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Ausweispflicht in Deutschland für Personalausweis

gefragt von marulanda am 31.03.2009 um 12:47 Uhr

Muss man den Ausweis auch immer bei sich haben? Was passiert wenn nicht?


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Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 31. März 2009 12:47
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Nein, muss man nicht!

Kommentar von 6ba7d1fd2f54b27ecb073f78612379edsmallSeltsam am 31. März 2009 12:48

aber man kann mit zur Wache genommen werden, um die Personalien festzustellen, was sehr Zeitaufwändig ist.

Kommentar von 8e5a356581c0afe94ca7674cbf355033smallsabine411967 am 31. März 2009 12:48

Natürlich muss man...

Kommentar von WillTell am 31. März 2009 12:51

Die Nudel mach bei 9/10 ihrer Antworten ein !! !! !! !! !! !! !! !!:D

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 31. März 2009 12:52

Nein! Du musst einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht immer mit dir führen. Im zweifelsfall wirst du dann nach hause begleitet oder auf dem Revier deine Identität festgestellt. Es kostet auch ncihts wenn du keinen Ausweis dabei hast.

) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; Quelle(n): §1 PersAuswG


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 31. März 2009 12:48
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Nein, musst du nicht. In Deutschland herrscht keine grundsätzliche Ausweispflicht.

Kommentar von 8e5a356581c0afe94ca7674cbf355033smallsabine411967 am 31. März 2009 12:49

Habe ich aber schon anders erlebt...


kasmoNLC
beantwortet von kasmoNLC am 31. März 2009 12:48
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Stimmt, aber du kansnt jederzeit von der Polizei verpflichtet werden nachzuweisen wer du bist.


anonym
beantwortet von sweetymo am 31. März 2009 12:50
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Ausweispflicht heißt, dass man über einen gültigen Perso verfügen muss, nicht dass man ihn ständig mit sich führen muss. Allerdings dürfen Ordnungsbehörden den Ausweis für die Identitätsfeststellung verlangen, und einen solange festahlten, bis man sich ausweist.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 31. März 2009 13:10

Und das scheinen einige als angenehmer zu empfinden, als den Ausweis dabei zu haben.


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 31. März 2009 12:48
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du kannst auch allein mit deiner Geburtsurkunde rumlaufen - du bist nicht verpflichtet, innerhalb D. einen Personalausweis (bei dir) zu haben


anonym
beantwortet von tergenna am 31. März 2009 12:51
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http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 PersAuswG ordnungswidrig

Kommentar von tergenna am 31. März 2009 12:57

Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.


anonym
beantwortet von newcomer am 31. März 2009 12:47
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bezahlst du 10 Euro an Vater Staat

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 31. März 2009 12:50

Ne zahlst Du nicht, siehe Sumselbiene.


belmondo
beantwortet von belmondo am 31. März 2009 12:49
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nein brauchst du nicht nur wenn du mit dem Fahrzeug unterwegs bist als Kraftfahrer.

Kommentar von A853676861e8cb3f7c96be38468a9225smallharryohnetoto am 31. März 2009 13:05

Zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt man nur eine gültige Fahrerlaubnis. Der BPA ist lediglich zur Legitimation erforderlich. Wenn das Lichtbild des Führerscheines den Inhaber erkennen lässt, sollte es keine Probleme geben.


mistermo82
beantwortet von mistermo82 am 31. März 2009 12:49
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man muss sich ausweisen können. auch reisepass oder führerschein sind gültige dokumente.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 31. März 2009 13:11

...in denen aber keine Adresse steht.


DieAerzte
beantwortet von DieAerzte am 31. März 2009 12:49
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Nö, ich habe meinen auch fast nie dabei.

Aber wenn du was ab "16 bzw. 18" kaufen willst, hast du Pech gehabt. also natürlich nur wenn du noch wie ein Jugendlicher aussiehst.


odemtann
beantwortet von odemtann am 31. März 2009 12:49
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Es vereinfacht die Sache , wenn dir etwas passieren sollte , dann weiss die Polizei gleich wen sie informieren muss .


Damian04
beantwortet von Damian04 am 31. März 2009 12:51
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Es ist im Gesetz verankert, dass du ein Nachweis über deine Identität mitführen mußt. Ansonsten kann die Polizei dich mitnehmen um die Personalien zweck Richtigkeit festzustellen

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 31. März 2009 12:55

Das stimmt nicht. Die Verpflichtung bezieht sich nur auf den Besitz, nicht auf das Mitführen eines Ausweises.

Kommentar von 86812312f9e0b0b581d82f044906a3d8smallDamian04 am 31. März 2009 13:02

Das widerspricht sich irgendwie. Ich bin verpflichtet einen Ausweis zu haben, muß ihn aber nicht mitführen. Wenn du Autofahrer bist und in eine Verkehrskontrolle kommst und kannst dich nicht ausweisen, zahlst du eine Geldstrafe. Warum glaubst du warum du eine Strafe bezahlst???


anonym
beantwortet von BrauniNicky am 31. März 2009 13:01
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Natürlich Pflicht du mußt dich immer und überall ausweisen können wenn Polizei kommt und du hast keinen dabei können die dir ein bußgeld aufbrummen,also immer schön dabei haben !!

Kommentar von crazyone1989 am 31. März 2009 13:19

Das ist Unsinn. Es besteht keine Pflicht, den Perso mizuführen.


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