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Außerordentliche Kündigung von Telefonvertrag bei schlechter Tonqualität möglich?

Frage von familychief familychief

Wir telefonieren seit Jahren übers Internet und bis zum unfreiwilligen Wechsel von Freenet zu 1&1 funktionierte das prima. Jetzt ist die Tonqualität sehr bescheiden! Eigentlich läuft mein Vertrag noch ein Jahr. Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht bei schlechter Qualität?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LieberScholly LieberScholly

    Notwendige Voraussetzung für das Recht, fristlos zu kündigen, ist immer, daß Du vor einer fristlosen Kündigung dem Netzbetreiber genug Zeit gegeben haben mußt, die Störung Deines Telefonanschlusses zu beseitigen. Es reicht also keineswegs, wie hier viele glauben, daß Du selbst weißt, seit wann die Störung vorliegt.

    Vielmehr mußt Du Deinem Netzbetreiber vor einer fristlosen Kündigung eine angemessene Frist setzen - Du mußt durch Einschreiben mit Rückschein beweisen können, daß er noch bis zum Ablauf der gesetzten Frist (immer ein absolutes Datum angeben!) Zeit hat, die Leitung zu reparieren. Im gleichen Brief mußt Du ihm klar erklären, daß Du nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Fristsetzung von Dir fristlos kündigen wirst.

    Kommentar von lekagape lekagapelekagape

    Ein Einschreibebrief mit Rückschein ist immer falsch. Ein normaler Einschreibebrief genügt und ist billiger ! Begründung: Beim Brief mit Rückschein steckt der Postbote bei Abwesenheit des Empfängers eine Mitteilung in den Kasten, dass eine Einschreibesendung abzuholen ist. Rührt sich der Empfänger nicht, wird der Brief an den Absender zurückgeschickt - und möglicherweise eine Frist verstrichen.. . Bei normalem Einschreiben wirft der Postbote den Brief in den Briefkasten und notiert sich, wann er den Brief eingeworfen hat. Mittels des Beleges bei der Absendung und der darauf stehenden Einlieferungsnummer kann immer festgestellt werden, wann die Sendung im Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

    Gruss

    lekagape

  • 0
    Antwort von AppleComputer AppleComputer

    Natürlich

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    So in der Form und ohne Erklärung.... ist die Antwort falsch...

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