Hallo, Ich habe eine frage bezüglich der Ausweispflicht. [Es geht nur um die Theorie, das man soetwas nicht macht weiß ich selbst ;) Allerdings würd ich gern Klarheit, da man damit öfters mal in kleinen Grüppchen diskutiert, wo sich dann HobbyGesetzkenner drunter befinden) Wenn ich z.b.in der Bahn fahre, und meinen Fahrschein vergesse,muss ich den Kontrolleuren dann meinen Personalausweis vorlegen?(Ich Habe nämlich oft gehört, dass nur die Polizei und auch wirklich nur dann,wenn ein Verdachtsfall vorliegt) den Personalausweis anfordern darf. Wenn man nun davon ausgeht,dass ich den Ausweis den Kontrolleuren nicht zeigen muss, die von mir jedoch verlangen auf die Polizei zu warten,bzw mich mit zum Revier nehmen wollen.Die haben ja aber wenn man weiter geht, auch nicht das Recht jemanden festzuhalten, ohne seine Einwilligung, also dürfte man theoretisch gehen und man wäre im Recht? Sollten die Kontrolleure das Recht haben mich festzuhalten, dürfen sie mich jedoch nicht anfassen, dass hieße, wenn ich wolte könnte ich einfach weggehen und die dürfen mich nicht Berühren. Stimmt das so in etwa? Anderes beispiel kurz, Disco ->man gerät in Stress, weiß man hat nichts gemacht, hat keine Zeit und will einfach gehen, die Security will jedoch den Ausweis sehen, man verweigert und die sagen man solle auf die Polizei warten, da man es aber eilig hat, geht man ohne festgehallten wird
Ausweispflicht von nicht Polizisten?!
Antworten (11)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
nadine120785nadine120785
Das Vorzeigen des Ausweises darfst du verweigern (was jedoch in den von dir genannten Fällen nicht wirklich klug ist -> bei der Bahn wird dann gerne eine Anezeige wegen Erschleichung von Dienstleistungen draus). Allerdings dürfen die von dir aufgeführten Personen die Polizei hinzuholen - und zumindest der Bahnmitarbeiter ist berechtigt, dich bis zu deren Eintreffen (auch ohne deine Einwilligung) festzuhalten. Wenn du nicht bleiben willst darf er dich durchaus auch festhalten - immerhin ist Schwarzfahren (oder das Kaufen einese Kindertickets als nicht berechtigter etc.) eine Straftat.
Bei der Security kommt es auf den Sachverhalt an - aber wenn du lustig mitgeprügelt hast dürfen auch die dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (und sind in der Regel auch so gebaut, dass sie das hinbekommen)
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4Antwort von
onomantonomant
Schwarzfahren kann eine Straftat sein. Wird jemand bei der Begehung einer solchen erwischt hat jeder das Recht den Täter festzuhalten. Also dürfen sie dich festhalten.
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4Antwort von
gri1sugri1su
Du bist zwar nicht verpflichtet, Kontrolleuren auf Verlangen den perso vorzuzeigen, aber Du bist dann verpflichtet, auf die Polizei zu warten, die in dem Fall gerufen wird. Notfalls können sie Dich am Weggehen hindern und festhalten, bis die Polizei da ist.
Das darf übrigens jeder Bundesbürger: Eine Person vorläufig festnehmen und bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen.
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AllesKnowerAllesKnower Ich will ja auch nicht unken aber eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten gibt es nicht !
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Entrail Jetzt gibts hier auchschon wieder solch ein hin und her :D .... Also kann jemand seine Ausssagen mit irgendwelchen Links oder sowas belegen?
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gri1sugri1su schau mal hier: Da steht es schwarz auf weiss - auch zum Thema Identitätsfeststellung kann jeder Bürger eine vorläufige Festnahme durchführen.
http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3271
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2Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Also:
Wenn du ohne Karte Bahn fährst, ist das idR erschleichen von Leistungen.
Wirst du erwischt kann und darf das Bersonal natürlich den Ausweis verlangen. Zeigen musst du ihn aber nicht. Man könnte ihn dir aber im Rahmen von §127 StPO wegnehmen um diene Identität festzustellen.
Wird aber idR nicht gemacht.
In der BRD hat jeder das recht einen auf frischer Tat ertappten Täter bis zu eintreffen der Polizei festzuhalten.
Solltest du dich der Festnahme entziehen, darf man dich mit angemessner Gewalt (dazu grhört auch Einsperren und fesseln) daran hindern.
Wenn du nichts getan hast, hat natürlich keiner das Recht dich festzunehmen und du hast das recht dich gegen diese Freiheitsberaubung zu wehren.
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2Antwort von
dirodadiroda
Wenn du eine Straftat begehst kann dich jeder Bürger, also auch Fahrkartenkontrolleure, festhalten, bis die Polizei kommt. Dazu darf auch nötiger, angemessener und unmittelbarer Zwang ausgeübt werden (zB.Festhalten). Den Polizeieinsatz mußt du dann zusätzlich noch bezahlen.
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1Antwort von
possmannpossmann
du musst den Kontrolleuren deinen Ausweis nicht zeigen, aber auf die Polizei musst du warten. Wenn du die Bahn bzw Bus besteigst, akzeptierst du die Beförderungsbestimmungen! Von daher kannst du nicht einfach gehen.
Genau das gleiche ist in der Disko.Wenn du diese Betritts, gilt das Hausrecht des Betreibers! Wenn du dich nicht an die Dinge hälst und dich weigerst, wirst du "festgehalten" bis die Polizei da ist! Ist ihr gutes Recht
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AllesKnowerAllesKnower http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html regelt diesen Fall des Festhaltens abschließend und eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten besteht unter keinem Gesichtspunkt !
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Entrail Das verstehe ich nicht, wenn ich mir den Link angucke, würd ich daraus lesen, das jeder mich festhalten darf, bis die Polizei da ist, denn ne Straftat ist es ja, es sei denn ich verrate den nichtmal das ich keinen Fahrschein hab, sondern sag den einfach "weiß ich nicht"
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possmannpossmann Da nur die Polizei die Identität feststellen darf (nur gegenüber diesen muss man sich ausweisen) brauch man auch keinen Festhalten, wenn man nicht die Polizei ruft :)
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Entrail Ja:P das die (wenn man sich nicht ausweisen will) natürlich die Polizei rufen ist natürlich klar :D also das soll in meinen Szenarien natürlich der Fall sein ;)
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0Antwort von
AllesKnowerAllesKnower
Um die Frage mal ohne wenn und aber zu beantworten: Ausweisen musst Du Dich nur gegenüber der Polizei !
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0Antwort von
mac82mac82
selbstverständlich dürfen die kontrolleure dich festhalten bis zum eintreffen der polizei...sonst wäre ne kontrolle irgendwie ziemlich sinnlos oder?
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Entrail Naja, der Typ der mir das so erzählt hatte, meinte "wir alle wären zu doof und müssten uns generell nicht soviel von den möchtegern (Wort hab ich vergessen) (aber er meinte sowas wie Securitys und Türsteher und ähnliches) sagen lassen, da die theoretisch eig keine Rechte haben, alles was sie fordern sind freiwillige Sachen, auf die "wir" und dann meist einlassen, weil wir nicht wissen was die dürfen und was wir für Rechte haben" . :P Daher die Frage :D
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AronphoenixAronphoenix Da hat er auch recht.
Die dürfen genausoviel wie jeder andere auch.
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alexander197878alexander197878
Du musst deinen Personalausweis vorzeigen, damit die Kontrolleure deine Persönlichen Daten aufnehmen können. Wenn Sie dich ohne Fahrkarte erwischen, dann heißt es dass du schwarz gefahren bist und um dir dann einen Gebührenbescheid zusenden zu können, benötigen Sie dazu deinen Perso.
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nadine120785nadine120785 Sie benötigen den Perso - aber sie können nicht darauf bestehen, dass man ihn ihnen zeigt. Aber dann können sie ja immernoch auf die Polizei zurückgreifen
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AndrarAndrar
Also nur Amtspersonen haben das recht das zu fordern.Aber die Kontrolleure können diese natürlich zur Hilfe rufen. Es gibt ja auch so was wie eine zivile Verhaftung wenn man eine Verbrecher stellen muss.
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Entrail Die eigentlich Frage die in unserer Runde auftrat war ja, ob diese einen solange auch festhalten dürfen :P
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frischlingfrischling
Die Kontolletties dürfen dich sehr wohl bis zum Eintreffen der Polizei festhalten...
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Entrail Auch durch grob gesagt "körperliche" Gewalt? Sei es nur das festhalten am Arm?
:) Naja mir hat aufjedenfall mal jemand mit total selbsicherer stimme gesagt man kann da machen was man will, theoretisch dürfen die nix, kein Ausweis sehen, noch einen festhalten, egal wie
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mac82mac82 nehmen wir mal dein beispiel mit der disco...türsteher sollten in der regel in der lage sein dich mit einem einfachen griff festzuhalten, ohne extreme gewalt anzuwenden oder es zu einem geraufe kommen zu lassen. und ansonsten darf man dich auch am arm festhalten, deshalb reißt er ja nicht gleich ab...wenn du dich dann mit gewalt los reißt hast und es dadurch zu handtätlichkeiten von dir gegenüber der anderen seite kommt, dann hast du natürlich nur noch mehr ärger. extreme gewalt anwenden um dich festzuhalten darf man logischerweise nicht...aber es geht auch ohne
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AronphoenixAronphoenix Im Beispiel mit der Disco hatte er abernicht Strafbares geten.
Daher hat er gegenüber den Türstehern ein Notwehr recht.
Genau so ist es.DH