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ausversehen Kind mit PKW angefahren was nun?

Frage von NeonBerlin NeonBerlin

Hallo,

ich habe eine etwas unerfreuliche Frage, worüber ich eine Info bräuchte um mich einfach mental darauf einzustellen.

Gestern Nachmittag, fuhr ich mit meinem Auto in eine kleine Nebenstraße (30er Zone). Ich fuhr, meines Wissens nach, unter 30, knapp 25 km/h, da ich die Gegend nicht kannte und ich eine Straße suchte.

Auf einmal kam, wie aus dem Nichts, ein kleines Kind auf die Straße gerannt. Ich habe es mit meinem Auto berührt (was bei 25 km/h nicht gerade wenig ist). Es ist hingefallen und auf den Bürgersteig gerannt und hat sich extrem erschrocken und geweint - Verständlicherweise. Die Mutter kam dann auch auf die Straße gerannt und hat mich in einer Sprache angeschrien, die ich leider nicht verstehen konnte. Ich habe gesagt, dass ich einen Krankenwagen rufe und die Polizei. Sie wollte es partout nicht. Ich habe es trotzdem getan. Dem Kind ist zum Glück, soweit ich mich erkundigt habe und man mir im Krankenhaus Auskünfte geben konnte/durfte, nichts schlimmes passiert. Es hat weder äußere noch innere Verletzungen. Gott sei Dank

Kann mir einer von Euch vielleicht schildern was nun als nächstes passiert, was mir im Falle einer Anzeige blühen könnte (Rechtschutzversicherung ist vorhanden – zum Glück) und was für eine Art von Anzeige das werden wird?

Schon mal vielen Dank für Eure Infos

Liebe Grüße

Neon

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Antworten (18)

  • 6
    Antwort von Luise Luise

    Frag doch mal in der zuständigen Polizei-Dienststelle nach, wie weiter verfahren wird. Dann musst Du nicht grübeln, sondern weißt gleich Bescheid. Du hast jedenfalls alles richtig gemacht und ein etwaiges Verfahren wird sicherlich nur reine Bürokratie sein. Eine Auto-Haftpflicht hast du, also auch das kein Problem. Die wird die Kosten übernehmen für Krankenwagen und ärztliche Untersuchung.

  • 6
    Antwort von rafl1983 rafl1983

    Wenn die Schilderung so stimmt, kann dir eigentlich nicht viel passieren. Wenn bei 25km/h das Kind direkt vor dein Auto rennt, kannst du ja nicht viel machen. Da hat eher die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt

  • 4
    Antwort von fraufrings fraufrings

    Hallo! Ich möchte als erstes sagen, dass du dich absolut richtig verhalten hast. Hättest du die Polizei und den Krankenwagen nicht verständigt, hätte die Mutter dir im Nachhinein alles mögliche andichten können. So wurde das Kind direkt abgecheckt auf gesundheitliche Schäden und du bist erstmal aus dem Schneider. Anzeige wegen Körperverletzung im Straßenverkehr kann durchaus sein. Aber wenn du die Rechtsschutzversicherung hast, wirst du auch nachher gut beraten im Falle einer Anklage. Bleib locker, du hast schon genug schrecken erlebt. Naja, was das Aufregen in der fremden Sprache angeht. Die machen aus einer Mücke immer gerne einen Elefanten. Die sind halt etwas emotionaler und vor Allem LAUTER als nötig.

  • 2
    Antwort von wallyherz wallyherz

    als erstes hast du richtig gehandeln, das du die polizei und ein krankenwagen gerufen hast, das sollte man immer machen, man kann nie wissen was einen passiert wenn man sowas nicht macht, die mutter hat ihre aufsichtsfplicht verletzt, ich würde erstmal abwarten, falls doch eine anzeige bekommen sollte nimmst du dir bitte einen anwalt um alles zu klären da du eine rechtschutzversicherung hast übernimmt sie die kosten es sei denn du hast eine selbstbeteiligung, unterschreib bitte nix wenn post von deren anwalt kommen sollte, ich glaube aber nicht, ist das in deiner nähe passiert wenn ja, fahr die tage nochmal hin und erkundige dich, das macht in meinen augen einen guten eindruck, ansonsten wünsche ich auch dir eine gute besserung, lg wally

  • 2
    Antwort von paulrobin paulrobin

    Wenn nachgewiesen wird das Du nicht schneller warst als erlaubt wird Dir sicher nicht viel passieren.Du hast ja dann alles richtig gemacht.Krankenwagen u.s.w. Zum Glück ist dem Kind ja nichts passiert.Wenn eine Anzeige kommen sollte,geht es vors Gericht.Aber Du warst ja weder fahrlässig noch betrunken und hast keine Fahrerflucht begangen.Ich kann mir vorstellen das Dir nichts passiert oder eine minimale Geldstrafe.Den Führerschein können Sie dir eigentlich nehmen...ich würde mich nochmal bei der Polizei erkundigen,was im Falle einer Anzeige auf Dich zukommt;die können Dich am besten beraten.Gruss

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Du hast alles richtig gemacht, Polizei gerufen ezc.

    Falls du eine Verwarnung bekommen hast, ist alles erledigt.

    Falls nicht wird wahrscheinlich geprüft, ob strafrechtlich gegen dich ermittelt wird, aber sowas läuft in den meisten Fällen, die ähnlich gelagert sind, entweder mit einem relativ geringen Bußgeld oder mit Einstellung des Verfahres ab.

    Mich hat mal jemand bewuust angefahren, es ist mir nichts passiert, aber selbst da ist aufgrund wirdersprüchlicher Zeugenaussagen das Verfahren eingestellt worden - mangels öffentlichem Interesse.

  • 1
    Antwort von Hormiga Hormiga

    Mir ist als Kind fast genau das gleiche passiert. Da war ich absolut selber Schuld, weil ich einfach auf die Strasse gerannt war.

    Mit deiner Reaktion hast du vollkommen richtig reagiert und damit gezeigt, dass du Verantwortung übernimmst.

    Vorausgesetzt deine Tempoangaben stimmen, wirst du nicht belangt werden.

    Ich hab übrigens damals eine Tafel Schokolade bekommen - und bin nie mehr einfach auf die Strasse gelaufen.

  • 1
    Antwort von nettermensch nettermensch

    warte doch erstmal ab. sei erstmal froh das alles so glimpflich ausgegangn ist. du kannst ja nochmal dessen mutter aufsuchen und bei ihr und dem kind dich entschuöldigen, über ein plüschtier würde sie sich bestimmt freuen.

  • 1
    Antwort von Safiera Safiera

    als 1. mal gut das du die polizei und ein KW gerufen hast,da könn sie dir schon mal keine fahrerflucht andichten,das mit der anzeige wegen körperverletztung ewentuell,aber wenn es so war wie du sagst glaube ich nicht wirklich dann da die polizei ja wohl auch den tatort untersucht hat

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    Antwort von Dekol Dekol

    wenn du wirklich nicht schneller gefahren bist passiert dir garnichts, die Mutter hat höchstens ihr Aufsichtspflicht verletzt.

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    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Sowas kann dir leider so oder so ausgelegt werden.
    Eine Antwort, auf die du dich 100%ig verlassen kannst, wirst du hier nicht finden, weil es sie nicht gibt.
    Wenn man ein Kind anfährt, hat man immer mindestens Teilschuld, egal ob "gerecht" oder nicht.
    Da dem Kind aber nichts passiert ist, sehe ich persönlich relativ wenig juristische Möglichkeiten gegen dich.
    Der einzig brauchbare Tipp ist wohl:
    Mach dich nicht fertig und warte ab.
    Noch hast du kein Problem, das du lösen könntest oder müsstest.
    Und wenn es dann soweit ist, lässt du dich verteidigen.
    Rechtschutzsversichert biste ja.
    Niemandem - und schon gar nicht dir - nützt es, wenn du dich jetzt schon fertig und dir selbst die Hölle heiß machst.

  • 0
    Antwort von BICKSI BICKSI

    Zunächst hast du erst mal alles richtig gemacht. Das Kind ist ärztlich versorgt worden und du bist nicht einfach weggefahren. Da man nicht jede Verletzung sofort sieht war es auf jeden Fall richtig einen Krankenwagen zu rufen und die Polizei wäre dann auch automatisch gekommen.

    Der nächste Schritt ist jetzt deine Versicherung zu informieren. Das ist ohne Rücksicht auf die Schuldfrage deine Pflicht.

    Mit allen weiteren Fragen würde ich mich, da ja eine RS-Versicherung besteht an einen Anwalt wenden. Wenn es ein guter ist hilft er dir evtl. sogar bei der Schadenanzeige für die Versicherung.

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    Antwort von Smash Smash

    So schnell wie möglich zu zuständigem Polizeirevier fahren und den Sachverhalt schildern. Wenn es erst zu einer Anzeige der Eltern kommt, hast Du schlechte Karten. Wenn Du das selber anzeigst hast Du bessere.

    Kommentar von fragetierchen fragetierchenfragetierchen

    die polizei war doch vor ort

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Wenn da keine Zeugenaussagen kommnen, die das anders darstellen als Du, wird es zu einem Verfahren kommen, aber wahrscheinlich wird das Verfahren gar nicht eröffnet und eingestellt.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    30er-Zone oder Spielstraße? Spielstraße ist nur Schritt-Tempo erlaubt.

    Du bekommst alleine schon eine Strafe von der Polizei, das ist normal, wenn sie kommen.

    Bei kleinen Kinder (gerade in solchen Ecken) muss man den Fuß schon fast auf der Bremse haben.

    Ob der Krankenwagen kostet weiß ich nicht (hatte zwar vor kurzem auch einen Unfall, aber da wurde mir die Vorfahrt genommen), der war auch da, konnte aber wieder weg.

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    Antwort von doris11 doris11

    bei KIndern muß man immer rechnen ,das sie anders reagieren,...aber ich glaube auch die Mutter könnte eine "Aufsichtspflichtsverletzung" draufbekomen,du hast richtig gehandelt, indem du Polizei und Rettung informiert hast,..weil sonst hättest du auch noch eine Fahrerflucht drauf,...

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    Antwort von Simgoth Simgoth

    Du woltest es ja nicht und wenn kein zebra streifen war ist das kind schuld

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ein KInd ist nie schuld,....der Autofahrer bekommt immer eine Teilschuld

    Kommentar von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2Sonderzeichen2

    Wenn das Kind nicht zu sehen war und er das nicht erwarten konnte nicht. Es ist Fallabhängig

    Kommentar von Safiera SafieraSafiera

    Simgoth sorry aber kinder bis 7j. sind schuldfrei,lies mal die gesetzte.

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    Antwort von Katja1976 Katja1976

    du musst damit rechnen, aber auch mit Freispruch (so wird der Staatsanwalt entscheiden) weil du dich nicht verkehrsgefährdend verhalten hast

    Rechtsschutz ist suuuuper, die machen das mit links, melde das denen, die machen das alleine

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    Antwort von fragetierchen fragetierchen

    eigentlich kann dich nur die mutter wegen körperverletzung anzeigen denn sofern du wirklich nicht zu schnell warst und keine fahrerflucht begangen hast war es ja keine straftat

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Ähm, Körperverletzung ist eine Straftat.
    Aber macht ja nicht.

    Kommentar von fragetierchen fragetierchenfragetierchen

    ich sagte nur das die mutter ihn deswegen anzeigen kann. das was er getan hat war ja aber keine, er konnte ja nix dafür und hat sich nicht falsch verhalten

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