2

ausversehen beanstandet. Kann man das zurück nehmen?

Frage von Senny74 Senny74

Wenn ich ausversehen auf den Button beanstandet gedrückt habe, kann ich das wieder zurück nehmen?

Ein Hinweis zur Frage support

Hallo Senny74,

das ist leider nicht möglich. Wenn die besagte Frage oder Antwort gelöscht wurde, dann ist dies nicht mehr rueckgaengig zu machen.

Gruss, Ben vom GuteFrage.net Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MelliJOKINGLY MelliJOKINGLY

    der support überprüft die frage und wen sie ok ist, wird er dein beanstanden ignorieren

  • 3
    Antwort von FridaGT FridaGT

    Wie kann man denn hier "aus Versehen" beanstanden??? Man muss doch sogar ZWEIMAL klicken!

  • 3
    Antwort von Renntier Renntier

    das geht nicht aus Versehen, da Du ja bestätigen musst.

  • 2
    Antwort von mexxima mexxima

    Mail an den Support mit Ersuchen um Korrektur.

  • 0
    Antwort von hajottka hajottka

    Mach doch!

  • 0
    Antwort von Imbecillitas Imbecillitas

    toll. jetzt wird deinetwegen ein unschuldiger user gesperrt!!

  • 0
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    NEIN

    Ist auch egal. Der Support sieht sich das sowieso erst einmal an.

  • 0
    Antwort von wernilein wernilein

    nö...das geht nicht,musst ja vorher überlegen!

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Ein Großteil der User überlegt aber offensichtlich immer erst HINTERHER.
    Viele Antworten hätten gar nicht gegeben werden dürfen, wenn der User vorher überlegt hätte.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.