macuri am 07.11.2009 um 5:12 Uhr
Hallo. Mein Personalausweis ist vor 2 Monaten abgelaufen - konnte ihn nicht früher neu beantragen. Kostet das zusätzlich etwas, wenn man es zu spät beantragt oder nur die normalen 8 € Verwaltungsgebühren?
Die Antwort auf diese Frage findet man im Personalausweisgesetz (PersAuswG).
Ein paar Einzelheiten aus diesem Gesetz:
Wenn ein Personalausweis abgelaufen ist, dann muss man sich einen neuen ausstellen lassen, eine Verlängerung ist nicht möglich (§ 2 Abs. 1)
Die Austellung eines Personalausweises kostet acht Euro. Die Erstausstellung für Personen unter 21 Jahren ist gebührenfrei. Bedürftigen kann die Gebühr erlassen werden (§ 1 Abs. 6).
Eine Ordnungswidrigkeit begeht u.a., wer sich vorsätzlich oder leichtfertig (das ist etwas mehr als fahrlässig) keinen Personalausweis ausstellen lässt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Hierfür kann eine Geldbuße verhängt werden (§ 5).
Die Höhe der Geldbuße ist nicht im PersAuswG festgelegt, es kommt daher das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Anwendung. Dieses setzt fest, dass eine Geldbuße, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, mindestens 5 und höchstens 1000 Euro beträgt (§ 17 OWiG).
JotEs
Verspätung kostet MICHTS!! Was die momentanen Gebühren für einen neuen Ausweis sind, muss ich passen.
swatkatten am 7. November 2009 06:51 8 Euro. Kann aber regional abweichen.
Kost nix ;)
Hexxstar am 7. November 2009 05:15 mein ausweiss ist schon seid 18 monaten abgelaufen und es ksotet 130 euro und sie drohen mir mit haft haha,ohne scherz,denkt mal darüber nach was soolll dassssssssssssssssssss
Wenn dir das Problem bekannt ist und du es ausreizt natürlich, ansonsten ist es normal das man das Ablaufdatum mal übersieht. Wenn die Polizei einen drauf hinweist, und man verweigert die verlängerung ist das ne andere Sache.
Du musst nicht einmal einen haben, ein Reisepass langt völlig.

Wenn der Perso abgelaufen ist, und man längere Zeit keinen neuen beantragt, ist das eine Ordnungswidrigkeit (wie hier schon angemerkt). Das kann u.U. teuer werden, kommt aber auch auf den Zeitraum an, ich denke mal, bei 2 Monaten ist das nicht der Fall, eher schon bei Jahren.
wenn du bei einer Personenkontrolle mit ungültigem Papierchen erwischt wirst - zahlste - also laber net hier herum sondern beweg deinen hintern zum Fotografen und lass dir ein neues Fahndungsfoto machen - damit gehste zum Passamt und beantragst ein neues Ausweischen - sooo einfach geht das - und gräme dich net wenn du auf dem Fahnungsfoto grottenhässlich ausschaust - das ist Absicht .-)
und wo ist die quellenangabe?, die hier gefordert ist?
Ich habe als Quellen sowohl das Personalausweisgesetz als auch das Ordnungswidrigkeitengesetz genannt und sogar zu jeder meiner Antworten den entsprechenden Paragrafen aufgeführt.
Welche Quellenangaben vermisst du?
@ JotEs, du hast volkommen recht.