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außerorts geblitzt aber auf Foto nicht identifizierbar

Frage von irina71060 irina71060

Bin im August außerorts mit 21kmh zu schnell geblitzt worden, aber auf dem Foto nicht einwandfrei zu erkennen. Ist es besser und auch billiger wenn ich das Delikt nicht zugebe(wird ein Punkt und ca.70 Euro)? bin im März auf der Autobahn schon mal geblitzt worden und hatte 31kmh zu viel(drei Punkte nach Katalog und 137Euro), will und muss natürlich meinen Führerschein behalten??! Nur zur Klarstellung- ich bin kein notorischer Raser. Hoffe auf hilfreiche Info, Danke schon mal, Irina

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rennsemml2 Rennsemml2

    Ich arbeite bei der Verkehrsüberwachung, bearbeite die Fotos, verschicke Anhörungsbogen usw. Ich nehme mal an, Du hast Dir ein Foto schicken lassen, richtig? Es ist so, daß die Fotos beim Ausdrucken meist eine schlechtere Qualität haben als auf dem Film. Wenn der Halter den Bogen zurückschickt, den Verstoss nicht zugibt u. auch keinen Fahrer benennnt, haben wir verschiedene Möglichkeiten der Ermittlung. Z.B. Anforderung des Fotos vom Personalausweis, Ermittlung durch Außendienstmitarbeiter u. der Polizei u. zur Not auch die Auferlegung eines Fahrtenbuches. Würde mir das echt überlegen u. den Verstoß zugeben. Falls Du außer den anderen Punkten nichts im ZVR stehen hast, brauchst Du keine Angst wegen dem Führerschein haben.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Wenn du der Halter des Kfz bist, bekommst du das Ticket auch wenn du nicht zu erkennen bist. Und wenn du renitent genug bist, kann man dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen...

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Du musst im Falle einer Verweigerung damit rechnen, dass du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musst, dass du nicht die Fahrerin warst. Stellt sich später durch einen dummen Zufall heraus, dass du es doch warst, droht dir eine schwere Strafe! Außerdem kann man dir ab sofort die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Überlege dir, was du tust und zahle lieber, das spart ggf. Geld und weiteren Ärger. Außerdem bist du doch sicherlich nachweislich die Halterin, auf die kommt dann ebenfalls mächtig Ärger zu.

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    Antwort von stfuPlease stfuPlease

    Du riskierst dein Leben und das Leben Anderer. Ist schon gut wenn sie dir den Lappen entziehen...aber: du musst nicht zahlen, kann dir ja keiner beweisen, dass du es warst

    Kommentar von ChillumMC ChillumMCChillumMC

    omg so ne Antworten wie von dir, sind immer der hammer .....

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Jep, kompletter Mist!

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Das stimmt nicht! Es gibt etliche Möglichkeiten, den Fahrer zu ermitteln! Habe tagtäglich damit zu tun u. kenn mich aus. So leicht ist es auch nicht, sich aus der Sache rauszumogeln. Gerade wenn es in den Bereich "Punkte" geht!

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    Antwort von Jackolino Jackolino

    Wenn du nicht zu erkennen bist, musst du auch nich zahlen...

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Oha, mal wieder was ganz Neues!

    Kommentar von irina71060 irina71060

    Mich hat ein Beamter angerufen, ich habe ihn gefragt was wäre wenn ich mich nicht mehr erinnere (war im August).Er sagte mir, das liegt an zuständiger Behörde, die könnten mir die Führung eines Fahrtenbuchs für ein bis drei Monate auferlegen, das würde dann so um die 100 Euro kösten. Laut Bußgeldkatalog kostet das Delikt sonst halt so um die 70-80 Euro.Frage mich ob ich dann keinen Punkt bekomme

    Kommentar von Pauli1965 Pauli1965Pauli1965

    Der Beamte hat recht. Zahl lieber das Geld und gut is.

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    Siehe meine Antwort unten, es kann sogar noch dicker kommen.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Die Punkte bekommst du bei jeder Ordnungswidrigkeit, wenn der Satz über 40 Eur liegt.

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    Antwort von Elch67 Elch67

    Ist der Fahrer nicht erkenntlich,wird der Halter ermittelt und der hat dann den Schei§ am Arsc.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Vollkommen egal, im Zweifel bezahlt und punktet der Halter.

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Das stimmt nicht. Der Halter haftet im Zweifelsfall nur im "Ruhenden Verkehr" sprich bei Parksünden.

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    Antwort von Naza09 Naza09

    also, normalerweise wird im zweifel immer der halter zur rechenschaft gezogen, solange du nicht nachweisen kannst, dass jemand anderes dein fahrzeug gefahren hat

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    Antwort von Manne67 Manne67

    Wenn Du mehrere Schwestern oder Brüder hast, kannst Du die Angabe des Fahrers verweigern, da Du nicht gegen Familienangehörige aussagen musst. Die werden noch ein paar mal nachbohren und Dich auch zur Gegenüberstellung einladen, aber da brauchst Du definitiv nicht hin.

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    Antwort von Reiff Reiff

    wenn du dazu schweigst, wer gefahren ist, um z.B. ein Familienmitglied zu schützen ( Du musst Angehörige nicht belasten), musst Du nicht bezahlen.Allerdings kann es sein,d ass die Beamten mi dem Foto vor Deiner Tür stehen und sich die Familie genau ansehen, wer denn nun gefahren sein könnte.

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    Antwort von Vasaksa Vasaksa

    Du musst dann zurückschreiben, dass das Fahrzeug von vielen Leuten gefahren wird und der Fahrer unbekannt ist. Allerdings musst du davon ausgehen, dass die Poilzei eine schärfere Version des Photos haben wird.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ich versichere Ihnen, dass es besser ist zu zahlen, sonst kommen noch 25 Euro Verfahrenkosten drauf. Zahlen Sie die nicht, dann wird ein witeres Verfahren vor Gericht durchgeführt und Sie zahlen noch mehr. Wesentlich ist aber der damit vertane Zeitaufwand!

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Ich glaube, mit 70 EUR kommst Du nicht hin. das war mal.

    Fakt ist, wenn Du innert eines Jahres zum zweiten Mal mit so einer Geschwindigkeit erwischt wirst, dann ist der Führerschein erstmal weg.

    Mehr sage ich dazu nicht. Aber ich denke, Du weißt, was Du zu tun hast.

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    Antwort von Katjaweindl Katjaweindl

    Die haben dein Autoschild und der Besitzer vom Auto bekommt die Punkte.Und die finden raus wer hintern Steuer war. Glaub mir.

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Wenn das Auto auf dich zugelassen ist, zahlst du auf jeden Fall .

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Nein!

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    Antwort von Knuuutel Knuuutel

    Ich würde es nicht zugeben ;) Aber dann werden sie natürlich fragen wer gefahren ist und das musst du als Halter des Fahrzeuges natürlich wissen.

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    Antwort von rheiner rheiner

    dann sag einfach, du weißt nicht, wer gefahren ist..

    Kommentar von Naza09 Naza09Naza09

    wenn es sein auto ist, ist er auch dafür verantwortlich, wer das auto fährt...

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    Antwort von robbi123 robbi123

    genau so isses

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    NEIN, SO ISSES NICHT. Das ist gefährliches Halbwissen, das man zum Schutze der User hier gar nicht verbreiten sollte!

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    DH!!! ChrisTralins

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