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Ausweisfälschung ---> rechtliche Frage....

Frage von FORRER FORRER

Hey,

Ihr kennt es bestimmt, das klassische Ausweis fälschen. Sei es ein falscher Perso oder ein Schülerausweis.... Ich hab nun etwas ähnliches vor, bzw. gemacht, bloss ein weniger zuvor überlegt. Und zwar;

Ich habe meinen Lebenslauf mit gewünschtem Geburtsdatum ausgedruckt und sämtliche Daten angepasst.

Wenn ich nun Aufgefordert werde mein Alter zu beweisen, sage ich, ich habe meinen Ausweis vergessen und nur diesen "alten" Lebenslauf dabei. Aber schauen sie mal, hier auf der Bankkarte und auf der Golf Club Card steht derselbe Name drauf. :D Ausserdem kann ich ja noch einen Autoschlüssel aus versehen fallen lassen.

Jetzt meine Frage;

Umgehe ich damit eine Straftat ?, denn dies ist ja keine Fälschung eines amtlichen Dokumentes ?

Mit freundlichen Grüssen Michael Forrer

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Antworten (8)

  • 6
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Du willst damit jemanden davon überzeugen, dass Du volljährig bist? Damit machst Du Dich nicht volljährig, sondern nur lächerlich.

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Naja, strafbar ist das an sich erst mal nicht, wenn es nur dazu dient, in eine Disco rein zu kommen o.ä. Ein Lebenslauf ist natürlich keine Urkunde, das hast Du schon richtig erkannt. Wenn man damit hingegen andere, weitere Ziele verfolgt (z.B. für einen Betrug seine Identität verschleiern), kann es natürlich aufgrund anderer Umstände trotzdem strafbar sein.

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    eeebent, so siehts aus, und nicht anders.

  • 4
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Dein Gedankengang ist gelinde ausgedrückt Schwachsinn.

    In welchen Fällen kommst du als 14-jähriger in die Verlegenheit dein Alter nachzuweisen?

    Zigarettenkauf – bei Migros, „oh entschulden sie, ich habe leider nicht meinen Ausweis dabei, aber meinen Lebenslauf“

    Lustig – von dir gedacht, aber erlege doch mal selbst!

    Falls du allerdings deine Bankkarte oder auch Mitgliedskarten etc. getürkt haben solltest, ist das Urkundenfälschung.

  • 2
    Antwort von OmiLove2011 OmiLove2011

    Sowas ist doch krank... wozu braucht man sowas ? ich mein ... ach egal ich versteh es nicht und für sowas geb ich keinen Tipp ....

  • 1
    Antwort von Puppenanne Puppenanne

    Du Lachnummer Du -- kleiner dummer pupa -- anzeigen sollte man Dich!Bist noch stolz darauf,eine Straftat mit Namen Urkundenfälschung hier zum bestenn zu geben!!!!

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    selber lachnummer: ein lebenslauf ist keine urkunde, somit leigt schonmal keine urkundenfälschung vor.......und nu???

  • 1
    Antwort von meyerbo meyerbo

    Urkundenfälschung bleibt Urkundenfälschung, da kannst Du hier noch so dicke tun...

    Kommentar von FORRER FORRERFORRER

    was ist daran urkundenfälschung ?

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    nennt sich so und wird auch so bestraft

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    ein lebenslauf ist keine urkunde......denn eine urkunde gibt über einen bestimmten sachverhalt oder tatbestand wider. das tut aber ein lebenslauf nicht. und daher ist es auch keine urkundenfälschung. dazu sollte man mal lesen, was in einer urkunde drinsthen muss, damit sie eine ist

    http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde

    aber der lebenslauf ist defenitiv keine urkunde..........

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    RatgeberHelden Antwort von colt1212 colt1212

    das ist keine straftat, denn ein lebenslauf ist ja keine urkunde (wie du richtig erkannt hast). somit ist es keine urkundenfälschung. allerdings taugt das auch nicht, um dich bei einer kontrolle aus der schlinge zu zeiehn. denn bei der polizei gilt nur ein amtliches dokument mit lichtbild und anschrift als überprüfungsfähiges dokument. und aller unkenrufe zutrotz, auch ein reisepass zählt nicht, aber warum, das erkläre ich hier nicht nochmal (zu lang. leute, nehmt es so hin, es ist so), auch der führerschein gilt nicht...und wenn du dich nicht ausweisen kannst bei aufforderung einer berechtigeten amtsperson , begehts du eine ordnungswidrigkeit nach §111 (1) Owig. dazu kommt, das die polizei dich (und auch andere polizeibehörden) dann nämlich zur identitätsfeststellung auf die diensstelle mitnehmen.. aber der lebenslauf reicht nicht aus, um deine alter nachzuweisen. also die idee, dich mit einem lebenslauf auszuweisen, nebenbvei den autoschlüssel fallenzulassen etc. kannst du gleich vergessen. zumal die polizei bei einer anfrage beim kraftfahrtbundesamt jederzeit feststellen kann, ob du einen führerschein besitzt oder nicht...........und ne bankcard ist genauso wie die golfclubkarte auch kein ausweisdokument, da nicht amtlich, und auch andere dinge, die zur identitätsfeststellung dienen, fehlen....also leiber gleich nen richtrigen ausweis und gut ist...

  • 0
    Antwort von hanco hanco

    Wieso sollte Betrug keine Straftat sein?

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    weil hier kein betrug vorliegt...wo denn?? es ist keine urkunde, also keine urkundenfälschung. und beim betrug muss jemadn geschädigt worden sein aufgrund der falschen tatsacxhen, die der falsche lebenslauf hergibt, aber das ist heir auch nicht der fall, also keine straftat vorhanden..

    Kommentar von hanco hancohanco

    Es wurde jemand geschädigt! Nämlich der Händler, der damit dazu gebracht wurde, Ware an jemanden zu verkaufen, an den der nichts hätte verkaufen dürfen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    steht in der fragestellung nix von, welcher händler?? wo liest du das in der fragestellung?? in der fragestellung wurde danach nicht gefragt, kommt nicht vor, also liegt hier in der frage auch kein betrug vor. ich lese davon nichts. und nur davon sollte man, wenn man hier ne frage beantwortet, auch ausgehen, und nicht was dazudichten, was nicht gefragt oder dargestellt wurde. hätte der fragesteller eine solche handlung in seiner frage beschrieben, dann wäre auch da kein betrug, denn wenn ein händler einen lebenslauf als altersnachweis anerkennt, ist er entweder selten blöde oder ihm ist es egal und das grentzt schon an mittäterschaft, denn (nochmal): ein lebenslauf reicht nicht aus, auch nicht beim bestellen bei einem versandhaus, um als altersnachweis zu dienen. dazu ist immer noch ein personalausweis erforderlich!! und dieser muss bei einem händler entweder vorgezeigt werden (und nichts anderes, sonst darf nicht verkazuft werden) oder bei bestellung bei versandhaus muss eine kopie des ausweises vorliegen..... aber wie erwähnt, sowas ist hier gar nicht gefragt worden, also nix betrug.....

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    und nochmals: der lebenslauf ist KEINE urkunde, ist kein amtliches dokument zum altersnachweis, etc. somit kann ein händler auch nicht mit einem gefälschten lebenslauf getäuscht werden........

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