Hi, lasse Dir den § sagen, aufgrund dessen Du das zahlen sollst. Sage halt, hättest dinen PA verloren. Melde ihn als verloren. Ein neuer kostet einiges (biometrische Bilder usw.). Wäre gut, Du hättest einen reisepaß. Dann jkannst du dich ausweisen. Unser Raubwanzenstaat braucht halt immer mehr Geld. Gruß Osmond
http://www.derwesten.de/staedte/schwelm/Ausweis-abgelaufen-Strafe-gezahlt-id3713...
Zitat:
Schwelm. Beim Blick auf seinen Personalausweis stach es Michael Krause ins Auge: Das Dokument war seit fast einem halben Jahr abgelaufen. Also machte sich der Schwelmer auf, einen neuen Ausweis zu beantragen. Was für ihn letztlich zu einer ärgerlichen und teuren Angelegenheit wurde.
Zunächst schien beim Bürgeramt alles glatt zu laufen. Krause gab sein Passbild ab und zahlte die fälligen 8 Euro Bearbeitungsgebühr. Laut seiner Aussage habe man ihm mitgeteilt, dass zwar eine Verwarngeld erhoben werden könne, man davon aber absehe. Da müsse er etwas missverstanden haben, hieß es später aus dem Bürgerbüro.
Rechtslage ist klar
Denn drei Wochen nach der Beantragung erhielt Krause ein Schreiben der Stadt: Gegen ihn werde ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erhoben. Besonders der Einleitungssatz ärgerte Krause. „Am ... ist festgestellt worden, dass Sie weder im Besitz eine gültigen Personalasuweises, noch im Besitz eines gültigen Reisepasses sind...“
„Festgestellt wurde es doch nur, weil ich einen neuen Ausweis beantragt habe, also meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin“, so Krause, der selbst in einer Verwaltung tätig ist, als technischer Sachbearbeiter in Solingen.
Die Rechtslage ist klar. Laut Paragraf 1, Absatz 1, des Personalausweisgesetzes sind Deutsche ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, also Personalausweis oder Reisepass. Ein Verstoß dagegen kann theoretisch mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Von einem Einspruch sah Krause, dessen Reisepass auch nicht mehr gültig war, ab. Er befürchtete angesichts des Schreibens, dass sich nur die fällige Summe erhöhen würde.
Dabei hatte Krause einerseits Pech und andererseits Glück. Denn erst im Juli hat die Stadt Schwelm mit der Praxis begonnen, bei Verstößen gegen das Personalausweisgesetz Verwarnungen auszusprechen. Wäre es Krause also ein wenig früher aufgefallen, dass sein Pass abgelaufen ist, wäre er noch ungeschoren davon gekommen. Hätte er allerdings einige Tage später den Neuantrag gestellt, wäre es für ihn noch teurer gekommen.
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