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Aussteuerung bei der Krankenkasse

Frage von garnelo garnelo

Muß mich die Krankenkasse informieren wenn eine Aussteuerung ansteht ?

War ab März 2008  bis September 2009 wegen Bandscheibenproblemen krank geschrieben. Wurde in dieser Zeit 2mal an der Bandscheibe operiert und habe am 05.10.2009 nach der Wiedereingliederung voll gearbeitet. War dann im August 2010 nochmal 3 Wochen krank geschrieben und bin jetzt seit dem 08.03.2011 wieder wegen der Bandscheibe krank geschrieben. Die Lohnfortzahlung endete am 04.04.2011. Wurde am 19.04. von der Krankenkasse informiert das ich kein Krankengeld mehr erhalte. Seitdem streite ich mit der KK wieso sie mich nicht informiert hat, bzw. erst 15 Tage später.

 

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Antworten (2)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wann wurde das Krankengeld ab 05.04 beantragt?

    Die Zusendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse ist m.E. nach kein Krankengeldantrag (dann müsste die Krankenkasse jedem Grippekranken eine Krankengeldablehnung schicken -> die Verwaltungskosten würden deutlich steigen!). Aus einer fehlenden Antwort kann man rechtlich nicht schließen, dass man einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat.

    Evtl.. bekommt man über einen dieser Links nähere Infos:

    unabhaengige-patientenberatung.de/

    bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinVerbraucher/005/s4-prob...

    Gruß

    RHW

     

    Kommentar von garnelo garnelo

    Danke für die Antworten. War bei der UPD und habe mich beraten lassen.

    Die sehen den Fehler bei der KK da sie die Aussteuerung erst 14 Tage später erwähnt haben. Habe Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Mal schauen was da raus kommt.

     

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    M.E. gibt es einen großen Unterschied,

    - ob man eine laufende Leistung bereits bezieht und diese entzogen werden soll
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__47.html

    oder

    -ob eine erst beantragte Leistung nicht zugebilligt wird. 

     

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für die Kennzeichnung als hilfreichste Antwort!

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    Antwort von single20260 single20260

    ... vielleicht hat das soziale Netz in Deutschland ein Loch ? Jedenfalls mindestens 15 Tage muss das Loch gross sein. Ei da must du wohl zu einem Rechtsanwalt und - wenn du seit dem 4.4.2011 keinen Lohn mehr bekommst, dann must du dringend ALG2 beantragen.

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