Hier kannst Du ein .pdf mit allen Infos einsehen:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wehr/Wehrdienst.h...
Zitat:
"Sind auch Deutsche im Ausland wehrpflichtig?
Auch Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen
haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen
Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger
als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten
Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen
Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Zuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen
Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von
Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht.
Die Wehrpflicht ruht auch bei Auslandsdeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt
und ihre Lebensgrundlage bereits im Ausland haben, sofern Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland
beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit
eines anderen Staates besitzen. Jemand begründet seinen ständigen
Aufenthalt dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf Dauer zu bleiben und
den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen
oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig
ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält (z.B. in Ausbildung befindliche
Männer zu den Eltern) hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland.
Die Wehrpflicht ruht nicht bei denjenigen Wehrpflichtigen, die sich zwar mit Genehmigung
ständig im Ausland aufhalten, deren Lebensgrundlage aber im Inland
liegt, wie entsandte Firmenvertreter, Entwicklungshelfer und Beamte."
natürlich kann er das. wer will ihn denn daran hindern? zumindest wenn er noch nicht eingezogen wurde.
Naja, aber welches Land sollte Ihn aufnehmen??? Wenn er ohne Ersatzdienst verweigert ergeht Haftbefehl. Wenn er in der EU ist, wird er ausgeliefert. Wenn es ein Land ist, das kein Auslieferungsabkommen mit Dt. hat, muss er trotzdem erst einmal eine Einbürgerung bekommen, sonst schmeißen die Ihn gleich wieder raus. Klar kann er als Streuner in der Gegen umherwandern, aber sobald er aufgegriffen wird, hat er pech und landet in Dt. im Kittchen.