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Austrag / Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis / Strafregister

Frage von asiangecko asiangecko

Hallo Leute,

nachdem in vielen Foren viel Halbwissen kursiert, versuch ich hier an den Juraexperten zu kommen: Es ist doch so, daß man nach "geraumer" Zeit auf Antrag solch einen brandmarkenden Eintrag auch wieder losbekommt, oder? Geraume Zeit hab ich mal 10 Jahre nach Urteilsverkündung "gehört". Es geht um ein BTM-Verfahren, daß mit Bewährung endete.

Ist das so? Besteht ein Anspruch? Oder ist das eine schwammige/willkürliche Sache der Behörden(würd mich mal wieder nicht wundern in unserem tollen Land ;-|)

Danke für hilfreiche Antworten :-)

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Antworten (3)

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    Antwort von fraggle16 fraggle16

    in Deutschland ist so ziemlich alles gesetzlich geregelt.

    auch die Tilgung eines Eintrages im Führungszeugnis - im Gesetz über das Zentralregister und Erziehungsregister (BZRG)

    http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

    Es hängt also von der Art des Eintrages ab, wie lange er bestehen bleibt.

    Also nichts mit "auf Antrag" oder ähnliches.

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    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    Aus dem "Forum für Vollwissen"

    http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

    Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

    Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,

    erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),

    erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

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    Antwort von candiiman candiiman

    die löschung geschieht automatisch nach dieser zeit.

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