Muß mich die Krankenkasse informieren wenn eine Aussteuerung ansteht ?
War ab März 2008 bis September 2009 wegen Bandscheibenproblemen krank geschrieben. Wurde in dieser Zeit 2mal an der Bandscheibe operiert und habe am 05.10.2009 nach der Wiedereingliederung voll gearbeitet. War dann im August 2010 nochmal 3 Wochen krank geschrieben und bin jetzt seit dem 08.03.2011 wieder wegen der Bandscheibe krank geschrieben. Die Lohnfortzahlung endete am 04.04.2011. Wurde am 19.04. von der Krankenkasse informiert das ich kein Krankengeld mehr erhalte. Seitdem streite ich mit der KK wieso sie mich nicht informiert hat, bzw. erst 15 Tage später.
Danke für die Antworten. War bei der UPD und habe mich beraten lassen.
Die sehen den Fehler bei der KK da sie die Aussteuerung erst 14 Tage später erwähnt haben. Habe Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Mal schauen was da raus kommt.
M.E. gibt es einen großen Unterschied,
- ob man eine laufende Leistung bereits bezieht und diese entzogen werden soll
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__47.html
oder
-ob eine erst beantragte Leistung nicht zugebilligt wird.
Danke für die Kennzeichnung als hilfreichste Antwort!