Oder kann man die Aufgabe auch anderen überlassen?
Ausübung der Jagd - zwingend die geschossenen Tiere selbst zerlegen?
Antworten (9)
-
4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BuddysuperdogBuddysuperdog
natürlich kannst Du das einem Profi überlassen, Allerdings muß das geschossene Wild "aufgebrochen" werden...so jagdliche Ausdruck d.h.die Innereien müssen entfernt werden, das geschieht noch an Ort und Stelle... wenn Du das nicht kannst/willst... dann lass es mit der Jagd ganz sein... so was gehört mit dazu, alles andere ist wilde Ballerei. Eigendlich gehört es zu einem gutem Jäger sein Wildbret selber fertig zu machen, aber ich kenne Jäger, die es zum Fleischer geben. der hat moderene Geräte und kann das fachgerecht zerlegen.
-
5Antwort von
Terrier74Terrier74
Man kann das natürlich auch anderen überlassen. Es gibt sogar "Jäger", die nicht in der Lage sind, das von ihnen erlegte Wild selbstständig aufzubrechen. (d.h. auszunehmen). Solche Typen sind aber in der Jägerschaft nicht sehr beliebt und bilden immer wieder einen Angriffspunkt für derbe Witze und Sticheleien. Und zwar zu Recht, würde ich meinen. Wer nur schießen will und nicht in der Lage oder sich zu fein ist, das Wild auzunehmen, im das Fell abzuziehen und das Fleisch zu verwerten, der sollte in einen Schützenverein eintreten oder Jagdspiele am PC machen, aber nicht mit einer Waffe in der Hand auf das Wild losgelassen werden.
Es gibt aber auch Käufer, die das Wild komplett mit Fell kaufen und das Zerlegen selbst übernehmen. Dann ist man alle Sorgen los.
-
4Antwort von
jagdglueck Nein, das kann man auch Metzgern überlassen. Oder anderen Jägern, die sich dafür bereit erklären.
-
-
2Antwort von
pecudispecudis
Soweit ich weiß, kommt keiner, der seinen Jagdschein machen will, darum herum, auch das fachgerechte aufbrechen zu lernen.
Später Zerlegen und ggf Verarbeiten kann auch jemand anders machen, aber "Ausnehmen" muß man schon selber, sofort und an Ort und Stelle
Warst Du nicht auch der Typ, der ein Tier aus "Notwehr" töten wollte? Was soll das denn werden, wenns fertig ist?
Kommentar von
BuddysuperdogBuddysuperdog das frag ich mich auch....in Notwehr ein Tier erschießen ohne eine Waffe mit Berechtigungskarte und Schußerfahrung ein Tier erlegen und dann zum Fleischer schleppen, ohne es weidmännisch aufgebrochen zu haben, das nimmt ihn kein Fleischerab, das geht für mich in die Richtung Wilddieberei...ziemlich sogar...Das ist dann eine echte Straftat und wird ganz schön bestraft, zu Recht...!!!!!!!!!
-
1Antwort von
Ralph Das ist ungefähr wie Kinder in die Welt zu setzen und dann nicht Windeln wechseln zu können!! Auch da gibt es kein Gesetz, das Eltern vorschreibt, die Windeln Ihrer Kinder selbst zu wechseln. Es gibt halt verschiedene Möglichkeiten, sich ein Armutszeugnis auszustellen!!
-
1Antwort von
karinnoxkarinnox
wenn du es schon schießt--dann erledige die "ganze" arbeit. von der weite ein tier abknallen und dann net den nerv haben die restliche "blutige" arbeit zu machen...
-
1Antwort von
Lotta1Lotta1
Solltest Du, wenn Du nicht willst vom Fachmann machen lassen ebenso die anschl. Gewebeproben Entnahme! :-) Vorher wird das Fleisch ja eh nicht "frei"!
Kommentar von
pecudispecudis Hat sich da was geändert? Ich denke, das gerade macht der Jäger selber beim / direkt nach dem Aufbrechen?
Im Gegensatz zu Fleisch schlachtbarer Haustiere, das (mit geringen Ausnahmen) zu 100 % den amtlichen Untersuchungen nach dem Fleischhygienegesetz unterliegt, werden im Jah- resdurchschnitt nur ca. 20 % des gesamten erlegten deutschen Schalenwildes amtlich unter- sucht, d.h. ca. 80 % werden vom Jagdausübungs- oder Aneignungsberechtigten selbst u.a. mit sensorischen Methoden auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale gemäß Anlage 1 der Fleischhygiene-Verordnung (FlHV) untersucht und danach direkt an den Verbraucher oder als Strecke eines Tages an be- oder verarbeitende Betriebe in Deutschland abgegeben.
(Quelle: http://www.bfr.bund.de )
Kommentar von
Terrier74Terrier74 Eine Entnahme von Gewebeproben ist nur bei Wildarten vorgeschrieben, die entsprechend ihrer Lebensweise von Trichinen befallen sein könnten. Und auch dann nur, wenn sie in Verkehr gebracht, sprich als Nahrungsmittel oder Tierfutter dienen sollen. Aktuell betrifft dies hauptsächlich Wildschwein, Waschbär und Dachs, in manchen Bundesländern ist auch für die Nutria eine Trichinenuntersuchung vorgeschrieben.
Kommentar von
Budgetsports24 die proben hierfür können aber auch vom jäger selbst entnommen und dem veterinär gebracht werden
-
-
0Antwort von
Bumblechen Man kann es weggeben, gar kein Problem.
Allerdings gehört für mich das aufbrechen und die Restversorgung für mich genauso zur Jagd wie der Ballistolgeruch... :)
-
0Antwort von
OenderkumruOenderkumru
nein
Kommentar von
BuddysuperdogBuddysuperdog Blödsinn,natürlich kann man das... gibt kein Jagdgesetzt was anderes aussagt, wäre auch ziemlich unsinnig.
DH!
das aufbrechen muss nicht an ort und stelle erfolgen. zumindest solang das stück sauber geschossen ist. soll das wildbret verkauft werden muss sogar in einer dafür geeigneten umgebung (wildkammer/aufbrechplatz) hängend aufgebrochen werden