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Auswandern = kein Zivildienst die zweite lol

Frage von StunningSteve StunningSteve

ok also wenn man auswandert kann man nicht einbezogen werden ???!!!

und sollte man das dem zuständigen amt mitteilen - das würde mir eher weniger klug erscheinen das sie einem sicher gleich ''trouble'' machen möchten....

das is dann also rein rechtlich kein problem ???

die können einen ja nicht sagen hier du musst das machen...auch werden sie dann eventuell die adresse ja gar nicht kennen lol

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Antworten (3)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    vergiss es einfach! Du kannst nicht auswandern, wenn du deiner dienstverpflichtung noch nicht nachgekommen bist.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    natürlich kann er das. wer will ihn denn daran hindern? zumindest wenn er noch nicht eingezogen wurde.

    Kommentar von Gingryu GingryuGingryu

    Naja, aber welches Land sollte Ihn aufnehmen??? Wenn er ohne Ersatzdienst verweigert ergeht Haftbefehl. Wenn er in der EU ist, wird er ausgeliefert. Wenn es ein Land ist, das kein Auslieferungsabkommen mit Dt. hat, muss er trotzdem erst einmal eine Einbürgerung bekommen, sonst schmeißen die Ihn gleich wieder raus. Klar kann er als Streuner in der Gegen umherwandern, aber sobald er aufgegriffen wird, hat er pech und landet in Dt. im Kittchen.

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    Antwort von Oubyi Oubyi

    Hier kannst Du ein .pdf mit allen Infos einsehen:
    http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wehr/Wehrdienst.h...
    Zitat:
    "Sind auch Deutsche im Ausland wehrpflichtig? Auch Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen. Zuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht ruht auch bei Auslandsdeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage bereits im Ausland haben, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen. Jemand begründet seinen ständigen Aufenthalt dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf Dauer zu bleiben und den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält (z.B. in Ausbildung befindliche Männer zu den Eltern) hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland. Die Wehrpflicht ruht nicht bei denjenigen Wehrpflichtigen, die sich zwar mit Genehmigung ständig im Ausland aufhalten, deren Lebensgrundlage aber im Inland liegt, wie entsandte Firmenvertreter, Entwicklungshelfer und Beamte."

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    Antwort von tabeah tabeah

    ist ja lächerlich.... wenn ich z. B. nach UK auswandere, wer will denn kontrollieren wo ich dort wohne und wen sollte ich bitte um Erlaubnis fragen

    Kommentar von waggerla waggerlawaggerla

    Na, überlege mal, spätestens wenn er einen neuen Reisepass oder Personalausweis braucht, muss er sich bei der deutschen Botschaft melden. Ist er in Deutschland nicht korrekt abgemeldet, dann verweist ihn die deutsche Botschaft an seine Heimatgemeinde in Deutschland.

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