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Auswuchten

Frage von Sariel88 Sariel88

Hallo Zusammen

gibt es gesetzliche Vorschriften bei Fahrzeugen (PKW - NFZ) bei welcher Reifengröße man die Räder auswuchten muss ?

Danke und KG

Sariel

PS: ein Link zum entsprechenden Gesetztestext wäre sehr hilfreich dann :-)

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Antworten (7)

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    Antwort von Saab95 Saab95

    es gibt keine gesetzliche vorschrift das reifen ausgewuchtet sein müssen. auch der tüv wird es nicht beanstanden weil er es nicht kontrolliert.

    was er allerdings kontrolliert ist das "spiel" an teilen der radaufhängung und der lenkung.

    und diese teile gehen zwangsweise auf dauer kaputt. und natürlich reifenabnützung. erkennbar an "platten" stellen am reifenumfang. und an "sägezahnartigem" verschleiss des profils. (ausfransungen)

    einseitige abnützungen hingegen entstehen durch falsch eingestellte spur.

    steht also in keinem verhältnis zu den kosten des wuchtens. und natürlich auch der sicherheit

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Du kommst nicht durch den TÜV. Wie fährt man mit nicht ausgewuchteten Rädern? Unwucht ist weder von der Reifengröße, nich von der Reifenbreite abhängig. Wenn Dir Dein Leben keine fünf €uro, für`s Wuchten wert ist, beende es ohne andere zu gefährden!

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    Antwort von toxikon toxikon

    Vorschriften gibt es keine, dennoch sollte man dies vor allem bei KFZ öfter einmal tun, denn so kann man den Reifen vor einem einseitigen Abfahren schützen. Z.B. auf der Innen- oder Außenseite.

    Tipp: Wer unterschiedliche Rad-Reifen-Kombinationen für Sommer und Winter fährt, der sollte nach dem 2. Wechsel die Achsen neu vermessen und einstellen lassen. Irgendwie verziehen die sich leicht, das hat dann auch wieder einen Einfluß auf die Reifen.

    Kommentar von Elodil ElodilElodil

    Die Spureinstellung verändert sich schon bei geringen Berührungen der Felgen mit dem Randstein und das passiert eigentlich recht vielen, sodass ein Grossteil mit falsch eingestellter Spur herumfährt. Das erhöht sowohl den Reifenverschleiss als auch den Spritverbrauch. Also wenn man einen Randstein touschiert hat, sollte man die Spur/Sturz kontrollieren und ggfs. korrigieren lassen.

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    Antwort von Elodil Elodil

    Solange etwas nicht von Sicherheitsrelevanz ist gibt es dafür keine Vorschriften. Aber: Ich möchte mit so einem Vibr*ator nicht über 100 fahren und ausserdem sagt dann der nächste TÜV wohl, dass die Reifenlager und die Radaufhängungen ausgeschlagen sind und dann wird's sicher Teuer. Auswuchten dagegen kostet nicht viel.

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    Antwort von MaF2111 MaF2111

    Dazu gibt es ganz sicher kein Gesetz!

    Was willst du mit nicht ausgewuchteten Rädern erreichen? Ein Zittern im Lenkrad, was absolut nervt und sicher nicht gut ist für das ganze Fahrzeug. Schon mal davon gehört, dass ich Teile lösen können durch Vibrationen?

    Jeder muss wissen was er macht und ich werde die 7,50€ pro Rad gerne in die Hand nehmen um ein ruhigen Fahrzeuglauf zu haben.

    Aber wie gesagt, gesetzlich kann so etwas nicht geregelt sein, alles andere würde mich mehr als wundern.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Gesezliche Vorschrift? Weiß ich nicht.

    Versuche einmal ein Auto zu fahren, wo die Räder nicht ausgewuchtet sind.

    Da kommt Freude auf.

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    Antwort von pupsdichplatt pupsdichplatt

    meines wissens MUSS man gar nicht - es ist nur besser für fahrstabilität und fahrzeug

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