Für die doppelte Gebühr kann man offensichtlich auch am angemeldeten Nebenwohnsitz den Reisepass beantragen ("Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr"). Darüber will ich nicht diskustieren, weil das nachweislich geht. Meine Frage: wenn man Hauptwohnsitz z.B Buxtehude ist und Nebenwohnsitz Berlin, was werde ich im Reisepass als Ausstellungsort/ausstellende Behörde haben: Buxtehude oder Berlin?
1
Ausstellungsort eines am Nebenwohnsitz beantragten Reisepasses?
Frage von
kalixt
Antworten (2)
-
0Antwort von
LaredoLaredo
Die Behörde wo die Ausstellung beantragt wurde, nehme ich zumindest an. Melde dich eben mit Hauptwohnsitz am Ort der Antragsstellung um und wenn du den Reisepass hast, dann kannst du ja wieder ummelden. Das ist zumindest kostenlos.
#
Ich wohne seit Jahren im Ausland und hätte das reinste Spießrutenlaufen wegen eines neuen Reisepasses gehabt. Da war der Flug nach Deutschland und die Anmeldung dort, für 3 Wochen billiger, als der gesamte andere Krampf und nach Erhalt des neuen Reisepasses habe ich mich sofort wieder abgemeldet.
Schlage sie mit den eigenen Waffen oder ihrem Unsinn!
-
0Antwort von
veraeva12veraeva12
der reisepass kennt nur einen wohnsitz, du redest quark!
und mit gebühren hat das nix zu tun.
Diese Frage
Meine fresse, mir geht es hier weder um Gebühren noch darum ob das geht, das geht nämlich! Kann man hier nicht am Thema bleiben anstatt ausschweifen?! Hier ist der Link zum Bürgergeramt Berlin, wo die Benatragung am Nebenwohnsitz explizit vorgesehen ist: http://www.berlin.de/buergeramt/index.php?dienstleistung=121151
Gebühren 59,00 EUR (für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro). Zuschlag für 48-Seiten-Pass 22 Euro. Zuschlag Expressantrag 32 Euro. Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr.