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auswandern wegen job

Frage von ivonne301979 ivonne301979

ich möchte das land verlassen weil ich dort ein job haben kann in der firmawo mein freund arbeitet.häng hier aber eigentlich noch 3 jahre fest wegen insolvenz.was muß ich beachten.was kommen für kosten auf mich zu wenn ich das vorzeitig beende??kann keine 3 jahre warten dann ist stelle weg.

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Antworten (5)

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    wenn du die entsprechende Sprache kannst,Geld hast und Aufenthaltserlaubniss+Stelle,dann auswandern und hir weiter abzahlen,wer soll es denn sonst tun???

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    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    Wandere einfach aus und bezahl deine Schulden wie gehabt einfach weiter. Das hat mit dem Auswandern nix zu tun.

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    Antwort von bulli66 bulli66

    du kannst jetzt schon auswandern. du musst nur deine verbindlichkeiten weiterhin tilgen

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    Antwort von viktormueller viktormueller

    Du kannst natürlich auswandern, aber du solltest erst, das mit dem dir zugeteiltem Insolvenzverwalter absprechen oder dem Schuldnerberater. Hauptsächlich geht es hier um Höhe der monatliche Zahlungen wegen der Pfändungsgrenzen hier und im dem Ausland. Die Schulden auf einen Schlag oder höhere Raten zu bezahlen macht wenig Sinn, da die jetzigen Zahlungen zum grössten Teil aufgewendet werden, um das Verfahren zu bezahlen. Wichtig wäre das du allen Beteiligten die neue Anschrift mitteilst, damit die Restschuldbefreiung klappt. Daher Auswandern und 3 Jahre warten.

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    Antwort von johannes2674 johannes2674

    zum einen musst du deinen insolvenzverwalter von deinem umzug informieren. wenn du derzeit in deutschland eine arbeitsstelle hast und diese kündigen musst, solltest du die arbeitsstelle im ausland wirklich sicher haben - du verstößt sonst gegen deine erwerbsobliegenheit und gefährdest deine restschuldbefreiung. weiter solltest du beachten, dass natürlich auch dein neuer arbeitgeber im ausland vom insolvenzverwalter angeschrieben werden muss, damit dieser den pfändbaren anteil deines gehaltes erhält. dabei gelten die deutschen pfändungsfreigrenzen, nicht die pändungsfreigrenzen des jeweiiligen landes!! sollten die lebenshaltungskosten dort deutlich nach oben von den deutschen abweichen, müsstest du einen antrag beim zuständigen insolvenzgericht in deutschland auf anpassung der pfändungsfreigrenzen nach oben stellen. ich erhebe keinen anspruch auf vollständigkeit - aber mehr fällt mir augenblicklich nicht ein.

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