligen EUR-Betrag. Besten Dank & Grüße
Antworten (3)
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MST1971 Es gibt keinen Mindestauszahlungsbetrag. Sobald ein Rückkaufswert gebildet wurde, ist die Gesellschaft verpflichtet diesen auszubezahlen. Hierzu muss die Versicherung gekündigt werden. Dies ist für den Versicherungsnehmer oft nachteilig, da der Rückkaufswert nicht den eingezahlten Beiträgen entspricht. Eine Fortführung beim neuen Arbeitgeber oder die Wandlung in einen privaten Altersvorsorgevertrag ist viel sinnvoller. Ansonsten sollte man diesen Vertrag vorübergehend Beitragsfrei stellen und die Zahlung möglichst bald wieder auf nehmen.
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MismidMismid
nein, das würde kein Sinn machen! Du müßtest ja alles sofort nachversteuern und für alles Kranken und Rentenversicherungsbeiträge rückwirkend bezahlen. Du kannst doch einfach den Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen
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spriti25 Es gibt es einen Mindestauszahlungsbetrag dießer kann aber von jedem Vorsorgeanbieter anders festgesetzt werden.
Für einen einstelligen Betrag wird dieß kaum möglich sein.
Würde ich dieße weiter laufen lassen und beim nächsten Arbeitgeber versuchen deine Vorsorge auf dießen zu übertragen.
Irgendwie schriebe ich dauernd dieß ;)
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öm sag ich doch :D