Kann ich aus der Rentenversicherung austreten, wenn mein Einkommen die Einkommensbemessungsgrenze übersteigt? Immerhin funktioniert das ja auch bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Antworten (5)
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casebumbasecasebumbase
Mit Krankenkassenbeiträgen, kann man keine Finanzlöcher stopfen! Deshalb bleibt die Rentenversicherung Pflicht. Wir wären ja alle wohlhabende Rentner, wenn wir uns privat versichern könnten, wohlgemerkt, von dem gleichen Betrag der z.Zt. ansteht! Oder meinste du schaffst die Rente? Der Staat glaubt das auch nicht....
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HeeeschenHeeeschen
Nein - hier sind wir alle mit der sog. Solidargemeinschaft fest verbandelt... Du kannst Dich nur zusatzversichern.
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LissaLissa
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diesen Ausstieg schon lange nicht mehr.
Man zahlt Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze und sollte das darüber liegende Gehalt anderweitig absichern.
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schwedenfansschwedenfans
Es ist leider nicht möglich auszusteigen, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden für die Teile des Einkommens, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
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NiklausNiklaus
Nur wenn du Selbständig bist, unterliegst du nicht mehr der Sozialversicherungspflicht.
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