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Ausübung der Jagd - zwingend die geschossenen Tiere selbst zerlegen?

gefragt von verbinder am 31.10.2009 um 21:14 Uhr

Oder kann man die Aufgabe auch anderen überlassen?


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Buddysuperdog
beantwortet von Buddysuperdog am 31. Oktober 2009 21:20
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natürlich kannst Du das einem Profi überlassen, Allerdings muß das geschossene Wild "aufgebrochen" werden...so jagdliche Ausdruck d.h.die Innereien müssen entfernt werden, das geschieht noch an Ort und Stelle... wenn Du das nicht kannst/willst... dann lass es mit der Jagd ganz sein... so was gehört mit dazu, alles andere ist wilde Ballerei. Eigendlich gehört es zu einem gutem Jäger sein Wildbret selber fertig zu machen, aber ich kenne Jäger, die es zum Fleischer geben. der hat moderene Geräte und kann das fachgerecht zerlegen.

Kommentar von 5ea859e1e1ad603765b23be13a647f51smallpecudis am 31. Oktober 2009 22:24

DH!


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anonym
beantwortet von jagdglueck am 31. Oktober 2009 21:15
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Nein, das kann man auch Metzgern überlassen. Oder anderen Jägern, die sich dafür bereit erklären.


Terrier74
beantwortet von Terrier74 am 1. November 2009 20:43
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Man kann das natürlich auch anderen überlassen. Es gibt sogar "Jäger", die nicht in der Lage sind, das von ihnen erlegte Wild selbstständig aufzubrechen. (d.h. auszunehmen). Solche Typen sind aber in der Jägerschaft nicht sehr beliebt und bilden immer wieder einen Angriffspunkt für derbe Witze und Sticheleien. Und zwar zu Recht, würde ich meinen. Wer nur schießen will und nicht in der Lage oder sich zu fein ist, das Wild auzunehmen, im das Fell abzuziehen und das Fleisch zu verwerten, der sollte in einen Schützenverein eintreten oder Jagdspiele am PC machen, aber nicht mit einer Waffe in der Hand auf das Wild losgelassen werden.

Es gibt aber auch Käufer, die das Wild komplett mit Fell kaufen und das Zerlegen selbst übernehmen. Dann ist man alle Sorgen los.


pecudis
beantwortet von pecudis am 31. Oktober 2009 22:23
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Soweit ich weiß, kommt keiner, der seinen Jagdschein machen will, darum herum, auch das fachgerechte aufbrechen zu lernen.

Später Zerlegen und ggf Verarbeiten kann auch jemand anders machen, aber "Ausnehmen" muß man schon selber, sofort und an Ort und Stelle

Warst Du nicht auch der Typ, der ein Tier aus "Notwehr" töten wollte? Was soll das denn werden, wenns fertig ist?

Kommentar von Ce175d51ce0e2f7d18846385b9e6b762smallBuddysuperdog am 1. November 2009 12:54

das frag ich mich auch....in Notwehr ein Tier erschießen ohne eine Waffe mit Berechtigungskarte und Schußerfahrung ein Tier erlegen und dann zum Fleischer schleppen, ohne es weidmännisch aufgebrochen zu haben, das nimmt ihn kein Fleischerab, das geht für mich in die Richtung Wilddieberei...ziemlich sogar...Das ist dann eine echte Straftat und wird ganz schön bestraft, zu Recht...!!!!!!!!!


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 31. Oktober 2009 21:20
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Solltest Du, wenn Du nicht willst vom Fachmann machen lassen ebenso die anschl. Gewebeproben Entnahme! :-) Vorher wird das Fleisch ja eh nicht "frei"!

Kommentar von 5ea859e1e1ad603765b23be13a647f51smallpecudis am 1. November 2009 14:33

Hat sich da was geändert? Ich denke, das gerade macht der Jäger selber beim / direkt nach dem Aufbrechen?

Im Gegensatz zu Fleisch schlachtbarer Haustiere, das (mit geringen Ausnahmen) zu 100 % den amtlichen Untersuchungen nach dem Fleischhygienegesetz unterliegt, werden im Jah- resdurchschnitt nur ca. 20 % des gesamten erlegten deutschen Schalenwildes amtlich unter- sucht, d.h. ca. 80 % werden vom Jagdausübungs- oder Aneignungsberechtigten selbst u.a. mit sensorischen Methoden auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale gemäß Anlage 1 der Fleischhygiene-Verordnung (FlHV) untersucht und danach direkt an den Verbraucher oder als Strecke eines Tages an be- oder verarbeitende Betriebe in Deutschland abgegeben.

(Quelle: http://www.bfr.bund.de )

Kommentar von F26f6679d8af0e1d2fdcd77d87345526smallTerrier74 am 1. November 2009 20:48

Eine Entnahme von Gewebeproben ist nur bei Wildarten vorgeschrieben, die entsprechend ihrer Lebensweise von Trichinen befallen sein könnten. Und auch dann nur, wenn sie in Verkehr gebracht, sprich als Nahrungsmittel oder Tierfutter dienen sollen. Aktuell betrifft dies hauptsächlich Wildschwein, Waschbär und Dachs, in manchen Bundesländern ist auch für die Nutria eine Trichinenuntersuchung vorgeschrieben.


karinnox
beantwortet von karinnox am 1. November 2009 19:08
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wenn du es schon schießt--dann erledige die "ganze" arbeit. von der weite ein tier abknallen und dann net den nerv haben die restliche "blutige" arbeit zu machen...


Ralph
beantwortet von Ralph am 2. November 2009 09:45
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Das ist ungefähr wie Kinder in die Welt zu setzen und dann nicht Windeln wechseln zu können!! Auch da gibt es kein Gesetz, das Eltern vorschreibt, die Windeln Ihrer Kinder selbst zu wechseln. Es gibt halt verschiedene Möglichkeiten, sich ein Armutszeugnis auszustellen!!


anonym
beantwortet von Oenderkumru am 31. Oktober 2009 21:15
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nein

Kommentar von Ce175d51ce0e2f7d18846385b9e6b762smallBuddysuperdog am 31. Oktober 2009 21:21

Blödsinn,natürlich kann man das... gibt kein Jagdgesetzt was anderes aussagt, wäre auch ziemlich unsinnig.


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