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Ausweispflicht in Deutschland für Personalausweis

Frage von marulanda marulanda

Muss man den Ausweis auch immer bei sich haben? Was passiert wenn nicht?

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Antworten (13)

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Nein, muss man nicht!

    Kommentar von Seltsam SeltsamSeltsam

    aber man kann mit zur Wache genommen werden, um die Personalien festzustellen, was sehr Zeitaufwändig ist.

    Kommentar von sabine411967 sabine411967sabine411967

    Natürlich muss man...

    Kommentar von WillTell WillTellWillTell

    Die Nudel mach bei 9/10 ihrer Antworten ein !! !! !! !! !! !! !! !!:D

    Kommentar von Nudelsternchen NudelsternchenNudelsternchen

    Nein! Du musst einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht immer mit dir führen. Im zweifelsfall wirst du dann nach hause begleitet oder auf dem Revier deine Identität festgestellt. Es kostet auch ncihts wenn du keinen Ausweis dabei hast.

    ) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; Quelle(n): §1 PersAuswG

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    Antwort von sweetymo sweetymo

    Ausweispflicht heißt, dass man über einen gültigen Perso verfügen muss, nicht dass man ihn ständig mit sich führen muss. Allerdings dürfen Ordnungsbehörden den Ausweis für die Identitätsfeststellung verlangen, und einen solange festahlten, bis man sich ausweist.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Und das scheinen einige als angenehmer zu empfinden, als den Ausweis dabei zu haben.

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    Antwort von kasmoNLC kasmoNLC

    Stimmt, aber du kansnt jederzeit von der Polizei verpflichtet werden nachzuweisen wer du bist.

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    RatgeberHelden Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Nein, musst du nicht. In Deutschland herrscht keine grundsätzliche Ausweispflicht.

    Kommentar von sabine411967 sabine411967sabine411967

    Habe ich aber schon anders erlebt...

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    Antwort von tergenna tergenna

    http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
    Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 PersAuswG ordnungswidrig

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    du kannst auch allein mit deiner Geburtsurkunde rumlaufen - du bist nicht verpflichtet, innerhalb D. einen Personalausweis (bei dir) zu haben

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    Antwort von BrauniNicky BrauniNicky

    Natürlich Pflicht du mußt dich immer und überall ausweisen können wenn Polizei kommt und du hast keinen dabei können die dir ein bußgeld aufbrummen,also immer schön dabei haben !!

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Das ist Unsinn. Es besteht keine Pflicht, den Perso mizuführen.

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    Antwort von Damian04 Damian04

    Es ist im Gesetz verankert, dass du ein Nachweis über deine Identität mitführen mußt. Ansonsten kann die Polizei dich mitnehmen um die Personalien zweck Richtigkeit festzustellen

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Das stimmt nicht. Die Verpflichtung bezieht sich nur auf den Besitz, nicht auf das Mitführen eines Ausweises.

    Kommentar von Damian04 Damian04

    Das widerspricht sich irgendwie. Ich bin verpflichtet einen Ausweis zu haben, muß ihn aber nicht mitführen. Wenn du Autofahrer bist und in eine Verkehrskontrolle kommst und kannst dich nicht ausweisen, zahlst du eine Geldstrafe. Warum glaubst du warum du eine Strafe bezahlst???

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    Antwort von odemtann odemtann

    Es vereinfacht die Sache , wenn dir etwas passieren sollte , dann weiss die Polizei gleich wen sie informieren muss .

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    Antwort von DieAerzte DieAerzte

    Nö, ich habe meinen auch fast nie dabei.

    Aber wenn du was ab "16 bzw. 18" kaufen willst, hast du Pech gehabt. also natürlich nur wenn du noch wie ein Jugendlicher aussiehst.

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    Antwort von mistermo82 mistermo82

    man muss sich ausweisen können. auch reisepass oder führerschein sind gültige dokumente.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    ...in denen aber keine Adresse steht.

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    Antwort von belmondo belmondo

    nein brauchst du nicht nur wenn du mit dem Fahrzeug unterwegs bist als Kraftfahrer.

    Kommentar von harryohnetoto harryohnetotoharryohnetoto

    Zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt man nur eine gültige Fahrerlaubnis. Der BPA ist lediglich zur Legitimation erforderlich. Wenn das Lichtbild des Führerscheines den Inhaber erkennen lässt, sollte es keine Probleme geben.

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    Antwort von newcomer newcomer

    bezahlst du 10 Euro an Vater Staat

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Ne zahlst Du nicht, siehe Sumselbiene.

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