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Ausstieg aus einem Kleingarten Pachtvertrag?

Frage von Nanation Nanation

Ich habe einen Kleingarten gepachtet, den ich schon vor 2 Jahren aus Zeitgründen kündigen wollte. Die 6 Monate bis Ende November hatte ich auch brav eingehalten. Der Vereinsvorstand teilte mir daraufhin aber mit, dass ich nur dann aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn ich einen Nachpächter bringe und bis dahin müsse ich weiter zahlen. Da ich den Garten gerne mag und genau gegenüber wohne habe ich halt weiter gemacht so gut es ging. Nun will ich aber wegziehen und deswegen entsteht erneut die Frage nach der Kündigung. Es muss doch möglich sein? Und diese Klausel mit dem Nachpächter habe ich auch nicht gefunden. Geht es anderen ähnlich? Muss ich zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale? Oder nur standhaft genug sein?

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Antworten (5)

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    Antwort von istie istie

    Die Kündigungszeit steht ja im Pachtvertrag, wenn da nichts von einem Nachpächter steht, dann musst Du auch keinen bringen. Halte Deine Kündigungszeit ein, wenn diese abgelaufen ist, stell sofort Deine Zahlungen ein. Lass Dich auf keinen Fall verrückt machen. Notfalls wirst Du einen Anwalt benötigen, denn von hier aus kann ich leider Deinen Vertrag nicht einsehen. Also viel Glück

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Sehe ich auch so.

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    Antwort von alwine1963 alwine1963

    Verbraucherberatung oder ÖRA( öffentliche Rechtsberatung) sind schon gute Ideen. Stell dir mal vor du kannst deine Wohnung nicht kündigen, weil du keinen Nachmieter hast.... Undenkbar. Auch deinen Garten hast du eigentlich schon gekündigt. Nicht mehr zahlen und ausziehen!!!!

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    Antwort von OttoWalter OttoWalter

    Alles was bisher geantwortet wurde, hätte ich auch so gedacht. Da ich aber auch meinen Kleingarten kündigen will, habe ich mal hier http://www.kleingartenkolonie-gruene-aue.de/kuendigung.htm nachgelesen. Im letzten Absatz steht leider, dass man die Verantwortung für den Garten bis ein neuer Pächter gefunden wird behält. D.h. man muss ihn weiter pflegen und damit ergibt sich also auch weiter zahlen. Die Ablösesumme kann neu eingeschätzt werden, so dass sich also Werterhaltung notwendig macht. Ich bin mir nicht sicher, aber glaube, am besten lässt man sich kündigen. da ich den garten loswerden will, arbeite ich selbst auch daran. Günter

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Kündsigungsfrist, wie von dir beschrieben 6 Moante beträgt und diese, wie ebenfalls erklärt, eingehalten wurde, dann bist Du aus der Nummer raus. Stelle Deine Zahlungen ein und damit "BASTA"!

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    Antwort von Malkia Malkia

    Du musst doch einen Pachtvertrag haben, was steht denn da zur Kündigung. Normalerweise geht das problemlos, man muss doch keinen Nachpächter stellen, das wäre mir neu. Oder die Satzung eures Kleingartenverein, was sagt die?

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Soweit ich mich noch erinnere, musst du keinen Nachpächter präsentieren, bekommst aber die Ablösesumme erst ausgezahlt, wenn ein neuer Pächter den Garten wieder übernimmt.

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