Eine Freundin von mir, hat das gleiche Problem wie ich(siehe andere Frage)! Sie bekommt die Kosten für Verpflegeungskosten für die Auswärtstötigket nicht erstatten oder nur, wenn sie das nachweisen kann! Sie ist Anwärterin bei der Polizei und ist auch von Schule eingestellt. Alle paar Monate muss sie aber ein Praktikum machen, welchen immer 3-4 Monate gehr! Dieses ist von der Schule entfernt. Ist das eine Auswätstätigkeit?
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AUSWÄHRTStÄTIGKEIT STEUERERKLÄRUNG
Frage von
JustFear
Antworten (2)
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MuehlengeistMuehlengeist
Wenn es schon so im Ausbildungsvertrag steht ist das keine Auswärtige Tätigkeit. Außerdem ist sie dann mehr als 30 km von der Schule bzw. von zu Hause weg? Denn erst dann gibts den Verpflegungsmehraufwand für auswärtige Tätigkeit
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BrausepaulBrausepaul
Nach meiner Rechtsauffassung ist das wechselnde Einsatztätigkeit. Jetzt weiß ich nicht, wo Du die Frage schon einmal gestellt hast. Daher kann ich nur vermuten: Fehlerhaft "angemeldet" oder eingetragen ins Formular oder kostenfreie Verpflegung durch den Dienstherren in der Zeit.
Kommentar von
JustFear Meinen Sie mit "wechselnder Einsatztätigkeit" die Auswärtstätigkeit? Was meinen Sie mit Fehlerhaft: "angemeldet...?!
Diese Frage
Das Praktikum ist wohl ca. 150km von der schule entfernt! Einen Ausbildungsvertrag in dem Sinne gibt es ja nicht, denn es ist eigentlich ein Studium an einer FH!