2

Ausweis um in eine Party zu kommen...?

Frage von Jensmen Jensmen

Hallo zusammen,

da ich seid ein paar Jahren in der Schweiz wohne hab ich noch kein "Schweizer Ausweis" bzw. ein Schweizer Eidgenössischer Ausweis. Nun gestern wollten ich und noch 5 andere Freunden auf eine Party gehen und der Türsteher hat gesagt man braucht einen Eidgenössischer Ausweis um in die Party's hineinzukommen. Stimmt das oder kann man auch den "Aufenthalts-Bewilligung Ausweis" dazu nehmen? Meiner ist übrigens B.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 3
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Der Türsteher hat Recht.

    Hättest du mal in der Schule aufgepasst ... Der Unterschied zwischen "seit" und "seid" ist eigentlich soooo einfach, doch er ist einer der meist gemachten Fehler neben "dass" und "das". Mit dieser Seite möchten auch wir dir helfen, in Zukunft fehlerfreier zu schreiben.

    http://www.seit-seid.de/

    Kommentar von Jensmen JensmenJensmen

    Komisch.. ich hab gefragt ob ich auch meine Aufenthalts-Bewlligung nehmen kann und nicht nach meinen Rechtschreibfehler.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Und ich habe Dir geantwortet, dass der Türsteher Recht hat.

  • 1
    Antwort von plato plato

    Natürlich kannst Du Deine Aufenthaltsbewilligung dafür nehmen - dabei handelt es sich ja um einen Ausweis der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Und darauf wollte der Türsteher raus.

    Was der Türsteher meinte ist, dass er keine ausländischen Papiere annehmen kann, da er diese nicht kennt und diese somit gefälscht sein könnten. Eine Schweizerische Aufenthaltsbewilligung jedoch wird er anstandslos akzeptieren, es geht auch gar nicht darum, ob Du Schweizer bist oder nicht - es geht um das Papier.

    Im Internet kann man z.B. problemlos und für wenig Geld z.B. eine ID von Grossbritannien kaufen. Kein Problem, ist nicht mal gefälscht, denn Grossbritannien gibt keine IDs raus... Oder eine ID jedes amerikanischen Bundesstaates. Die als "Scherzartikel" verkauften IDs sehen immer ander aus als die echten, aber das weiss auf dem anderen Ende des Kontinents ja niemand. Und diese Ausweise werden nur gebraucht, um in den Club zum kommen.

    Deshalb akzeptiert auch die Post z.B. oft nur Ausweise, die von einem Schweizer Amt ausgestellt sind. Bist Du Schweizer, dann ist das die ID, der Führerausweis oder der Pass, bist Du Ausländer dann die Aufenthaltsbewilligung oder der Schweizer Führerschein.

    Der Türsteher hat Dich nicht diskriminiert, er hat Dich nur nach Deinem amtlichen Schweizer Auweis gefragt.

  • 1
    Antwort von fourxxx fourxxx

    ich denke, das ist ein strukturelles problem im schweizer rechtssystem. denn dort gibt es nicht wie im eu-raum ein antidiskriminierungsgesetz bzw. ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). in deutschland haben bereits einige erfolgreich geklagt gegen solches verhalten von türstehern ("es gibt schon genug schwarze hier drin"..in deinem fall: "es dürfen nur eidgenossen rein und keine ausländer")

    nicht dass ich dir einen rechtsweg empfehlen würde,um himmels willen, sondern eher, dem dummbatzen von türsteher den stinkefinger zu zeigen und wenn deine freunde genug mumms in der hose hätten bzw. haben, verzichten sie auf die party...aus prinzip. aber ändern an seiner argumentation wirst du hier nicht viel können. immer dasselbe.....

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    du hast recht, fourxxx, es gibt gar keine Möglichkeit, für einen Rechtsweg - allerdings - der "Türsteher" könnte seinerseits jemanden zur Anzeige bringen, der ihm den Stinkefinger zeigt! -

    P.S. - auch in Deutschland, Österreich, Italien etc. wird nicht jeder überall eingelassen!!! das hat nichts mit Gleichheit zu tun, sondern mit persönlichem Hausrecht insbesondere, nachdem es sichtlich in diesem Fall um eine Party, also eine geschlossene Gesellschaft ging!

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    der stinkefinger war symbolisch gemeint und steht für "du kannst mich mal", also eine übliche redewendung.

    und selbst wenn - er wäre interessant, es darauf ankommen zu lassen, ob höflichkeit in der rangordnung vor diskriminierung steht ...

    es gibt tatsächlich gute dinge in der eu, z.b. ein gesetz, das bei rassistischen diskriminierungen ausdrücklich wirksame sanktionen vorschreibt. und das kommt vor dem hausrecht. hab's doch eigentlich oben geschrieben! schau hier:

    www.sueddeutsche.de/panorama/diskriminierung-wegen-hautfarbe-es-sind-schon-genug-schwarze-in-der-disco-1.1232191

    nachrichten.at/oberoesterreich/art4,545577

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    Der Gesetzesgeber sieht den Stinkefinger weder in Deutschland noch in Österreich als "Redewendung", sondern als Beleidigung! Selbst WIKI weiss das:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

    Nachdem Jensmen sich nicht über seine Hautfarbe äussert, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass er nicht hellhäutig ist.... und zwischen Deutschen und Schweizern besteht kein "Rassenunterschied" - wir wissen auch nicht, ob Jensmen vielleicht - Rollstuhlfahrer ist, und sich auf ein Gleichheitsgesetz für Behinderte berufen möchte... du interpretierst da Sachen hinein, um die es einfach und kurz gesagt - nicht geht!

    Kommentar von plato platoplato

    Es geht nicht um Diskriminierung - der Türsteher wollte einfach den Ausländerausweis sehen, was angesichts der einfach zu erstellenden Fälschungen ausländischer Ausweise nachvollziehbar ist. Und jeder der hier wohnt hat somit einen "Eidgenössischen Ausweis".

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    logisch. und alle, die sich als touristen oder besucher in der schweiz aufhalten und KEINEN schweizer ausweis bzw. "ausländerausweis (was für ein wort) besitzen, sind dann demzufolge vermeintliche oder potentielle kriminelle. verstehe.

    den schweizer eidgenossenausweis kann man natürlich nicht so einfach fälschen.

    wenn man euch reden hört, könnte man meinen, es handele sich nicht um eine stinknormale party sondern um einen staatsempfang.

  • 0
    Antwort von tintoretto tintoretto

    Jeder "Türsteher" hat das Recht, jeden, wen er will, abzuweisen. Er vertritt den Eigentümer und in seinem Auftrag darf er selbst Leute abweisen, wenn diese unpassend angezogen sind...die falschen Schuhe anhaben, oder einfach von ihrer Art her nicht ins Lokal passen. Vielleicht wollte er dir genau das nicht so direkt sagen (nachdem er auch deinen Führerschein nicht gelten lassen wollte, ist diese "Version" anzunehmen) und hüllte es höflich in die "Ausweis-Ausrede"....

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    und warum hat er dann nicht gesagt, dass ihm die schuhe nicht gefallen?

    das kannst du doch alles nicht ernsthaft damit gleichsetzen, wenn jemand sagt, du kommst hier nicht rein, du hast die falsche religion, oder deine hautfarbe gefällt mir nicht, oder du bist ausländer...

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    Du hast sichtlich die Frage nicht verstanden.... es geht nicht um Religion, Hautfarbe oder ähnliches - es geht schlicht und einfach darum, dass in diesem Lokal eine geschlossene Gesellschaft (eine Party) war, und der Fragesteller sichtlich nicht in diese passte!

    Auch dazu empfehle ich dir das simple "WIKI" als Literatur:

    Nicht nur „Szenediscos“ treffen bereits im Eingangsbereich eine Vorauswahl ihrer Gäste. In vielen Diskotheken entscheidet ein Türsteher, der für die Geschäftsleitung das Hausrecht ausübt, anhand von bestimmten Vorgaben (zum Beispiel anhand der Garderobe des potentiellen Gastes), ob ein Gast Einlass findet oder nicht. Gesetzliche Regelungen bezüglich des Einlasses in Diskotheken bestehen nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes („Muttizettel“) sowie des sogenannten „Antidiskriminierungsgesetzes“. Prinzipiell kann jeder Betreiber selbst festlegen, wer Einlass erhält und wer nicht.

    unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskothek

    wie du selbst feststellst, gilt das EU-Antidiskriminierungsgesetz in der Schweiz nicht.

    Weshalb der Türsteher keinen Anstoss an den Schuhen des Users nahm, können wir beide nicht feststellen, da in der Frage diese nicht erwähnt bzw. deren Aussehen oder Zustand erläutert wurde.

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    upps, da habe ich was überlesen. vielleicht hilfst du mir und zeigst mir in der frage, wo das mit der geschlossenen gesellschaft steht. dort gilt selbstverständlich eine andere rechtsordnung.

    du solltest meine antwort nicht nur querlesen. du hast eigentlich nur das bestätigt, was ich geschrieben habe. danke dafür.

    "...anhand von bestimmten Vorgaben (zum Beispiel anhand der Garderobe des potentiellen Gastes), ob ein Gast Einlass findet oder nicht."...sowie des sogenannten „Antidiskriminierungsgesetzes“. du schreibst es doch selbst. der knackpunkt sind die bestimmten vorgaben....

    p.s. wikipedia ist die einfachste methode, aber sicherlich nicht die allererste wahl, wenn es um juristische fragen geht.

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    lass es einfach, du "willst es nicht verstehen" - und das ist dann dein Problem! - du hast nicht sehen wollen, dass es das "Anti-Diskriminierungsgesetz" in der Schweiz nicht gibt. Ergo - warum sollte sich jemand in der Schweiz an ein nichtvorhandenes Gesetz halten? Etwas skurill, stimmts???

    Von einer "geschlossenen Gesellschaft" kann man ausgehen, sobald man zu einer "Party eingeladen ist".... ja, das hast du überlesen. Ein Disko-Besuch wird sicherlich nirgends als "Partyeinladung" verstanden...

    WIKI ist nie die "erste Wahl" - nur für einfachste Antworten, von denen man erhofft, dass sie allgemein verstanden werden, hilfreich. (P.S. - das war auch beileibe keine "juristische Frage" - sondern eine, die einem jeder 16-jährige Lyzeums-Besucher beantworten kann!)

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    du kannst stolz sein auf dein zusammengereimtes wissen und darauf, dass sich tatsächlich alles so verhält wie von dir beschrieben. du hast vollkommen recht:

    freiheit kommt vor der gleichheit aller individuen.

    dich jetzt noch weiter aufzuklären bei deinem ganz individuellen verständnis von "geschlossener gesellschaft" ohne einladung, gästeliste usw ist mir jetzt zu mühselig.

    berge und welten.

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    nun, ich bin keiner der "WIKI-Autoren" - ergo sind die eingestellten WIKI-Links auch nicht von mir "zusammengereimt" - aber auch den Unterschied zwischen "Party" und "geschlossene Gesellschaft" kannst du WIKI entnehmen! Ansonsten frag deinen Lehrer danach, er wird es hoffentlich erklären können.

    Es bedarf deinerseits jedoch nicht, dümmlich beleidigend zu werden und z.B. andere Antworten von mir läppisch zu "kommentieren".... das ist unter jedem Niveau!

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx
    • "Du hast sichtlich die Frage nicht verstanden"

    • "eine Frage, die einem jeder 16-jährige Lyzeums-Besucher beantworten kann!"

    • "Ansonsten frag deinen Lehrer danach, er wird es hoffentlich erklären können."

    liegt es womöglich an deinem alter, dass du dich mir ggü. so herablassend gebarst? das würde auch erklären, dass du noch nicht mitbekommen hast, dass veranstalter in clubs oder diskotheken von ihren veranstaltungen meist als "party" sprechen, die trotzdem grösstenteils dem öffentlichen raum zugänglich sind.

    und auch wenn rassismus nicht unbedingt etwas mit "rassenunterschied" zu tun hat (mal abgesehen davon, dass es auch keine menschenrassen gibt), hast du sicherlich schon mal was vom schweizer "rassismusartikel" gehört, auch wenn der nicht so strikt definiert ist wie der eu-artikel. aber sicher würde auch dieser greifen, wenn einem an der türe aufgrund der hautfarbe oder nationalität der einlass verwehrt wird. aber hier waren es ja gottseidank nur die schuhe.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.