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Ausstehender Lohn im Insolvenzverfahren

Frage von midnightlady1982 midnightlady1982

Hallo,

ich brauch mal einen dringenden rat. ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch 2 löhne zu bekommen. Ich habe auch vom Arbeitsgericht ein Urteil, dass er mir den lohn zahlen muss. nun ist er in insolvenz gegangen. Das arbeitsamt zahlt für ihn jetzt den ausstehenden lohn. allerdings will der insolvenzverwalter die fehlenden unterlagen nicht dem arbeitsamt übergeben, weil mein ehemaliger arbeitgeber anscheinend gegenforderungen stellt. was mir bis jetzt nicht offiziell nicht bekannt ist und was auch totaler quatsch ist. ich denke, dass das doch 2 verschiedene paar schuhe sind. oder sehe ich das falsch??? was kann ich tun, dass ich endlich mein lohn bekomme?????

Danke schon mal für eure hilfe

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Antworten (3)

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    Antwort von MeAmy MeAmy

    Mitglieder von Gewerkschaften können sich kostenlos von ihrer Gewerkschaft beraten lassen.

    Die Erstberatungsgebühr bei einem Rechtsanwalt darf € 190,00 nicht übersteigen.

    Vielleicht kannst du über das Beratungshilfegesetz einen Berechtigungsschein zur kostenlosen Rechtsberatung erhalten. Den Schein gibts beim Amtsgericht. Mit dem Berechtigungsschein kann man einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen. Es ist auch möglich, sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt zu wenden, der dann nachträglich den Antrag beim Amtsgericht auf Bewilligung der Beratungshilfe stellt.

    mehr zur Insolvenz des Arbeitgebers findest du hier: http://www.insolvenz-ratgeber.de/insolvenzarbeitgeber/

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    Antwort von jockl jockl

    Vorausgesetzt ich habe die Frage richtig begriffen. Du hast doch vom Arbeitsamt die Lohnersatzzahlungen erhalten. Wenn dem so ist lass doch die anderen sich streiten, das geht Dich doch garnichts mehr an.

    Als Zwischensatz: Arbeitsamt zahlt für ihn ...Lohn....

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    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi

    Schnapp dir einen RA der sich mit Inso Recht auskennt und Frage Ihn. Er weis da mehr dürber als jemand bei GF !.

    Kommentar von midnightlady1982 midnightlady1982

    Danke für deine antwort......ja, würde ich ja, aber den muss ich ja wieder selbst bezahlen. habe eh schon schulden die ich wegen dem abzahlen muss.....

    Kommentar von Fugenfuzzi FugenfuzziFugenfuzzi

    kannst einen anderen nehmen.Ausküfte wie in deinem Fall kann die nur ein RA geben,auch wenns nicht kostenlos ist.

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