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Austausch Klingelschild - wer zahlt die Rechnung?

Frage von goldenfawn1 goldenfawn1

Hallo,

ich wohne zur Zeit übergangsweise in einem möbilierten Apartment, das einer Privatperson (=Vermieter) gehört. Außerdem existiert eine Hausverwaltung.

Da ich nur 3 Monate dort wohne, habe ich über das Klingelschild einen Papierzettel mit meinem Nachnamen geklebt, falls Gäste oder Pakete kommen. Nun hat die Hausverwaltung - ohne irgendwelche Info - einfach ein passendes Klingelschild aus Metall bestellt, angebracht und mir in Rechnung gestellt, weil "das Schild nicht der Hausordnung entsprach".

Da ich in einem Monat eh wieder ausziehe, ärgert mich das natürlich. Wie sieht das rechtlich aus, darf die Hausverwaltung das einfach machen ohne vorher etwas anzukündigen geschweige denn überhaupt nach dem Einverständnis zu fragen?!

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Som3body Som3body

    Den musst du bezahlen, natürlich kannst du ihn dann auch wieder mitnehmen und bei deiner neuen Wohnung benutzen (wenns geht).

    Kommentar von Fugenfuzzi FugenfuzziFugenfuzzi

    Auch meine Antwort

  • 2
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Kläre die Frage, ob es einen Eigentümerbeschlkuss gibt, der die hausverwaltung auffordert, einheitliche Klingelschilder anzubringen.

    Allerdings kann hier nicht ohne Vereinbarung im Mietvertrag oder auf sonstige Art einfach eine Hausverwaltung Klingelschilder beschaffen und berechnen. Wer bestellt, hat zu zahlen, wenn es keine Vereinbarung gibt. Du hättest von der Hausverwaltung hingewiesen werden müssen, dass Du die Schilder bezahlen musst.

    Die Frage, über das Grundsätzliche hinaus, ist in solchen Fällen immer, ob sich ein Streit lohnt. Wobei man natürlich bei solchen Kleinbeträgen Hausverwaltungen teilweise deren "Übergriffe" erleichtert.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    DH, sehr gute Antwort...

  • 2
    Antwort von user761 user761

    Da du dort offiziel wohnst egal wie lange ist die Hausverwaltung berechtigt ein von ihnen bestelltes Namensschild anzubringen ohne dich vorher zu Fragen.Wegen der Kosten für dieses Schild ist es bei jeder Hausverwaltung anders geregelt.Wenn du es bezahlst kannst es ja bei Auszug mitnehmen.Da hast gleich eins für die neue Wohnung.

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    Antwort von mig112 mig112

    Dein Einverständnis zur Einhaltung der Hausordnung ist mehr als entbehrlich - um nicht zu sagen: überflüssig!

    Allerdings gehört dir das Schildchen bei Auszug und dann kannst du es wiederverwenden.

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    ...und im nächsten Haus wollen sie dann schwarze Klingelschilder mit weißem Text...Auch per Hausordnung. Es gibt dann auch Paragrafen in hausordnungen, die schlichtweg unbillig (unangemessen benachteiligend) und deshalb ungültig sind.

    Kommentar von goldenfawn1 goldenfawn1

    Ja genau, das Schild wenn ich mitnehm ist der anderen Hausverwaltung bestimmt auch wieder nicht recht wegen optischer Unterschiede... Aber dieser "Paragraf" in der Hausordnung wird vermutlich nicht unbillig sein vermute ich mal?!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das dürfte hier aber kaum der Fall sein...

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Ein Namensschild aus Papier ist für so manche Haustür "unbillig"! Jedenfalls außerhalb des Ghetto...

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Natürlich der, der dieses Ding bestellt hat. Eine Hausverwaltung ist in das Mietverhältsnis meist gar nicht eingebunden und kennt somit auch die vereinbarte Hausordnung nicht. Ich erlebe als Verwalter zudem immer wieder, daß die Vermieter eben solche Dinge nicht vereinbaren. Schaue vorsorglich in Deine Urkunde und gut ist. Ansprechtpartner zudem ist allein der Vermieter. Alles Gute.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Ist die Hausordnung Dir nachweislich ausgehändigt worden und steht das da auch so drin? Dann musst Du zahlen, ansonsten der Vermieter...

    Es stellt sich allerdings tatsächlich die Frage, ob man Dir nicht zuvor Gelegenheit hätte geben müssen, das selbst zu machen...

    Alles in allem denke ich, Du musst nicht zahlen...

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Da der Hauseigentümer Wert auf Sein Äußeres legt,und das Gebäude nicht wie eine Räuberhöhle aussehen soll,gibt Es Richtlinien,die von den Mietern einzuhalten sind.Dafür gibt es eine Hausverwaltung,die dafür sorgt das, das eingehalten wird.Wenn jeder sein Geschmier auf die Klingelschilder klebt,wie sieht das aus.Das Schild wirst Du wohl zahlen müssen.Das Schild kannst Du ja denn auch mitnehmen,dann hast Du gleich für die nächste Wohnung ein Schild.

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    Antwort von hell11 hell11

    Viel Häuser haben kunterbunte Türschilder und das sieht beschi... aus, Häuser werden danach beurteilt. Ordnung muß sein, überhaupt sich für so was aufzuregen, es gibt nun mal Spielregeln im Leben und wohnen kostet.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Wenn es in der Hausordnung so festgeschrieben ist, musst Du das Schild bezahlen. Bei der Unterschrift unter dem Mietvertrag hast Du Dich auch verpflichtet die Hausordnung einzuhalten.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Kleine Kritik. Welche Hausordnung bitte? Doch nur die, die im Mietvertrag vereinbart wurde. In meiner Verwaltung kenne ich hunderte von Ausfertigungen, weil die vermietenden WE eben nicht beim Verwalter sich erkundigen sondern die nehmen, die sich auf der letzten Seite ihres Vordruckes befinden und diese Industriedinger kennen natürlich nicht die vom Haus. Alles doch ganz einfach.

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