Ausstellungsstück - ja oder nein?

3 Antworten

Ich kenne es eigentlich nur so, dass Du auf Ausstellungsstücke einen Rabatt bekommst. Sollst Du den vollen Preis zahlen, würde ich auch original verpackte Ware verlangen / erwarten. Ansonsten stelle ich mir die Frage, ob ich mir die Ware nicht eventuell im falschen Geschäft kaufe. Denn zu Zeiten des Internets sollte es Dir möglich sein, gleiche / gleichwertige Ware auch anderswo günstiger zu bekommen.

ich kann mir die ware aber nur selber abholen. somit wird das mit dem onlinekauf schonmal nichts. keiner ist zu hause um ein 180l aquarium anzunehmen und es rein zu schleppen ;)

es gibt es auch anderswo günstiger... nur morgen gibt es einen sonntagsrabatt.. somit noch günstiger als wo anders..

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@YunaUchiha

Aus Deiner Fragestellung war allerdings nicht entnehmbar, dass Dir der Händler einen "Sonntagsrabatt" gewährt. In der Regel bekommst Du wohl bei keinem Händler sowohl einen Ausstellungsrabatt als auch einen "Sonntagsrabatt". 

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Hallo,

ein Kauf - Verkauf - ist immer ein eine Angelegenheit von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

Der eine bietet eine Ware zu einem bestimmten Preis an - der andere sagt ja. Ob die Ware nun neu oder gebraucht ist und welcher Preis dafür verlangt wird - das ist freie Preispolitik und Verhandlungssache - dazu gibt es keine wirkliche Rechtslage.

Der Verkäufer hat dir etwas angeboten, zu einem bestimmten Preis. Nun liegt es an dir, ja oder nein dazu zu sagen. Du kannst natürlich versuchen, zu handeln, geht er darauf nicht ein, dann sag doch nein und bestell dir dein TraumAQ woanders.

Du hast völlig recht: bei einem Ausstellungsstück können Kratzer in den Scheiben sein, Türen "hängen", im Unterschrank u.U. schon kleine Macken sein - ich würde so ein Teil auch niemals zum vollen Preis kaufen.

Gutes Gelingen

Daniela

ist es nicht so dass eine nicht vorhandene originalverpackung ein mangel darstellt? so wie ich gelesen habe, ist es dann als B-Ware zu deklarieren. und der händler nimmt nichts zurück OHNE OVP... :/

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@YunaUchiha

Kaufrechtlich stellt nur eine fehlende zugesicherte Eigenschaft einen Mangel dar. Der Verkäufer hat dir aber doch ein Ausstellungsstück zu einem bestimmten Preis angeboten. Etwas anderes wäre es, wenn er dir ein neues AQ angeboten hätte, und dann dieses Ausstellungsstück geliefert hätte.

Aber so gibt es doch ein ganz klares Angebot zu einem ganz bestimmten Preis - du kannst annehmen oder nicht.

Er könnte dir dieses Ausstellungsstück auch für 1 Million anbieten - und die Sache wäre rechtlich völlig in Ordnung, wenn du dieses Angebot annimmst. Jeder Händler hat das Recht zur freien Preisgestaltung. Nur die Angaben zur verkauften Sache müssen stimmen - und das ist in deinem Fall ja wohl gegeben.

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Normalerweise sollte ein solches Geschäft kulant sein und wenn sie nur das Ausstellungsstück vor Ort verkaufen, sollten sie den Preis sinken lassen.
Ich verstehe jedoch auch nicht, wieso die Aquarien im Lager nur als Versand verkauft werden, willst du uns vielleicht sagen, in was für einem Geschäft du warst ?

und ich würde niemals ein Aquarium kaufen, welches ein Ausstellungstück ist, denn wie du schon gesagt hast, der Kies der vorhanden ist, kratzt! und die Kleberrückstände, sowohl als auch das Betatschen der Schranktüren!
also NEIN

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ja eigentlich schon. ich wollte es bei Dehner kaufen. habe aber nicht gedacht, dass die nur das ausstellungsstück verkaufen. das will ich ja nicht. ich will das neue direkt mit nehmen, da der versand nicht in frage kommt. es ist schlichtweg keiner zu hause der das annehmen könnte.

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Dehner? was zum? alter? sorry, aber das ist doch nicht normal?

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@AnCaaaaa

ich versteh es auch nicht. ich kann es ja online kaufen/bezahlen und im markt abholen.. dann bekomm ich ja auch ein neues OVP, aber wieso nicht direkt im markt? ist doch nichts anderes? ich will es aber nicht vorab zahlen....

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@YunaUchiha

Du solltest einmal mit dem Geschäftsführer Tacheles reden, denn so etwas kann sich auch die Firma Dehner nicht leisten, wegen so einer Aussage ein Geschäft sausen zu lassen!

Vielleicht wollten sie nur den Platz für ein anderes Ausstellungsstück räumen, einfach hart bleiben, oder auf den Kauf verzichten!

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