Hallo Leute,
nachdem in vielen Foren viel Halbwissen kursiert, versuch ich hier an den Juraexperten zu kommen: Es ist doch so, daß man nach "geraumer" Zeit auf Antrag solch einen brandmarkenden Eintrag auch wieder losbekommt, oder? Geraume Zeit hab ich mal 10 Jahre nach Urteilsverkündung "gehört". Es geht um ein BTM-Verfahren, daß mit Bewährung endete.
Ist das so? Besteht ein Anspruch? Oder ist das eine schwammige/willkürliche Sache der Behörden(würd mich mal wieder nicht wundern in unserem tollen Land ;-|)
Danke für hilfreiche Antworten :-)
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