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Ausweispflicht: Personalausweis vs. Reisepass

Frage von Undsonstso Undsonstso

Peinlich, peinlich..... Aufgrund eines Anschreibens unseres Bürgermeisters würde ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Personalausweis abgelaufen ist..... mir wurde ein Termin gesetzt, bis wann ich einen neuen Perso beantragen zu habe....

Man kann sich doch auch mit dem Reisepass ausweisen....

Wie ist das eigentlich...? Brauch ich zwangsläufig einen Ausweis oder reicht der Besitz eines gültigen Reisepases eigentlich auch aus...?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Der Besitz eines gültigen Reisepasses geht auch, sofern du einen hast, und er noch gültig ist, sollte das kein Problem sein. Rufe dort an und teile ihnen mit, dass du einen Reisepass besitzt.

    Allerdings wird der nicht überall akzeptiert, weil da keine Adresse drin steht. Also müsstest du theoretisch eine aktuelle Meldebescheinigung mit dir führen, damit zb im Falle einer Kontrolle alle deine Daten vorhanden sind. Aber prinzipiell reicht der Reisepass aus. Steht im Passgesetz.

    Kommentar von Sumselbiene SumselbieneSumselbiene

    Ich korrigiere mich. Steht im Personalausweisgesetz. Und zwar in § 1, Abs. 2 Satz 3:

    " Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Reiepass geht auch, §1 Satz 2 PAuswG

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Dein Reisepass reicht aus.

    Darf ich mal wissen wie lange dein Ausweis schon abgelaufen ist? Und wie lange ist die Frist?

    Meiner ist schon Sept. 2011 abgelaufen. Schreibt der Bürgermeister mir auch?

    Kommentar von Undsonstso UndsonstsoUndsonstso

    du hast noch ein knappes jahr zeit ,-) bis er sich meldet , dein bm

    ich habe einfach nicht aufs datum geschaut... peinlich...

    Kommentar von Bause2404 Bause2404Bause2404

    Alles klar. Dank dir.

    Ich bekomme nicht oft Post vom BM.... da bin ich mal gespannt. ;-)

    Kommentar von Sumselbiene SumselbieneSumselbiene

    Das macht auch bei weitem nicht jedes Amt. Also verlass dich nicht drauf, dass du was bekommst.

    Und psssst: das schreibt nicht der Bürgermeister selbst ;-) er unterschreibt höchstens :-D

    Kommentar von Bause2404 Bause2404Bause2404

    psst.... komm mal näher..... flüster..... ich weiss.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Der Besitz eines Reisepass reicht auch, denn laut Bundesreisepass Verordnung sind Personen welche eine Reispass besitzen von Ausweispflicht mit den Perso befreit.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Rechtsgrundlage : § 1 Satz 1 u. 2 Passgesetz !

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    Antwort von DatSchoof DatSchoof

    Im Inland brauchst Du streng genommen gar keinen Personalausweis mit zu führen. Wenn Du Dich irgendwo ausweisen musst, dann reicht der Reisepass, aber auch der Führerschein. Es gibt ein paar Sachen, da reichen diese Unterlagen nicht, beispielsweise bei einem Notar, da musst Du dann einen Personalausweis vorlegen. Bei vielen Bankgeschäften ist das nicht anders. Von daher brauchst Du den Ausweis nicht unbedingt zwangsläufig, aber Du musst zwangsläufig einen gültigen haben.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Es geht hier um die Pflicht des Besitzes, nicht um das Mitführen.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Wer eine Reispass besitzt , hat keine Verpflichtung eine Perso zu besitzen, jedoch kann diesn Freiwillig erwerben. Ruf mal dort an und berufe Dich auf § 1 Satz 1 und 2 des Passgesetzes.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Schwindel !!! Laut BPA Gesetz muß der BPA nicht gültig sein und eine Mitführpflicht besteht auch nicht !

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Wenn du einen gueltigen Reisepass hast, bist du nicht verpflichtet, ebenfalls einen Personalausweis zu haben. Der Reisepass genuegt den gesetzlichen anforderungen voellig, ein perso ist allerdings oft praktischer.

    Viele Deutsche - u.a. auch ich selbst - koennen gar keinen Personalausweis erhalten, einen Reisepass hingegen sehr wohl.

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Die Besitzpflicht ist nicht aufgehoben , lediglich die Ausweispflicht, wenn Pass vorhanden ist !

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Natuerlich ist die Besitzpflicht aufgehoben, wenn man einen gueltigen Reiserpass besitzt. Steht doch klipp und klar im PAuswG Paragraf 1 Abs. 1: "(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können."

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    Antwort von schnuppe66 schnuppe66

    Im Reisepass ist keine Anschrift vermerkt, daher muss ein Personalausweis beantragt werden

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Nein, ein Reisepass reicht nicht aus, da in diesem keine Adresse steht.

    Wo ist das Problem, einen neuen Personalausweis zu beantragen? Zudem bist du verpflichet, dich jederzeit korrekt ausweisen zu können.

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    Antwort von Realito Realito

    Soviel ich weiss, ist der abgelaufene Perso in Deutschland weiterhin gültig.

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Wie soll ein abgelaufener Personalausweis gültig sein? Zahlst du auch noch mit DM?

    Kommentar von Realito RealitoRealito

    informiere dich mal!

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Alles richtig , er ist ungültig , muß aber nicht zeitlich gültig sein : Die Anschrift allerdings muß dem aktuellen Stand entsprechen !

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    Antwort von JoScho JoScho

    Ein Reispass ist als Auswei genug. Nur der ist nicht als Meldeausweis der Wohnung ausreichend - diese wird bei Reisen nicht benötigt. Es ist pflicht, daß sich jeder ausweisen kann. Jeder muß auf amtliche Anweisung seine Personalien und Wohnsitz nachweisen können. So muß z.B. beim Umzug die Adresse umgemeldet werden und somit auch der Personalausweis. Wie der Name sagt: die dei Person.Ausweisung

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