Frage von sunnystate86 21.04.2011

Auswandern in die USA mit alleinigem Sorgerecht

  • Hilfreichste Antwort von Urbanessa 22.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dass Du das alleinige SR und ABR für Deinen Sohn hast, ist schon mal gut. Ich würde dennoch empfehlen, dass Du Dir vom Kindesvater eine schriftliche Einwilligung holst. Ich würde auch empfehlen, dass Du Dich mit Deinem Jugendamt in Verbindung setzt und zudem ggfs. die Auswanderung richterlich bestätigen lässt. Nicht, dass der Kindesvater sonst irgendwann ankommt und sein Umgangsrecht durchgesetzt sehen will und Dir irgendwelche Probleme bereitet.

    Hierzu ...

    Und muss ich obwohl ich als Mutter Amerikanerin bin für mein Kind ein Visum beantragen?

    ... sieht es so aus, dass Dein Sohn entweder einen US-Pass benötigt oder Du ein Visum für ihn beantragen musst. "Ganz ohne" darf er nicht mit in die USA. Ob er das Recht auf einen US-Pass hat und ob er also bereits die US-StaBü hat, das hängt von Deinem Status zum Zeitpunkt der Geburt ab und auch davon, ob Du bereits den notwendigen "Papierkrieg" geführt hast ("Consular Report of Birth Abroad").

    Schau am besten zunächst hier: http://germany.usembassy.gov/acs/claimtocitizenship/

    Auszug:

    Birth abroad to one citizen and one alien parent in wedlock

    A child born abroad to one U.S. citizen parent and one alien parent acquires U.S. citizenship at birth under Section 301(g) INA provided that the citizen parent was physically present in the U.S. for the time period required by the law applicable at the time of the child's birth.

    • For births on or after November 14, 1986, a period of five years of physical presence in the U.S., two after the age of fourteen, is required.
    • For births between December 24, 1952 and November 13, 1986, a period of ten years of physical presence in the U.S., five after the age of fourteen is for a parent to transmit U.S. citizenship to the child.

    Child born out of wedlock to a U.S. citizen mother:

    A child born abroad out-of-wedlock to a U.S. citizen mother may acquire U.S. citizenship under Section 301(g) INA, as made applicable by Section 309(c) INA if the mother was a U.S. citizen at the time of the child's birth, and if the mother had previously been physically present in the United States or one of its outlying possessions for a continuous period of one year

    .

    Solltest Du die Voraussetzungen zur "automatischen" Weitergabe der US-Staatsbürgerschaft an Deinen Sohn nicht erfüllen, kann ein Greencardantrag für Deinen Sohn gestellt werden. Nach der Einreise in die USA kannst Du dann unmittelbar vor Ort die US-Staatsbürgerschaft für Deinen Sohn beantragen, sofern Dein Sohn in die "richtige" Altersgruppe fällt. Das Ganze nennt sich "Child Citizenship Act of 2000"; und Infos sind auf der Website der US-Außnbehörde zu finden: travel.state.gov/visa/immigrants/types/types_1312.html (einfach in Deine Browserleiste kopieren). 

    Hope this helps.

  • Antwort von waggerla 23.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zu allererst solltest Du Deinem Sohn einen deutschen Reisepass ausstellen lassen. Dabei zeigt sich schon, ob der Vater trotz alleinigem Sorgerecht verständigt werden muss. Denn bei Beantragung von Reisepässen für Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten persönlich anwesend sein. Das gilt übrigens sowohl für Deutschland als auch die USA.

    Was die Staatsbürgerschaft Deines Sohnes angeht, solltest Du nicht verzagen, sondern beim nächsten US Konsulat per Email anfragen. Die beißen keinem den Kopf ab wegen einer Anfrage. Fürs Consular Report of Birth Abroad (CRBA) gibts auf der Homepage der US Konsulate die erforderlichen Formulare. Da kannst Du schon mal sichten, was gefordert wird.

  • Antwort von emily2001 21.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo sunnystate86,

    es ist besser Du erkundigst Dich gründlich bei der amerikanischen Botschaft/beim Am. Konsulat wegen der Formalitäten und der Besonderheiten. Kann sein, daß Dein Sohn eine Aufenthaltsgenehmigung braucht! Alle Papiere wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht von einem Beeidigten Übersetzer ins Amerikanische übersetzen lassen. Es wird oft empfohlen, in solchen Fällen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

    Außerdem wenn Ihr umzieht, braucht Ihr eine peinlich genaue Liste Eures Hab und Gut, auch wenn es per Container uber See verschifft wird (Zoll will alles wissen!). Kann sein, daß die Botschaft oder das Konsulat schon vorgefertigte Listen hat für die Verschiffung oder die Umzugsfa. auf jeden Fall.

    Schließlich müßt Ihr nachweisen, daß Ihr niemandem auf der Tasche liegen werdet, wenn Ihr dort ankommt  (genügend Einkommen) und eine Zieladresse angeben.

    Das Kind muß einen eigenen Paß haben.

    Gruß, Emmy

     

  • Antwort von sydneysun2000 21.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    hallo,

    wenn du das alleinige sorgerecht und das aufenthaltbestimmungsrecht hast, darfst du dein kind mitnehmen. in deutschland abmelden musst du ja sowieso euch beide, also sind die deutschen behörden informiert.

    mit dem visum bin ich mir nicht sicher, frag doch mal bei der amerikanischen botschaft nach. dein kind ist doch auch halb-amerikaner. (mein sohn hat beide staatsbürgerschafen USA und BRD und wir haben in deutschland und in den USA gelebt. er ist in deutschland geboren, papa ist amerikaner.. ich deutsche. wir haben damals bei der amerikanischen botschaft eine geburtsurkunde machen lassen und auch den pass für den kleinen. wichtig: du brauchst nachweise wer der vater ist und schriftlich das du das alleinige sorgerecht hast.)

    ich hoffe ich konnte etwas helfen. ich hoffe es klappt alles so wie du dir das vorstellst. lg

  • Antwort von TDrachen 22.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Blöde das ich die Benachrichtigungen immer erst bekomme, wenn die Fragen schon beantwortet sind.

    aber ich sag halt trotzdem noch was dazu, da ich in derselben Lage war.

    Also - mit dem Kind.... sollte der Kindesvater innerhalb eines Jahres keinen Antrag auf Rückführung gemacht haben, ist dem Kind nicht mehr zuzumuten schon wieder einen Ortswechsel mitmachen zu müssen.  Mein Ex hat erst gemerkt das das Kind weg war, als er Unterhalt bezahlen sollte - und dann war auf einmal die Sehnsucht soooo groß, das er unbedingt wollte, das wir zurückkehren. Ist er aber nicht mit durchgekommen. Hätte ich vorher gefragt, hätte er aus reiner Boshaftigkeit garantiert keine Einwilligung gegeben. 

    Wenn Du nicht nur Urlaub machen möchtest, braucht das Kind ein Visum. Oder evtl. die Staatsbürgerschaft, da es aber nicht in den USA geboren ist, erstmal ein Visum. Außer der Vater war Amerikaner (die Deutschen gehen nach der Staatsbürgerschaft des Vaters, die Amerikaner nach dem Ort der Geburt)  bzw. einer von Euch bei der Nato zur Zeit der Geburt. Und dann musst Du selber ja auch mindestens schon einmal dort gelebt haben.

    Die Geburt hättest Du als Amerikanerin sowieso schon beim Konsular melden sollen, wie auch alles andere was Deine persönlichen Verhältnisse angeht (Ehe, Scheidung, Kinder etc)

    Die Ausstellung der Green Card ging bei mir damals recht fix, wobei das ja egal ist... ob Du so ein Visum hast oder eine Green Card, denn arbeiten gehen wird er ja wohl erstmal nicht.

    Wenn es Dir darum geht, dass Dein Ex evtl Zirkus machen könnte, hat das auch mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Die USA sind meines Wissen auch bei dem Abkommen, dass das Kind zurückgebracht werden muss. Und bei Kindesentführung noch sehr viel strenger als bei uns.

     

     

  • Antwort von sindbadkaroL 21.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    a) wo möchtest du denn dort leben, Wohnsitz, Arbeitsverhältnis, Krankenversicherung?

    Hierüber machst du dir mit Sicherheit auch schon Gedanken?

    Für genauere Antworten denn mit Visum kenne ich mich rechtlich gesehen überhaupt nicht aus was amerikanische Verhältnisse belangt. Daher kann es sein, das du ein Visum brauchst, muss aber nicht sein, Freundin von mir ist Deutsch, der Vater Amerikaner (ganz alleinerziehend so wie du von der Konstellation das waren aber andere Zeiten), der hat diese damals einfach so mit nehmen können ohne diesen ganzen Schnickschnack...

    Dazu vlt. www.amerika-forum.de da findest du hilfreiche Informationen...

  • Antwort von Bobsie 21.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bevor wir hier etwas falsches erzählen, rufe da einfach mal an:

    Botschaft der USA

    Pariser Platz 2
    10117 Berlin
    030 2385174

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