Muss man den Ausweis auch immer bei sich haben? Was passiert wenn nicht?
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Nein, musst du nicht. In Deutschland herrscht keine grundsätzliche Ausweispflicht.
sabine411967 am 31. März 2009 12:49 Habe ich aber schon anders erlebt...

Stimmt, aber du kansnt jederzeit von der Polizei verpflichtet werden nachzuweisen wer du bist.
Ausweispflicht heißt, dass man über einen gültigen Perso verfügen muss, nicht dass man ihn ständig mit sich führen muss. Allerdings dürfen Ordnungsbehörden den Ausweis für die Identitätsfeststellung verlangen, und einen solange festahlten, bis man sich ausweist.
Questor am 31. März 2009 13:10 Und das scheinen einige als angenehmer zu empfinden, als den Ausweis dabei zu haben.

du kannst auch allein mit deiner Geburtsurkunde rumlaufen - du bist nicht verpflichtet, innerhalb D. einen Personalausweis (bei dir) zu haben
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 PersAuswG ordnungswidrig
Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
bezahlst du 10 Euro an Vater Staat
PeterTheodor am 31. März 2009 12:50 Ne zahlst Du nicht, siehe Sumselbiene.

nein brauchst du nicht nur wenn du mit dem Fahrzeug unterwegs bist als Kraftfahrer.
harryohnetoto am 31. März 2009 13:05 Zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt man nur eine gültige Fahrerlaubnis. Der BPA ist lediglich zur Legitimation erforderlich. Wenn das Lichtbild des Führerscheines den Inhaber erkennen lässt, sollte es keine Probleme geben.

man muss sich ausweisen können. auch reisepass oder führerschein sind gültige dokumente.
Questor am 31. März 2009 13:11 ...in denen aber keine Adresse steht.

Nö, ich habe meinen auch fast nie dabei.
Aber wenn du was ab "16 bzw. 18" kaufen willst, hast du Pech gehabt. also natürlich nur wenn du noch wie ein Jugendlicher aussiehst.

Es vereinfacht die Sache , wenn dir etwas passieren sollte , dann weiss die Polizei gleich wen sie informieren muss .

Es ist im Gesetz verankert, dass du ein Nachweis über deine Identität mitführen mußt. Ansonsten kann die Polizei dich mitnehmen um die Personalien zweck Richtigkeit festzustellen
primusvonquack am 31. März 2009 12:55 Das stimmt nicht. Die Verpflichtung bezieht sich nur auf den Besitz, nicht auf das Mitführen eines Ausweises.
Damian04 am 31. März 2009 13:02 Das widerspricht sich irgendwie. Ich bin verpflichtet einen Ausweis zu haben, muß ihn aber nicht mitführen. Wenn du Autofahrer bist und in eine Verkehrskontrolle kommst und kannst dich nicht ausweisen, zahlst du eine Geldstrafe. Warum glaubst du warum du eine Strafe bezahlst???
Natürlich Pflicht du mußt dich immer und überall ausweisen können wenn Polizei kommt und du hast keinen dabei können die dir ein bußgeld aufbrummen,also immer schön dabei haben !!
Das ist Unsinn. Es besteht keine Pflicht, den Perso mizuführen.
aber man kann mit zur Wache genommen werden, um die Personalien festzustellen, was sehr Zeitaufwändig ist.
Natürlich muss man...
Die Nudel mach bei 9/10 ihrer Antworten ein !! !! !! !! !! !! !! !!:D
Nein! Du musst einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht immer mit dir führen. Im zweifelsfall wirst du dann nach hause begleitet oder auf dem Revier deine Identität festgestellt. Es kostet auch ncihts wenn du keinen Ausweis dabei hast.
) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; Quelle(n): §1 PersAuswG