Ich führe gerade eine GuV-Analyse durch (zur Übung). Dabei orientiere ich mich an die Angaben von Paragraph 275 III HGB.
Dort wird die Einordnung der GuV-Positionen in Betriebsergebnis, Finanzergebnis, außerordentliches Ergebnis und Steuern vorgesehen. (Sagt mein Lehrbuch).
In wie weit spielt nun das Eigenkapital bei dieser Analyse eine Rolle?
Ich kann das nicht so richtig einordnen. Spielt das Eigenkapital eine Rolle für das Betriebsergebnis oder soll ich das aus der Analyse ganz heraus lassen? (Das wäre meiner Meinung nach unsinnig.)
Dankesehr. Mit diesen Kennzahlen kann man nun die Eigenkapitalrentabilität ausrechnen - jetzt bin ich wieder auf der richtigen Spur!