Peinlich, peinlich..... Aufgrund eines Anschreibens unseres Bürgermeisters würde ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Personalausweis abgelaufen ist..... mir wurde ein Termin gesetzt, bis wann ich einen neuen Perso beantragen zu habe....
Man kann sich doch auch mit dem Reisepass ausweisen....
Wie ist das eigentlich...? Brauch ich zwangsläufig einen Ausweis oder reicht der Besitz eines gültigen Reisepases eigentlich auch aus...?
Ich korrigiere mich. Steht im Personalausweisgesetz. Und zwar in § 1, Abs. 2 Satz 3:
" Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."