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Austausch

gefragt von Viktor123 am 05.06.2008 um 17:24 Uhr

Können Hartz IV Epfänger für ihre Kinder einen Zuschuss für einen Austausch beantragen und das geld dann auch bekommen??


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber viktor123,

achte bitte künftig auf eine genaue Formulierung Deiner Frage, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Schöne Grüße

Paula vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von hochglanz am 5. Juni 2008 17:25
2x
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willst du das Kind austauschen?

Kommentar von C09360be762bcdc02d62fa7e09275790smallsunkiss am 5. Juni 2008 17:26

:-D


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 5. Juni 2008 17:27
2x
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Sorry, so ganz verstehe ich Deine Frage nicht!

Wogegen willst Du das Kind tauschen?

Flachbildfernseher?

Auto?

nen Kasten Bier?

-

Also präzisiere Deine Frage!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 5. Juni 2008 17:42
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Frage einfach einmal bei Deinem zuständigen Sachbarbeiter beim Amt nach - der müsste es ganz genau wissen....


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 5. Juni 2008 17:26
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Ja könnte man.


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. Juni 2008 17:27
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ja





anonym
beantwortet von Viktor123 am 5. Juni 2008 17:34
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Boahh ist es so schwer so eine frage zu verstehen mein Kind möchte schulaustausch machen Deutschland und Frankreich ......

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 5. Juni 2008 17:40

Wieso hast Du das nicht gleich bei Deiner Frage rein geschrieben??

Du mußt schon entschuldigen, manche hier sind als Hellseher noch in der Ausbildung.

Und dummerweise ist meine Kristallkugel grad in der Inspektion. Somit ist die Sache mit der Weissagung momentan etwas problematisch! SCNR


anonym
beantwortet von GERLauer am 7. Juni 2008 12:25
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Natürlich bekommt dein Kind in diesem Fall Stütze vom Sozial- oder Jugendamt. Ich frag mich nur, was an einem Schüleraustauch so teuer sein sollte. Dein Sohn/deine Tochter wird bei ihrem Aufenthalt z.B. in Frankreich in der Gastfamilie Unterkunft und Verpflegung kostenlos haben, also habt ihr in der Zeit sogar einen Kostgänger weniger im Haushalt und beim Gegenbesuch habt ihr dann eine(n) mehr zu verpflegen. Taschengeld und Hin- u. Rückfahrt wirst du wohl selbst zahlen müssen. Aber beim Amt nachzufragen kostet ja nichts. Und wegen Adressen: googeln unter dem Stichwort "Schüleraustausch" und nicht nur Austausch, sonst bekommst du wieder so blöde Fragen wie: Wogegen willst du dein Kind eintauschen?


laura9191
beantwortet von laura9191 am 11. Juli 2008 10:38
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Wenn dein Kind beispielsweise an einen High School Programm in einem anderen Land teilnehmen soll, kannst du BaFöG beantragen...





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