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Aussperrung durch den Vermieter

Frage von MaikCapser MaikCapser

Hallo zusammen,

ist wirklich sehr dringend, ich habe großen Streit mit meinem Vermieter. Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen eine Wohnung bewohnt, die ich aber alleine angemietet habe. Der Vermieter ist der Vater meiner Ex-Freundin. Nach der Trennung bin ich vorübergehend ausgezogen, habe aber noch Eigentum in der Wohnung und bin immer noch der Mieter der Wohnung.

Jetzt hat der Vermieter mir einfach das Türschloss ausgewechselt und ich komme nicht mehr in die Wohnung und an meine Sachen! Auch wichtige persönliche Unterlagen sind noch dort und eventuell werde ich die Wohnung auch noch weiternutzen wollen.

Ausgezogen bin ich auch nur aus Schock wegen der Trennung.

Was kann ich tun, damit ich schnellstmöglich in die Wohnung komme? Polizei hat damit ja nicht viel am Hut.

Danke im Voraus, Gruß Maik

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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Wenn du uns nicht verschwiegen hast, dann ist das Recht voll auf deiner Seite. Aber die Anzeige oder das eigenmächtige Aufbrechen ist der falsche Weg.
    Die Aussperrung ist gesetzeswidrig. Der Vermieter hat dem Mieter ungehinderten Zugang zu seinem Mietobjekt zu gewähren.
    Hat er dir die Wohnung gekündigt, den Mietvertrag aufgelöst? Wenn nein, dann schreib ihm: Gib ihm drei Tage Zeit, dir zwei Schlüssel für das neue Schloss an deiner Wohnung zu übergeben. Wenn er das nicht macht, dann kanst du einen Schlüsseldienst beauftragen, die Wohnung zu öffnen. Veranlasse, dass der Schlüseldienst den Zeitpunkt der Öffnung der Polizei mitteilt, mit der Aufforderung, dabei zu sein. Das funktioniert in der Regel, weil sie sich gut kennen. Kosten dieser Aktion samt anteilmäßige Entschädigung für die Aussperrung können bei der nächsten Überweisung der nächsten Monatsmiete abgezogen werden.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Ich habe keine Kündigung oder dergleichen bekommen, Mietvertrag ist auch nicht aufgelöst worden. Wie soll ich das schriftlich bewerkstelligen? Einfacher Brief mit der Aufforderung zur Herausgabe der Schlüssel und wenn dann nichts kommt den Schlüsseldienst benachrichtigen? Oder erst die Polizei? Schuldigung das ich vielleicht doof frage, bin im Moment echt ein wenig fertig und schockiert

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Die Reihenfolge muss genau so sein, wie ich es geschrieben habe, damit du dich nie ins Unrecht setzst. Wenn's geht, schreib den Brief heute noch. Und wenn's nichts bringt, dann den Schlüsseldienst anfordern. Nicht du sollst die Polizei benachrichtigen, sondern der Schlüsseldienst.

    Kommentar von Gianna6 Gianna6Gianna6

    Wenn ein Mieter nicht mehr in der Wohnung lebt (und möglicherweise auch selbst nicht Mieter laut Mietpartei des Vertrages ist), so hat er die hier von PapaPapillon beschriebenen Rechte (leider) gar nicht. Es steht hier dann zudem die Frage, ob eine "Aussperrung" überhaupt darstellbar/gerichtsfest begründbar wäre. Denn: erstfreizügig ausziehen und dann - April, April! - nachträglich motzen, das geht schlecht.

    Den Zugang der "Willenserklärung" solltest Du nachweislich (also per EINWURF-EINSCHREIBEN) oder einfachem Brief und parallel E-Mail mit Anhang als PDF-Datei bewerkstelligen. Nur dies garantiert dir den Zugang mit Beweis.

    Polizei und Türnotdienst halte ich für völlig unangebracht. Auch ist eine Frist von drei Tagen unüblich und so auch im Rechtsverkehr ungebräuchlich. 14 Tage sollte hier ausreichen, wenn Du es ja schließlich (sehenden Auges) versäumt hast bei Auzszug die dich interessierenden Dinge gleich mitzunehmen. Und daß ein Mädel dann den weiterhin ungehinderten Zugang zu ihrer Intimsphäre verhindern möchte, ist wohl auch einleuchtend, oder? Zumindest könnte ich mir denken, daß diesem Ansatz ein Richter eher folgen würde als einem spektakulären Eindringen in diese Wohnung mit Polizeieinsatz.

    Schließlich habt ihr einander doch wohl mal etwas mehr bedeutet, als daß ihr jetzt den würdevollen Umgang vorschnell aufgeben solltet.

    Kommentar von BS3BM BS3BMBS3BM

    "Gianna6" bitte genau lesen! Er ist Mieter, hat die Miete bezahlt und hat die Wohnung nicht aufgegeben, war nur für ein paar Tage woanders.

  • 3
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wieso hat bei Euch die Polizei nicht damit am Hut?

    Der Vermieter hat Hausfriedensbruch begangen. Diese Anzeige müssen sie aufnehmen. Er darf nicht bei Dir einbrechen.

    Aber Du darfst in Deine eigene Wohnung einbrechen. Die Kosten für den Schlüsseldienst musst Du leider vorlegen. Weil der Vermieter schuldhaft gehandelt hat, kannst Du die Kosten von ihm einfordern.

    Ein Anwalt macht in dem Falle schon Sinn.

  • 2
    Antwort von WeVau WeVau

    Natürlich ist die Polizei dafür zuständig. Er kann dich nicht einfach aussperren wenn du einen gültigen Mietvertrag hast.

  • 2
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Wenn Du beweisen kannst, dass Du der rechtmäßige Mieter bist, solltest Du sehr wohl die Polizei hinzuziehen, um Dir zu Deinem Zugangsrecht zu verhelfen. Das ist unter anderem der Job der Polizei! Dann würde ich sofort einen Schlüsseldienst damit beauftragen, das Schloss erneut auzutauschen. Die Kosten kannst Du Deinem verhinderten Schwiegervater in Rechnung stellen.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Bei der Polizei war ich schon, die meinten die können da nichts machen, wäre zivilgerichtlich. Auf die Drohung ich würde die Tür per Schlüsseldienst, meinte mein Vermieter, ich würde dann sein Eigentum beschädigen. Darf ich die Tür jetzt einfaach öffnen lasse, oder mache ich mich dann strafbar? Wegen was soll ich meinen Vermieter dann anzeigen?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Der Typ hat doch den Schuss nicht gehört! Er hat sich zumindest durch einen Hausfriedensbruch strafbar gemacht, den kannst Du schon mal anzeigen. Und wenn Du ganz fies bist, hängst Du ihm später noch einen Einbruchsdiebstahl an, sobald Du wieder Zutritt zu Deiner Wohnung hast und feststellst, dass etwas geklaut wurde... Der Kasper würde sich umschauen, wenn er das mit mir gemacht hätte!

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Nachtrag: Diesen stinkfaulen Bullen würde ich zum Jahreswechsel noch eine unfreundliche Dienstaufsichtsbeschwerde ans Knie nageln! Von wegen zivilrechtlich, so ein Blödsinn!

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    LondenerNebel hat recht!

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Ja, Anzeige werde ich wohl erstatten, aber wichtiger ist, dass ich in die Wohung komme! Darf ich das Schloss aufbrechen lassen, ja oder nein?

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Ja, Du darfst das Schloss aufbrechen lassen.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Ja, das darfst Du. Ein Tipp: Lass Dir von der Polizei einen seriösen Schlüsseldienst empfehlen. Die Polizei arbeitet nur mit solchen Firmen zusammen und kann ruhig mal etwas Sinnvolles in der Sache tun. Dadurch vermeidest Du Abzocke!

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Was brauche ich für die Anzeige bei der Polizei?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Nur irgend einen Ausweis. Dann sollen die Herrschaften ihre faulen Hintern bewegen, die Sache vor Ort begutachten und ihren Job machen!

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Kann ich den Vermieter eigentlich noch wegen Schadenersatz belangen? Wenn ich durch den verhinderten Zugang zur Wohnung jetzt noch Ausfälle haben sollte.

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    Antwort von Tavalus Tavalus

    Natürlich hat die Polizei damit was am Hut. Schließlich ist das, solange du die Miete bezahlst auch deine Wohnung. Da kann der Vermieter mal gerade gar nichts gegen machen.

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    Antwort von hell11 hell11

    Geh zum Amtsgericht und beantrage eine einweilige Verfügung, dann macht der Gerichtsvollzieher die Tür auf.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Wie lange dauert so ein Verfahren, wenn ich fragen darf? Ich brauche ganz dringend Unterlagen für die Uni, die sind noch in der Wohnung

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Wie lange dauert so ein Verfahren, wenn ich fragen darf? Ich brauche ganz dringend Unterlagen für die Uni, die sind noch in der Wohnung

    Kommentar von hell11 hell11hell11

    Das ist ein Schnellverfahren und wird i.d.R. am gleichen Tag erledigt. DH nicht vergessen!

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Und wenn ich die dann habe, wie geht es weiter?

    Kommentar von hell11 hell11hell11

    Dann gehst du die einw. Verfügung vom Gericht hast, dann zu dem zuständigen Gerichtsvollzieher, das passiert alles gleich und sofort.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum rennt ihr immer gleich zum Anwalt oder gleich vor Gericht? Solche Verfahren dauern immer ihre Zeit. Du wirst vorgeladen, musst Unterlagen einreichen, es wird geprüft, beraten und entschieden. Verfahrensgegner können Fristen verlangen, und ein guter Anwalt macht gleich ein paar Anträge, deren Bearbeitung Monate dauern kann.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Also dann doch lieber Wohnung öffnen lassen und Strafanzeige stellen. Ich muss an meine Dokumente, so schnell es eben geht.

    Kommentar von BS3BM BS3BMBS3BM

    "PapaPapilon" Der Tipp von "hell11" ist gut! Einstw. Verfügungen gehen sehr schnell und in diesem Fall durchaus anwendbar. Die Kosten hierfür hat der Vermieter zu tragen, ebenso wird ihm eine Strafe im Wiederholungsfall angedroht. Es genügt eine "eidesstattliche Versicherung" über den Sachverhalt und die einstw. Verfügung muss der Gerichtsvollzieher sehr schnell zustellen! (Ich weiß aus der Praxis, dass soetwas innerhalb eines Tages ging -Antrag selbst zum Gericht gebracht und anschließend selbst zum zust. GV, der sofort gehandelt hat!) Auch der Tipp mit Strafanzeige und Öffnung durch den Schlüsseldienst ist gut. Für irgendeine Vorgehensweise wird er sich wohl entscheiden.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Doch, die Polizei kann Dir den Zugang zur Wohnung ermöglichen, wenn der Vermieter nicht mit sich reden lassen sollte.

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    Antwort von catweazle01 catweazle01

    Da Du Mieter dieser Wohnung bist, kannst Du einen Schlüsseldienst holen, die Wohnung öffnen lassen und ein neues Schloss einsetzen lassen. Vielleicht solltest Du vorher noch mit Deiner Ex sprechen, dass Du das vorhast, vielleicht lässt sich das ja noch gütlich einigen.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Es handelt sich allem Anschein nach um eine stark überreagierte Aktion des Vaters der Freundin. Ich würde diesem aufzeigen, was es für (Rechts-)Folgen hat, wenn er hier den - zudem einzigen vertraglichen - Mieter einfach aussperrt. Diesem nämlich steht der Zugang immer dann und solange zumindest zu, wie er selbst seine vertraglichen Pflichten (wesentlich: Zahlung der Wohnungsmiete) ausweislich erfüllte. Der Vater überträgt hier unzulässigerweise emotionale Anteilnahme zur Tochter auf das Mietverhältnis. Diese Eventualität hätteer vorher zu bedenken gehabt und muß nun fehlgehen. Das bedeutet: seine Tochter muß raus auus der Wohnung im Falle eines Zerwürfnisses, nicht aber der Mieter als Vertragspartei.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Es kommt hier ganz darauf an, wer laut Mietvertrag denn Mieter der Wohnung war/ist.

    Stehst Du dort nicht mit drin, hast Du eben Pech gehabt, genügt die einfache Verweisug aus der Wohnung. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß dir deine persönlichen Gegenstände herauszugeben sind.

    1. Herausgabetermin schriftlich ankündigen (in 14 Tagen ist immer hinreichend rechtzeitig);
    2. Sollte in diesem Termin Zugang/Herausgabe nicht ermöglicht werden (Zeugen beiholen), dann schuldet die Freundin (ggf. deren Vater, wenn er dahinter stecken sollte) alle Kosten aus dem Verzug; die Sachen sind dann bringepflichtig durch den Verweigerer bzw. Abholgebührnisse gehen zu dessen Lasten.

    Eigentlich ganz einfach; folge nur dem normalen Menschenverstand - und Du wirst es im deutschen Recht irgendwie wiederfinden (bzw. ein wenn nötig beauftragter Anwalt).

    Kommentar von BS3BM BS3BMBS3BM

    "Eigentlich ganz einfach" - klar, nur nicht so wie du es aufgezeigt hast! Er ist Mieter - also muss er ungehindert Zugang zu seiner Mietwohnung haben. Lese einfach mal die Frage und die weiteren Angaben von "MaikCapser"!

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Solange du die Miete bezahlt hast und keine Kündigung ausgesprochen wurde bist du immer noch Mieter. Dann halte dich an die Anweisungen von PapaPallion

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    die polizei hat doch damit am hut.

    wenn du noch sachen in der wohnung hast, für die du miete zahlst, stellt das den tatbestand des diebstahls dar. wenn du allerdings mietschulden hast, kann der vermieter sachen einbehalten als "vermieterpfandrecht".

    die frage ist also: kannst du nachweisen, daß das mietverhältnis existiert und mietzahlungen bedient wurden?

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    Antwort von Reling Reling

    Sofern du wirklich der Mieter der Wohnung bist, ist die Wohnung dein Besitz. Genauer: dein Mietbesitz.

    Der Vermieter darf gar nicht in die Wohnung rein, er darf normalerweise auch keinen Schlüssel dazu besitzen.

    Falls das alles so stimmt, wie du es hier geschrieben hast, wäre der Vermieter in deine Wohnung eingebrochen und hätte sich damit strafbar gemacht. Du kannst ihn also wegen des Einbruchs anzeigen. Bei der Gelegenheit weißt du dann jetzt auch, wieso deine 16.000 Euro- Rolex plötzlich weg ist und wer die wohl geklaut haben könnte. ;->

    Also: ab zur Polizei, Anzeige erstatten. Sodann Schlüsseldienst beauftragen, Wohnung öffnen lassen und Schlösser auswechseln.

    Gleichzeitig zum Mieterbund gehen und vom dortigen Juristen ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen lassen.

    (Wie gesagt: falls du uns hier die Wahrheit berichtet hast).

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Klar habe ich die Wahrheit gesagt. Meine Ex-Freundin ist aktuell wohl gar nicht in der Wohnung sondern verreist. Daher muss der Vermieter noch einen dritten Schlüssel haben um in die Wohnung zu gelangt zu sein. Als Nachweis habe ich ja den unterschrieben Mietvertrag, zum Glück als digitale Kopie auf meinem Laptop. Sollte ausgedruckt ja reichen, oder? Und die gezahlten Mieten, belegbar durch Kontoauszüge

    Kommentar von Reling RelingReling

    Ja. Wenn du der Mieter bist, ist alles klar. Dann ist die Wohnung dein Besitz und da darf kein Vermieter ohne deine Erlaubnis rein. Der Mann hat also einen Einbruch (genauer: Hausfriedensbruch) begangen.

    § 123 StGB Hausfriedensbruch:

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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    Antwort von parisien parisien

    wenn du einen schriftlichrn mievertrag hast kannst du zu einem anwalt gehen. du kannst über den anwalt eine einstweilige verfügung erwirken.solltest du mieschulden haben kann der vermieter sein vermieterpfandrecht ausüben.deine persönliche sachen muss er dir aber lassen.

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Du bist dort gemeldet, zahlst die Miete und deine Ex hat keine verfügung erwirkt, das du da fern bleiben musst? Dann kannst den Zylinder zu wechseln und deine Wohnung betreten. Du hast dann volles Hausrecht dort.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Wieso Verfügung? Ich bin ja nur kurz ausgezogen und im Streit haben wir uns eigentlich nicht getrennt

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Nix für ungut, Kollega. Hätte ja sein können, das du da ausgerastet bist. Soll schon mal vorgekommen sein.

    Kommentar von MaikCapser MaikCapser

    Schon ok. Ich glaube die Eltern wollen mir nur einen auswischen, wir verstehen uns seit ein paar Monaten nicht mehr so gut

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    Antwort von frettlein frettlein

    Doch die Polizei rufen! Es ist Deine Wohnung, der Herr begeht eine sehr schwere Straftat, wenn er Dich aus Deiner eigenen Wohnung wirft.

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    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Ich würde trotzdem zur Polizei gehen und mich auch an einen Mieterverein wenden. Du bist doch nach wie vor Mieter und kannst es sicher auch mit einem Vertrag und deinen Kontoauszügen beweisen. Wenn der Vermieter dich raushaben will, soll er dir ordnungsgemäß kündigen.

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    Antwort von rama21385 rama21385

    Nun, DU hast den Mietvertrag unterschrieben und daher gilt für diese Mietwohnung "My home is my castle".

    Gehe zur Polizei und lasse Dir Zugang zu DEINER Wohnung verschaffen.

    Der Umstand, dass der Vermieter der Vater Deiner (Ex-) Freundin ist ist zweitranging. Er darf Geschäftliches nicht mit Privatem vermischen!

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    Antwort von Amoebe Amoebe

    Schnellst möglich einen Anwalt konsultieren.

    Der vermieter muss dich in die wohnung lassen.

    Du kannst aber auch mal die Polizei fragen, ob sie dir dabei helfen könnten.

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