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Ausweis abgelaufen

gefragt von Steffiw2008 am 21.10.2008 um 18:12 Uhr

Hi,

ich habe mit schrecken festgestellt, das mein Personalausweis seid zwei Jahren abgelaufen ist. Muss ich da jetzt Strafe zahlen? wenn ja wie hoch?

Steffi

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Recht x 35.172 Geld x 22.592 Strafe x 567 Personalausweis x 336 ausweis-abgelaufen x 1

steakhouse
beantwortet von steakhouse am 21. Oktober 2008 18:19
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Das Gesetz über Personalausweise besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. Oktober 2008 18:29
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ab dem 16. Lebensjahr besteht Pflicht, sich ausweisen zu können; also: entweder Perso oder Pass; richtig ist dass man ihn nicht permanent dabeihaben muß; man muß in nur in angemessener Zeit nachweisen können; ist er jedoch abgelaufen (und hat man keinen Pass) besteht die Verpflichtung, ihn neu zu beantragen; manche Gemeinden durchsuchen sogar ihre Register und fordern Dich dann auf, einen neuen zu beantragen; falls Du dann immer noch keinen neuen beantragst, kann es sein, dass Du mit einer Geldbuße belegt wirst.


Autumn
beantwortet von Autumn am 21. Oktober 2008 18:24
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Ich hatte das auch mal, dass waren aber nur drei Monate. Ich bin da mit meinem Alten hingegangen und habe ganz normal einen Neuen beantragt.

Das war kein Problem. Ich denke nicht, dass du da Probleme bekommen wirst.


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 21. Oktober 2008 18:17
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Das kann mit einer Geldbuße geahndet werden, muss aber nicht.

PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

  1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
  2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
  3. gegen das Verbot a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


seneca
beantwortet von seneca am 21. Oktober 2008 18:13
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Der Personalausweis ist keine Pflicht

und Strafen gibt's deswegen nicht.


Malkia
beantwortet von Malkia am 21. Oktober 2008 19:46
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Eine Ordnungsstrafe gibt es, wie hoch, kann ich jetzt auch nicht sagen.


anonym
beantwortet von Steffiw2008 am 21. Oktober 2008 18:27
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Vielen dank für Eure Antworten. Ich werde auf jeden Fall direkt morgen früh einen neuen beantragen.


anonym
beantwortet von Andrew1979 am 21. Oktober 2008 18:20
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Dann hoffen wir mal, daß die Dame beim Einwohnermeldeamt gute Laune hat morgen. Lach

Kommentar von Steffiw2008 am 21. Oktober 2008 18:25

Ja genau. Lach......


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. Oktober 2008 18:18
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Wenn Du keinen Reisepaß hast, bist Du zwar verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (aber NICHT etwa mitzuführen), aber Du wirst nicht bestraft, wenn er abgelaufen ist. Beantrage einfach einen neuen.


anonym
beantwortet von Eiwlinn am 21. Oktober 2008 18:17
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ich würd mir ja dann nen neuen machen lassen...


hapebue
beantwortet von hapebue am 21. Oktober 2008 18:15
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aber wenn er ungültig ist gibt es probleme post usw


anonym
beantwortet von Steffiw2008 am 21. Oktober 2008 18:15
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ich komme auf diese Frage, weil meine Schwiegermutter voller entsetzen meinte: na dann macht euch mal auf eine Fette Strafgebühr gefasst.


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