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Auswandern bei Privatinsolvenz

Frage von montana78 montana78

Hallo! Hab mal eine Frage zum Thema Auswandern bei Privatinsolvenz. Habe bereits einige Fragen und Antworten zu diesem Thema hier gelesen jedoch glaube ich, dass jeder Fall individuell ist. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich befinde mich kurz vor Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens und habe kürzlich ein Job-Angebot aus der Schweiz bekommen. Ich ziehe in Erwägung mit meiner Familie (Frau und 1 Kind) dort hin zu ziehen. Dies tue ich nicht um mich vor meinen Schulden in Deutschland zu drücken, sondern weil die perspektive dort einfach langfristig für mich besser ausschaut. Wenn nun mein Wohnsitz in der Schweiz ist, wird dann auch der Pfändungbetrag nach dem schweizer Gesetz berechnet oder nach dem deutschen? Wenn meine Frau mit Arbeiten geht, gilt dann auch der selbe Selbstbehalt für Sie wie für mich? Würde mich uüber Antworten sehr freuen! Vielen Dank im Voraus dafür

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Antworten (3)

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    Antwort von Tumba Tumba

    Zitat: "Habe bereits einige Fragen und Antworten zu diesem Thema hier gelesen jedoch glaube ich, dass jeder Fall individuell ist."

    Gerade deswegen solltest Du mit Deinem Insolvenzverwalter darüber sprechen...

  • 0
    Antwort von roman1304 roman1304

    Hallo montana78,

    du solltest nachdem du alles in D geregelt hast den Job annehmen.Das Insolvenzgericht bei dem dein Fall behandelt wird bleibt dein Ansprechpartner. Was du machen kanst ist in der Stadt oder Gemeinde wo du dann lebst eine Beglaubigung holen die den Lebensstandard bestætigt,war mir dann zu dumm.Bin nach Dånemark ausgewandert. Wenn du und deine Frau am arbeiten sind habt ihr mit einem Kind 1360 "frei"dann ab 1370 sind 2€abzugeben und so weiter,kanst du aus deiner Pfændungstabelle ersehen. Ich habe das mit meinem Anwalt so geregelt das ich selbstendig ueberweise,d.h.ich sende ihm einen Lohnzettel per Mail und Ueberweise dann den Betrag auf sein Konto. Auch wenn er Anwalt ist nicht einschuechtern lassen,ist auch nur ein Mensch?.Bei Problemen mit ihm setze dich mit dem zustændigem Amtsgericht (Rechtspflegr/in)in Verbindung. Hast noch Fragen schick ne Mail roman1304@gmail.com

    hilsen

    Roman

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    Antwort von exbonn exbonn

    Ja, es geht und wenn Du ein Einkommen und eine Perspektive dadurch gewinnst, solltest Du es unbedingt machen.

    Rede mit deinen Insolvenzverwalter darüber.

    In der Schweiz gelten andere Einkommensgrenzen u.s.w., ggf. könnte eine deutsches Gericht dann auch nicht mehr zuständig sein.

    Viel Erfolg

    ( www.insolvenz000.de )

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