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Ausversehen Online eine Probe Bahn-Card 25 gekauft

Frage von discoyoga discoyoga

Eigentlich wollte ich nur ein Ticket für eine Bahnfahrt auf bahn.de kaufen, habe aber wegen der uneindeutigen Nutzerführung der Seite ausversehen eine Probe Bahn-Card 25 für 25 Euro gekauft. Da ich aber bereits eine Bahn-Card 25 besitze, habe ich sofort den Service kontaktiert und um Stornierung gebeten. Pustekuchen, auch wenn man schon eine Bahn-Card hat, oder die erworbene Bahn-Card gar nicht nutzen kann, sein Geld bekommt man nicht zurück. Kann man nicht jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen?

PS: Die Abzockmentalität mancher Konzerne nervt mich langsam gewaltig.

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Antworten (2)

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    a) Es hat nichts mit Abzocke zu tun, wenn du nicht liest, was du anklickst.

    b) Lt. § 312b BGB finden die Bestimmungen für Fernabsatzverträge (und damit das Widerrufsrecht) keine Anwendung bei Verträgen "in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen". Daher: nein.

    Mein Tipp: Schreibe einen freundlichen Brief an den Kundendialog der Bahn, in dem du den Irrtum erklärst. Die Aussichten, als Ausgleich einen entsprechenden Reisegutschein zu bekommen, sind recht gut.

    Kommentar von discoyoga discoyoga

    Wenn ich bei Bahn.de eine Fahrt ausgesucht habe, und auf den Button "Zur Buchung" klicke, dann komme ich auf eine Seite wo ich eine Bahn-Card bestellen kann, oder eben "Weiter ohne Bahn-Card". Ich finde das insofern missverständlich, weil ich doch eigentlich in einem User-Flow bin, einem Anwendungsfall, und zwar eine Fahrkarte kaufen zu wollen. Und da ich in Besitz einer Bahn-Card bin, dachte ich, ich kaufe über den Klick ein Ticket mit dem entsprechenden Bahn-Card Tarif, keine Bahn-Card.

    Kommentar von Rolf42 Rolf42Rolf42

    Aha - wenn das der Grund des Missverständnisses ist, kannst du das ja in dem Brief entsprechend erwähnen.

    Die Anschrift des Kundendialogs ist übrigens:

    DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Postfach 100613, 96058 Bamberg

    Kommentar von discoyoga discoyoga

    Wenn sich die Deutsche Bahn mit ihrer Monopolstellung und Staatsnähe über einen Paragraphen § 312b BGB ihre unseriösen Geschäftspraktiken legitimieren lässt, heisst das noch lange nicht, daß das korrekt ist. Es gibt viele unsinnige Paragraphen.

    Gerade beim eCommerce sollte ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Ausnahme gewährleistet sein. Vor allem, wenn die versehentlich gekaufte Ware werder gewollt noch genutzt wurde. Jeder Mensch mit einem gesunden Menschenverstand würde sich darüber empören, wenn ein Konzern wie die Bahn es weder einsehen möchte, daß kein Mensch zwei Bahn Card 25 gebrauchen kann, und auf E-Mails an den Kundenservice nicht antwortet. Kundenservice heißt für mich immer noch, Service für den Kunden, und nicht, Abteilung um Kunden der Bahn vom Hals zu halten. Es tut mir leid, aber ein derartiges Verhalten legt nur ein Konzern mit Monopolstellung an den Tag, oder vielleicht noch diese dubiosen Firmen von diesen TV Verkaufskanälen.

    Kommentar von Rolf42 Rolf42Rolf42

    Was soll § 312b BGB mit "Monopolstellung" und "Staatsnähe" zu tun haben?

    Dieser Paragraph gilt schließlich nicht speziell für die Deutsche Bahn, sondern für alle Anbieter in den genannten Bereichen.

    Außerdem habe ich gerade die Deutsche Bahn in solchen Fällen bisher als recht kulant erlebt, nur klärt man so etwas besser nicht telefonisch über irgendein Call-Center sondern schriftlich mit dem Kundendialog.

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    Antwort von Rooon Rooon

    Du kannst den Vertrag anfechten (§142, 119 I BGB). Dann bist du allerdings zum Ersatz des Vertrauensschaden verpflichtet. Je nachdem wie lange du dir Zeit gelassen hast, kann die Bahn möglicherweise geltend machen, dass sie für die Bearbeitung und die Karte 25€ gebraucht haben - in diesem Fall sind sie dir zu gar nichts verpflichtet. Ansonsten bekommst du vielleicht etwas von dem Geld wieder.

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