Aussteuervertrag

4 Antworten

Kann man formlos machen, also ohne Vordruck, mit eigenen Worten. Von beiden unterzeichnet hat das Gültigkeit.

Wenn noch andere Kinder da sind und das eine Vorwegnahme des Erbes (oder eines Teils davon) sein soll, würde ich immer zum Notar gehen. Sonst kann es im Erbfall tatsächlich zu jeder Menge Mißgunst und Streit kommen. Das Risiko, daß meine eigenen Kinder sich gegenseitig wegen des Erbes verklagen, würde ich gerne von vorneherein ausschließen.

  1. Es kommt sicher auch auf die Höhe der Aussteuer an und wenn es sich gleichzeitig um das Erbe handeln sollte, würde ich dies evtl. über einen Notar machen oder vielleicht einer Steuerberater fragen, wobei das hier natürlich auch wieder mit Kosten verbunden ist.

  2. Ich würde selbst ein Forumular aufsetzen mit Überschrift Aussteuer und dann im Text vermerken. Die Aussteuer in Höhe von ..... wurde am ....Datum.... an meine Tochter ...Namen... falls verheiratet geb......ausbezahlt. Falls diese Summe das Erbe beinhalten sollte käme noch der Zusatz - Hiermit bestehen auch keine weiteren Ansprüche auf das Erbe mehr.

Unterschriften der betreffenen Personen.

Das geht doch sicher in Richtung Erbrecht bzw. Testament.