1

Ausstehende Aufwandsentschädigung anmahnen?

Frage von nepumuk1987 nepumuk1987

Hallo,

Anfang April habe ich für einen Sicherheitsdienst aus Essen Arbeit verrichtet und nach drei Tagen bekam ich eine Stelle angeboten so das ich diesen Sicherheitsdienst nicht mehr brauchte. Ich soll eine Aufwandsentschädigung bekommen von 180€ für drei Tage arbeit auf die ich allerdings jetzt noch warte. Ich habe alles schriftlich via E-Mail Verkehr vorliegen.

Wie kann ich an dieses Geld kommen? Der Chef ist angeblich nie im Büro, ich hab bisher einmal mit ihm gesprochen.

Ist es möglich die 180€ anzumahnen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von oliberlin oliberlin

    Ich würde eher keine Mail schreiben, die verschwinden viel zu leicht wegen dieses blöden Viruses oder der fiesen Internetprobleme die Dein Ex-Chef plötzlich haben könnte im Nirvana. Schreib einen altmodischen Brief, als Einschreiben mit Rückschein, setz ihm eine Frist und droh bei Nichteinhalten mit rechtlichen Schritten die Du dann einleiten wirst. Die Frist sollte natürlich erfüllbar sein, also Brief heute bei der Post abgeben und Frist bis morgen wäre zu knapp, bis zum Ende der übernächsten Woche (also 15. 7.) ist aber realistisch.

    MfG Oli

  • 0
    Antwort von Flonats Flonats

    wenn Du es schriftlich hast, würde ich eine weitere Mail schreiben und das Geld anmahnen. Sonst bleibt nur noch der Weg zum Anwalt. Der die 180,-€ aber wohl kosten wird. Also... Du hast doch jetzt einen guten Job und auch der Sicherheitsdienst stand auf einmal ohne Mitarbeiter da.

    Kommentar von nepumuk1987 nepumuk1987

    Also gut das mir das Geld zusteht ist klar und ich möchte es auch haben heutzutage hat ja keiner mehr was zu verschenken... zumal es ja eine Aufwandsentschädigung ist und die natürlich auch von mir alles schriftlich haben, das heißt die können das am Ende des Jahren beim Finanzamt einreichen und holen sich das Geld wieder und kassieren so doppelt ab.

    Kommentar von oliberlin oliberlinoliberlin

    »Sonst bleibt nur noch der Weg zum Anwalt. Der die 180,-€ aber wohl kosten wird.« - Macht ja nichts, der Anwalt schreibt seinem Ex-Chef ja selber auch so einen netten Brief, in dem er dann nicht nur den ausstehenden Lohn (bzw. die "Aufwandsentschädigung") einfordert sondern gleich seine Gebühren mit dazu. Reagiert der Ex-Chef dann immer noch nicht darf er unter Umständen auch noch Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt bezahlen, was dann summa summarum drei echt teure Tage Sicherheitsdienst werden können.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.