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Ausweis abgelaufen

Frage von Steffiw2008 Steffiw2008

Hi,

ich habe mit schrecken festgestellt, das mein Personalausweis seid zwei Jahren abgelaufen ist. Muss ich da jetzt Strafe zahlen? wenn ja wie hoch?

Steffi

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn Du keinen Reisepaß hast, bist Du zwar verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (aber NICHT etwa mitzuführen), aber Du wirst nicht bestraft, wenn er abgelaufen ist. Beantrage einfach einen neuen.

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    Antwort von steakhouse steakhouse

    Das Gesetz über Personalausweise besagt:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ab dem 16. Lebensjahr besteht Pflicht, sich ausweisen zu können; also: entweder Perso oder Pass; richtig ist dass man ihn nicht permanent dabeihaben muß; man muß in nur in angemessener Zeit nachweisen können; ist er jedoch abgelaufen (und hat man keinen Pass) besteht die Verpflichtung, ihn neu zu beantragen; manche Gemeinden durchsuchen sogar ihre Register und fordern Dich dann auf, einen neuen zu beantragen; falls Du dann immer noch keinen neuen beantragst, kann es sein, dass Du mit einer Geldbuße belegt wirst.

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    Antwort von Autumn Autumn

    Ich hatte das auch mal, dass waren aber nur drei Monate. Ich bin da mit meinem Alten hingegangen und habe ganz normal einen Neuen beantragt.

    Das war kein Problem. Ich denke nicht, dass du da Probleme bekommen wirst.

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    Antwort von EfaStein EfaStein

    Das kann mit einer Geldbuße geahndet werden, muss aber nicht.

    PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer

    1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
    2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
    3. gegen das Verbot a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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    Antwort von seneca seneca

    Der Personalausweis ist keine Pflicht

    und Strafen gibt's deswegen nicht.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Eine Ordnungsstrafe gibt es, wie hoch, kann ich jetzt auch nicht sagen.

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    Antwort von Steffiw2008 Steffiw2008

    Vielen dank für Eure Antworten. Ich werde auf jeden Fall direkt morgen früh einen neuen beantragen.

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    Antwort von Andrew1979 Andrew1979

    Dann hoffen wir mal, daß die Dame beim Einwohnermeldeamt gute Laune hat morgen. Lach

    Kommentar von Steffiw2008 Steffiw2008

    Ja genau. Lach......

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    Antwort von Eiwlinn Eiwlinn

    ich würd mir ja dann nen neuen machen lassen...

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    Antwort von hapebue hapebue

    aber wenn er ungültig ist gibt es probleme post usw

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    Antwort von Steffiw2008 Steffiw2008

    ich komme auf diese Frage, weil meine Schwiegermutter voller entsetzen meinte: na dann macht euch mal auf eine Fette Strafgebühr gefasst.

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