Bin im August außerorts mit 21kmh zu schnell geblitzt worden, aber auf dem Foto nicht einwandfrei zu erkennen. Ist es besser und auch billiger wenn ich das Delikt nicht zugebe(wird ein Punkt und ca.70 Euro)? bin im März auf der Autobahn schon mal geblitzt worden und hatte 31kmh zu viel(drei Punkte nach Katalog und 137Euro), will und muss natürlich meinen Führerschein behalten??! Nur zur Klarstellung- ich bin kein notorischer Raser. Hoffe auf hilfreiche Info, Danke schon mal, Irina
außerorts geblitzt aber auf Foto nicht identifizierbar
Antworten (18)
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Rennsemml2Rennsemml2
Ich arbeite bei der Verkehrsüberwachung, bearbeite die Fotos, verschicke Anhörungsbogen usw. Ich nehme mal an, Du hast Dir ein Foto schicken lassen, richtig? Es ist so, daß die Fotos beim Ausdrucken meist eine schlechtere Qualität haben als auf dem Film. Wenn der Halter den Bogen zurückschickt, den Verstoss nicht zugibt u. auch keinen Fahrer benennnt, haben wir verschiedene Möglichkeiten der Ermittlung. Z.B. Anforderung des Fotos vom Personalausweis, Ermittlung durch Außendienstmitarbeiter u. der Polizei u. zur Not auch die Auferlegung eines Fahrtenbuches. Würde mir das echt überlegen u. den Verstoß zugeben. Falls Du außer den anderen Punkten nichts im ZVR stehen hast, brauchst Du keine Angst wegen dem Führerschein haben.
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DonRamonDonRamon
Wenn du der Halter des Kfz bist, bekommst du das Ticket auch wenn du nicht zu erkennen bist. Und wenn du renitent genug bist, kann man dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen...
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ChrisTralinsChrisTralins
Du musst im Falle einer Verweigerung damit rechnen, dass du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musst, dass du nicht die Fahrerin warst. Stellt sich später durch einen dummen Zufall heraus, dass du es doch warst, droht dir eine schwere Strafe! Außerdem kann man dir ab sofort die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Überlege dir, was du tust und zahle lieber, das spart ggf. Geld und weiteren Ärger. Außerdem bist du doch sicherlich nachweislich die Halterin, auf die kommt dann ebenfalls mächtig Ärger zu.
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stfuPleasestfuPlease
Du riskierst dein Leben und das Leben Anderer. Ist schon gut wenn sie dir den Lappen entziehen...aber: du musst nicht zahlen, kann dir ja keiner beweisen, dass du es warst
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Rennsemml2Rennsemml2 Das stimmt nicht! Es gibt etliche Möglichkeiten, den Fahrer zu ermitteln! Habe tagtäglich damit zu tun u. kenn mich aus. So leicht ist es auch nicht, sich aus der Sache rauszumogeln. Gerade wenn es in den Bereich "Punkte" geht!
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JackolinoJackolino
Wenn du nicht zu erkennen bist, musst du auch nich zahlen...
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DonRamonDonRamon Oha, mal wieder was ganz Neues!
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irina71060 Mich hat ein Beamter angerufen, ich habe ihn gefragt was wäre wenn ich mich nicht mehr erinnere (war im August).Er sagte mir, das liegt an zuständiger Behörde, die könnten mir die Führung eines Fahrtenbuchs für ein bis drei Monate auferlegen, das würde dann so um die 100 Euro kösten. Laut Bußgeldkatalog kostet das Delikt sonst halt so um die 70-80 Euro.Frage mich ob ich dann keinen Punkt bekomme
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Pauli1965Pauli1965 Der Beamte hat recht. Zahl lieber das Geld und gut is.
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ChrisTralinsChrisTralins Siehe meine Antwort unten, es kann sogar noch dicker kommen.
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DonRamonDonRamon Die Punkte bekommst du bei jeder Ordnungswidrigkeit, wenn der Satz über 40 Eur liegt.
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Elch67Elch67
Ist der Fahrer nicht erkenntlich,wird der Halter ermittelt und der hat dann den Schei§ am Arsc.
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KellerasselKellerassel
Vollkommen egal, im Zweifel bezahlt und punktet der Halter.
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Rennsemml2Rennsemml2 Das stimmt nicht. Der Halter haftet im Zweifelsfall nur im "Ruhenden Verkehr" sprich bei Parksünden.
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Naza09Naza09
also, normalerweise wird im zweifel immer der halter zur rechenschaft gezogen, solange du nicht nachweisen kannst, dass jemand anderes dein fahrzeug gefahren hat
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Manne67Manne67
Wenn Du mehrere Schwestern oder Brüder hast, kannst Du die Angabe des Fahrers verweigern, da Du nicht gegen Familienangehörige aussagen musst. Die werden noch ein paar mal nachbohren und Dich auch zur Gegenüberstellung einladen, aber da brauchst Du definitiv nicht hin.
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ReiffReiff
wenn du dazu schweigst, wer gefahren ist, um z.B. ein Familienmitglied zu schützen ( Du musst Angehörige nicht belasten), musst Du nicht bezahlen.Allerdings kann es sein,d ass die Beamten mi dem Foto vor Deiner Tür stehen und sich die Familie genau ansehen, wer denn nun gefahren sein könnte.
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Vasaksa Du musst dann zurückschreiben, dass das Fahrzeug von vielen Leuten gefahren wird und der Fahrer unbekannt ist. Allerdings musst du davon ausgehen, dass die Poilzei eine schärfere Version des Photos haben wird.
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firstguardianfirstguardian
Ich versichere Ihnen, dass es besser ist zu zahlen, sonst kommen noch 25 Euro Verfahrenkosten drauf. Zahlen Sie die nicht, dann wird ein witeres Verfahren vor Gericht durchgeführt und Sie zahlen noch mehr. Wesentlich ist aber der damit vertane Zeitaufwand!
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Ich glaube, mit 70 EUR kommst Du nicht hin. das war mal.
Fakt ist, wenn Du innert eines Jahres zum zweiten Mal mit so einer Geschwindigkeit erwischt wirst, dann ist der Führerschein erstmal weg.
Mehr sage ich dazu nicht. Aber ich denke, Du weißt, was Du zu tun hast.
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Katjaweindl Die haben dein Autoschild und der Besitzer vom Auto bekommt die Punkte.Und die finden raus wer hintern Steuer war. Glaub mir.
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Pauli1965Pauli1965
Wenn das Auto auf dich zugelassen ist, zahlst du auf jeden Fall .
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Rennsemml2Rennsemml2 Nein!
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KnuuutelKnuuutel
Ich würde es nicht zugeben ;) Aber dann werden sie natürlich fragen wer gefahren ist und das musst du als Halter des Fahrzeuges natürlich wissen.
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rheiner dann sag einfach, du weißt nicht, wer gefahren ist..
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Naza09Naza09 wenn es sein auto ist, ist er auch dafür verantwortlich, wer das auto fährt...
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robbi123robbi123
genau so isses
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ChrisTralinsChrisTralins NEIN, SO ISSES NICHT. Das ist gefährliches Halbwissen, das man zum Schutze der User hier gar nicht verbreiten sollte!
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Rennsemml2Rennsemml2 DH!!! ChrisTralins
omg so ne Antworten wie von dir, sind immer der hammer .....
Jep, kompletter Mist!