Wenn ein geschäftsführender Gesellschafter aus einer GmbH austreten möchte, muss dieses ja notariell beurkundet werden. Nun zu meinen Fragen: - Wie und wem ggü wird in welcher Form der Austritt bekannt gegeben? - wer trägt die dabei anfallenden Kosten (notariell beurkundeter Eintrag im Handelsregister)? - der Sitz der Gesellschaft war an seinem Wohnort. Was passiert nun damit?
Vielen Dank für eure Antworten
Es gibt derzeit 3 Gesellschafter und keinen Käufer. Einer möchte aussteigen, die anderen wolle die ANteile aber nicht unbedingt übernehmen.
Bei einer 3 Mann GmbH gibt es sehr sicher im Gesellschaftsvertrag eine Passage, die den Austritt oder den Verkauf von Anteilen regelt.
Normalerweise gibt es zum Beispiel ein Vorkaufsrecht, damit keine ungewollten Personen Anteile erwerben können.
Wenn sich die anderen beiden einig sind, und es keinen Käufer gibt, dann kann man die Antile des Dritten sehr günstig übernehmen....