Ich wüsste mal gern genau, wie das ist mit der so genannten Ausweispflicht. Viele meiner Freunde behaupten, ich müsste immer einen gültigen Ausweis bei mir tragen, ansonsten sei das illegal, mich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Stimmt das nun oder nicht? Worauf bezieht sich die Ausweispflicht genau? Muss ich wirklich bei jedem Auftritt in der Öffentlichkeit einen gültigen Ausweis bei mir haben, um legal unterwegs zu sein??
Ausweispflicht? Ist es legal oder illegal, ohne gültigen Ausweis unterwegs zu sein?
Antworten (14)
-
6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
magiceyes Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.
Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
-
2Antwort von
Volker13Volker13
Die ausweispflicht bezieht sich darauf, dass du Dich gegenüber der polizei auf Auforderung ausweisen kannst.
Es ist nicht illegal, ohne einen Ausweis unterwegs zu sein.
-
2Antwort von
NudelsternchenNudelsternchen
Du musst einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht immer mit dir führen. Im Zweifelsfall wirst du dann nach hause begleitet oder auf dem Revier deine Identität festgestellt. Es kostet auch nichts wenn du keinen Ausweis dabei hast.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; Quelle(n): §1 PersAuswG
-
-
1Antwort von
MismidMismid
Ausweispflicht bedeutet, daß du einen gültigen Ausweis besitzen mußt. In Deutschland gibt es kein Mitführpflicht. Allerdings kann die Polizei dich dann zur Festellung deiner Daten, aufs Revier mitnehmen und dort theoretisch bis zu 24 h festhalten. Abgelaufe Ausweise darfst du nicht mit dir führen. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ist fast schon Urkundenfälschung
-
1Antwort von
dekonschdanzer also, ich erklär dir das mal so okay.
jeder mensch ist ausweispflichtig.
grad bei gewissen ausweispflichtigen lokale, spielotheken, discos, etc.
genauso wenn dir etwas passieren sollte, und keiner weis wer du bist, kann man durch deinen ausweis identifizieren, wer du bist und woher du kommst.
falls man keinen dabei haben sollte ist das nicht illegal auf der straße zu laufen, aber man hat die pflicht bei dir zu führen.
wenn die polizei eine personenkontrolle machen sollte, ist das für dich auch nicht schlimm, zu sagen wer du bist und woher, denn die können dir keinen bussgeld anrechnen oder ähnliches.
hoffe ich konnt dir irgendwie helfen.
-
1Antwort von
RumbalotteRumbalotte
Dann bin ich stets illegal unterwegs, ich hab nie einen Ausweis dabei :-)
-
-
1Antwort von
luckytessluckytess
Der Ausweis ist nützlich, wenn du in Discotheken gehst oder spät nachts unterwegs bist. Täglich den Ausweis mitzuführen, ist sicher keine Pflicht, aber wenn dir irgend etwas zustößt, ein Unfall, eine Ohnmacht etc., kann man dich jederzeit identifizieren. Wenn man einen Ausweis hat, dann nimm ihn auch mit.
-
1Antwort von
peachesstar Nein, es besteht keine Pflicht, dass du deinen Personalausweis immer bei dir führen musst...illegal ist es schonmal gar nicht. Mehr kann ich dazu nicht sagen, habe das nur mal wo gelesen.
-
1Antwort von
nikoerisnikoeris
Blödsinn.Es besteht natürlich die Pflicht ab 16 einen Perso zu haben, aber den braucht man ja nicht immer.
-
1Antwort von
Karl478Karl478
Man sollte immer einen gültigen Personalausweis dabei haben.
Kommentar von
MismidMismid sollte - ja, muß - nein
-
0Antwort von
smokejumper1970 Wie sieht das ganze denn als Verkehrsteilnehmer aus? Ich weiß auch als Fußgänger ist man Verkehrsteilnehmer, aber wie sieht das aus, wenn ich mit Auto oder Motorisierten Zweirad unterwegs bin? Muß man immer alle Papiere dabei haben? Ein Polizist verwarnte mich einmal mündlich mit den Worten, das ich verpflichtet sei, Führerschein sowie Fahrzeugpapiere und einen gültigen Ausweis mit zuführen hätte und als Ordnungswiedrigkeit geandet werden kann und mit einem Bußgeld belegt wird, falls man sich nicht ausweisen kann!?
-
0Antwort von
WenneWenne
Stell dir mal vor du bist am einem öffentlichen FKK-Strand oder in einer öffentlichen Sauna. Wo steckst du da den Ausweis hin? ;-P
Es ist zwar manchmal hilfreich einen Ausweis mit sich zu führen, aber Pflicht ist es nicht.
Kommentar von
MismidMismid eine öffentliche Sauna? Wo soll es so etwas geben?
Kommentar von
WenneWenne Da gibt es unzählige! Viele große Bäder haben Saunalandschaften (oft extra, weil dafür auch extra Eintritt gezahlt werden muss) Es gibt aber auch reine Saunen die öffentlich gegen Eintritt zu besuchen sind.
Solche Saunen aber nicht mit Swingerclubs oder ähnlichem verwechseln!!!
-
0Antwort von
Phoenix29Phoenix29
Ja, Du musst Dich jederzeit ausweisen können. Z.B. Polizeikontrolle. Es werden ja nicht nur Autofahrer kontrolliert.
Kommentar von
MismidMismid falsch!
Also bis auch den letzten satz ist das schwachsinn. Es ist nicht verboten einen abgelaufenen ausweis zu beseitzen. Kommt natürlich nicht unbedingt gut, weil man dann sicherlich erstmal genauer prüfenwird ob das so stimmt, aber es ist nicht verboten. Und Urkungenfälschung schon gar nicht, man verändert ja nichts an dem Ausweis.