Hier ist der vertragsgemäße Gebrauch kaum noch gegeben. Eine Mietminderung wäre möglich. Zu prüfen wäre, ob der VM von den Mängeln wusste, diese Ihnen mitgeteilt hat und deshalb die Miete auch auf den schlechten Zustand angepasst wurde. Im Gegensatz zu anders lautenden Meinungen kann ein solcher Zustand auch als vertragsgemäß vereinbart werden (ist aber nicht so einfach, das Wasserdicht zu machen). Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB). Das ist eine Generalklausel, der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, einzelne Kündigungsgründe genauer zu bezeichnen oder zu umschreiben. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsgefährdung. Sofern die weitere Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, berechtigt das den Mieter auch ohne Abmahnung des Vermieter zu einer sofortigen fristlosen Kündigung.
Die fristlose Kündigung des Mieters ist nur wirksam, wenn sie sich auf einen im Mietrecht genannten Kündigungsgrund stützt. Ist keine der gesetzlichen Begründungen zutreffend, so kann der Mieter das Mietverhältnis nicht wirksam fristlos kündigen.
Zu beachten: Für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist es notwendig, dass die weitere Vertragsfortsetzung unzumutbar ist. Daran fehlt es, wenn der Mieter durch ein langes Zuwarten mit der Kündigung deutlich macht, dass die von ihm angenommene Unzumutbarkeit tatsächlich entfallen oder schon nicht gegeben ist. Die angemessene Frist, in der die Kündigung zu erfolgen hat, beträgt nicht mehr als zwei Monate nach Kenntnis des wichtigen Grundes. KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 27. Februar 2003, Az: 8 U 316/01. Fundstelle: KGR Berlin 2003, 186. MfG
Der Schimmel kam jetzt erst die Tage raus! Im Bad war der Schimmel schon länger! Die Undichte Fenster gibt es auch schon länger! Im Sommer kann man damit noch leben aber jetzt in dieser Kälte wirds serh unangenehm!
Wenn der Schimmel im Bad schon länger besteht, dann hat der Mieter ein Problem mit der Luftfeuchtigkeit in diesem Raum. Das bedeutet er muss mehr und richtig lüften! In den seltensten Fällen ist Schimmel im Bad ein Baumangel. Warum wurde das nicht zeitig dem Vermieter gemeldet?