1

Außerordentliche Kündigung wegen unzumutbaren Umständen Schimmel und Kälte

Frage von jasonnick jasonnick

Mal angenommen ein Mieter wohnt in einem alten Haus BJ 1923 welches an den Wänden deutliche Schimmelspuren aufweisst, Fenster total undicht sind und um diese Jahreszeit schon an den Scheiben vereist sind und die Wohnräume nicht richtig warm werden trotz dass die Heizkörper voll aufgedreht sind. Zudem kommt noch hinzu, dass Wasserleitungen teils zugefroren sind. Und auch mal angenommen man würde seinen eigenen Atem in den Wohnräumen sehen!

Wäre in diesem Fall eine Kündigung ohne Kündigungsfrist möglich?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 2
    Antwort von denecke denecke

    Erst einmal Vermieter schriftlich darauf hinweisen und Frist setzen. Wenn dann nichts passiert, noch einmal um Abhilfe bitten und Mietminderung androhen. Dann kann mit Sicherheit Miete gemindert werden.

    Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn nachweisbar eine akute Gesundheitsgefährdung vorliegt. Dies vielleicht über das Gesundheitsamt prüfen lassen.

    Eine Mitgliedschaft im Mieterverein wäre vielleicht auch hilfreich.

  • 2
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Hier ist der vertragsgemäße Gebrauch kaum noch gegeben. Eine Mietminderung wäre möglich. Zu prüfen wäre, ob der VM von den Mängeln wusste, diese Ihnen mitgeteilt hat und deshalb die Miete auch auf den schlechten Zustand angepasst wurde. Im Gegensatz zu anders lautenden Meinungen kann ein solcher Zustand auch als vertragsgemäß vereinbart werden (ist aber nicht so einfach, das Wasserdicht zu machen). Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB). Das ist eine Generalklausel, der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, einzelne Kündigungsgründe genauer zu bezeichnen oder zu umschreiben. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsgefährdung. Sofern die weitere Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, berechtigt das den Mieter auch ohne Abmahnung des Vermieter zu einer sofortigen fristlosen Kündigung.

    Die fristlose Kündigung des Mieters ist nur wirksam, wenn sie sich auf einen im Mietrecht genannten Kündigungsgrund stützt. Ist keine der gesetzlichen Begründungen zutreffend, so kann der Mieter das Mietverhältnis nicht wirksam fristlos kündigen. Zu beachten: Für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist es notwendig, dass die weitere Vertragsfortsetzung unzumutbar ist. Daran fehlt es, wenn der Mieter durch ein langes Zuwarten mit der Kündigung deutlich macht, dass die von ihm angenommene Unzumutbarkeit tatsächlich entfallen oder schon nicht gegeben ist. Die angemessene Frist, in der die Kündigung zu erfolgen hat, beträgt nicht mehr als zwei Monate nach Kenntnis des wichtigen Grundes. KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 27. Februar 2003, Az: 8 U 316/01. Fundstelle: KGR Berlin 2003, 186. MfG

  • 1
    Antwort von Hexe2354 Hexe2354

    Das sind glaub ich zuviele Mängel, die kann der Vermieter ja gar nicht auf einen Schlag beseitigen.Hast du ihm denn schon mal erzählt, das du ausziehst,wenn sich nichts ändert? Und wenn ja, wie hat er reagiert?Da das aber unzumutbare Zustände sind, kannst du sicher ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Du brauchst ja aber auch noch ein wenig Zeit, was neues zu finden.Wünsche dir alles Gute! Lg Rita

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Den Schimmel, die undichten Fenster und die Heizung die nicht warm genug wird gibt es doch nicht erst seit heute. Wurden diese Mängel dem Vermieter schriftlich, mit einer Frist zur Beseitigung mitgeteilt?

    Kommentar von jasonnick jasonnick

    Der Schimmel kam jetzt erst die Tage raus! Im Bad war der Schimmel schon länger! Die Undichte Fenster gibt es auch schon länger! Im Sommer kann man damit noch leben aber jetzt in dieser Kälte wirds serh unangenehm!

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Wenn der Schimmel im Bad schon länger besteht, dann hat der Mieter ein Problem mit der Luftfeuchtigkeit in diesem Raum. Das bedeutet er muss mehr und richtig lüften! In den seltensten Fällen ist Schimmel im Bad ein Baumangel. Warum wurde das nicht zeitig dem Vermieter gemeldet?

  • 0
    Antwort von Padri Padri

    Wenn die Wasserleitung eingefroren ist (Wo genau? In der Mietwohnung?), dann müsste die Temperatur in der Wohnung Minusgrade gehabt haben, bzw. an den Wänden wo die Leitungen sitzen. Wenn der Mieter nicht abwesend war und geheizt hat, so ist ein Einfrieren wohl kaum möglich. Undichte Fenster lassen keinen Schimmel entstehen. Eher das Gegenteil wäre der Fall. Vereiste Scheiben deuten ebenso daraufhin, das in den entsprechenden Räumen nicht geheizt wurde. Da ich mir nicht vorstellen kann, das ein Mieter in einer Wohnung lebt, die Temperaturen unter 10 bis O Grad aufweist, sehe ich die Angaben doch etwas skeptisch an. Dass die Räume "nicht richtig warm werden" ist schwammig. Wurde die Temperatur in der Wohnung gemessen? Die ist nämlich ziemlich weit unten wenn man ständig seinen Atem sehen kann. Kann das der Mieter durch stärkeres Heizen nicht mehr ändern, ist allein das der Mangel und muss dem VM gemeldet werden. Ohne Mängelanzeige ist keine fristlose Kündigung möglich.

    Kommentar von jasonnick jasonnick

    Sorry, aber leider hast du mein Anliegen nicht richtig gelesen. Es steht nicht's von einer Wohnung drin! Wie oben beschrieben handelt es sich um ein altes Bauernhaus! Das Wasser wird über eine Pumpe von einem Brunnen angesaugt! Also verlaufen die Leitungen bzw. Schläuche unter dem Erdreich! Es ist sehr wohl möglich, dass hier Leitungen und Schläuche bei den Minusgraden einfrieren können! Erst heute habe ich 10 Grad in den Wohnräumen gemessen obwohl die Ölheizung volle Pulle läuft! Schimmel hat nichts mit undichte Fenster zu tun!!! Undichte Fenster haben den Nachteil, dass es ständig rein zieht und nicht richtig warm wird. Bitte lese in Zukubnft erst die Anliegen richtig durch, bevor Du solch skeptische und nichtssagende Antworten schickst!

  • 0
    Antwort von pete22 pete22

    Auf jeden Fall kann man da nicht wohnen, man zahlt Miete für nichts! Wie kann man sich so was gefallen lassen, sofort handeln, miete einbehalten etc

  • 0
    Antwort von cinderella666 cinderella666

    der Vermieter muss erst die Chance haben diese Mängel zu beseitigen,3 malig Frist setzen, kommt er diesem nicht nach dann kann man Frislos raus

    Kommentar von jasonnick jasonnick

    was wäre eine angemessene Frist in Tagen ?

    Kommentar von cinderella666 cinderella666cinderella666

    mit 4 Wochen musst die Frist beim 1 mal ansetzen, dann noch je 2 Wochen ....

  • 0
    Antwort von Silkchen Silkchen

    Ich wär schon lange ausgezogen. Zu Kündigungsfristen hätte ich einen Anwalt oder

    die Mieterberatung der Verbraucherzentrale gefragt.

  • 0
    Antwort von nettermensch nettermensch

    ich wär schon lange wech

    Kommentar von jasonnick jasonnick

    das ist richtig, wir können uns es aber nicht leisten doppelte Miete zu zahlen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.