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Ausweis abgelaufen Bußgeldbescheid 175 €

Frage von think77 think77

Hallo,

habe heute einen Bußgeldbescheid über 175 € erhalten, da mein Personalausweis seit 06/10 abgelaufen ist. Wurde zwar vor 2 Wochen verwarnt jedoch ohne Frist und da es zur Zeit ziemlich stressig ist, habe ich leider nicht daran gedacht. Habe heute sofort einen neuen Peronalausweis beantragt.

Ist der Betrag von 175 € rechtens?

Vielen Dank für die Antworten!!

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Antworten (4)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von osmond osmond

    Hi, lasse Dir den § sagen, aufgrund dessen Du das zahlen sollst. Sage halt, hättest dinen PA verloren. Melde ihn als verloren. Ein neuer kostet einiges (biometrische Bilder usw.). Wäre gut, Du hättest einen reisepaß. Dann jkannst du dich ausweisen. Unser Raubwanzenstaat braucht halt immer mehr Geld. Gruß Osmond http://www.derwesten.de/staedte/schwelm/Ausweis-abgelaufen-Strafe-gezahlt-id3713... Zitat: Schwelm. Beim Blick auf seinen Personalausweis stach es Michael Krause ins Auge: Das Dokument war seit fast einem halben Jahr abgelaufen. Also machte sich der Schwelmer auf, einen neuen Ausweis zu beantragen. Was für ihn letztlich zu einer ärgerlichen und teuren Angelegenheit wurde.

    Zunächst schien beim Bürgeramt alles glatt zu laufen. Krause gab sein Passbild ab und zahlte die fälligen 8 Euro Bearbeitungsgebühr. Laut seiner Aussage habe man ihm mitgeteilt, dass zwar eine Verwarngeld erhoben werden könne, man davon aber absehe. Da müsse er etwas missverstanden haben, hieß es später aus dem Bürgerbüro.

    Rechtslage ist klar Denn drei Wochen nach der Beantragung erhielt Krause ein Schreiben der Stadt: Gegen ihn werde ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erhoben. Besonders der Einleitungssatz ärgerte Krause. „Am ... ist festgestellt worden, dass Sie weder im Besitz eine gültigen Personalasuweises, noch im Besitz eines gültigen Reisepasses sind...“

    „Festgestellt wurde es doch nur, weil ich einen neuen Ausweis beantragt habe, also meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin“, so Krause, der selbst in einer Verwaltung tätig ist, als technischer Sachbearbeiter in Solingen.

    Die Rechtslage ist klar. Laut Paragraf 1, Absatz 1, des Personalausweisgesetzes sind Deutsche ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, also Personalausweis oder Reisepass. Ein Verstoß dagegen kann theoretisch mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.

    Von einem Einspruch sah Krause, dessen Reisepass auch nicht mehr gültig war, ab. Er befürchtete angesichts des Schreibens, dass sich nur die fällige Summe erhöhen würde.

    Dabei hatte Krause einerseits Pech und andererseits Glück. Denn erst im Juli hat die Stadt Schwelm mit der Praxis begonnen, bei Verstößen gegen das Personalausweisgesetz Verwarnungen auszusprechen. Wäre es Krause also ein wenig früher aufgefallen, dass sein Pass abgelaufen ist, wäre er noch ungeschoren davon gekommen. Hätte er allerdings einige Tage später den Neuantrag gestellt, wäre es für ihn noch teurer gekommen.

    Kommentar von osmond osmondosmond

    Danke für *

  • 1
    Antwort von LilithSH LilithSH

    Das glaubt dir kein Mensch. Niemand kontrolliert, ob Pässe oder Ausweise abgelaufen sind. Dafür ist jeder selbst verantwortlich.

    Kommentar von think77 think77

    wow, was für eine Antwort! Wenn man solche Antworten gibt, sollte man nicht bei gute-frage angemeldet sein. Aber vielen Dank für deine absolut hilfreiche Antwort!

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Vielleicht haben die Meldebehörden Dateien, wo drin steht, wann welcher Ausweis abläuft !? Und dann wird man angeschrieben. Da das die Realität ist, glaubt das jeder, der etwas davon versteht !

  • 0
    Antwort von nimmerlein nimmerlein

    Ob ein abgelaufener Perso Verwarngeld kostet, kann jede Stadt für sich entscheiden. Jedoch kostet es selten mehr als 25,-€. Dein Bußgeld erscheint mir extrem überzogen und nicht angemessen, dagegen würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

  • 0
    Antwort von linguini linguini

    du bist ab dem 16.lebensjahr dazu verpflichtet ein gültiges ausweispapier (reisepass/personalausweis) zu haben.

    sonst ist es eine ordnungswidrigkeit.

    aber ganz schön teuer.

    woher wissen die es denn?

    Kommentar von nimmerlein nimmerleinnimmerlein

    Jede Stadt führt ein Ausweisregister; manche forsten es regelmäßig durch und erinnern ihre säumigen Bürger dann freundlich an die Ausweispflicht, andere schicken einen Bußgeldbescheid von 10,-€

    Kommentar von think77 think77

    Bin im Dezember umgezogen, deshalb hab ich mich im Amt umgemeldet. Da hab ich meinen Ausweis natürlich zeigen müssen, leider hab ich total übersehen, dass er bereits abgelaufen war. Die Beamtin hat scheinbar Ihren Job sehr ernst genommen und dieses an das Ordnungsamt weitergeleitet.

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