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ausserordentliche Kündigung Mietvertrag

Frage von michaelaspanien michaelaspanien

Wir haben eine Wohnung zum 1.9. gemietet, der Vormieter wollte uns die eingebaute Küche verkaufen, was für uns der Grund war, diese Wohnung zu mieten. Jetzt haben wir eine Woche vor Einzug erfahren, dass er die Küche doch mitgenommen hat, Laminatboden war nur bis an die Schränke gelegt, fehlt also in der halben Küche, zudem war hinter und neben den Schränken nicht tapeziert. Der Vermieter will sich auf nichts einlassen. Inseriert war die Wohnung jedoch vom Mieter mit Küche und nur deswegen haben wir unterschrieben. Haben wir die Möglichkeit den Vertrag nun vor Einzug zu kündigen? Lieferzeiten für Küchen derzeit 8-14 Wochen!

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Antworten (5)

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    An Absprachen mit dem VORmieter ist der VERmieter nicht gebunden. Und wenn Ihr die Wohnung noch vor Einzug kündigt, kann der Vermieter, falls Ihr den Vertrag schon unterschrieben habt, auf der vertraglichen Kündigungsfrist bestehen. Das haben wir bei meiner Nichte vor ca. 1 Jahr so erlebt. Allerdings war der Vermieter kulant und hat sich auf 1 Monatsmiete eingelassen. Viel Glück!!

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    netter vermieter! findet man nicht immer.

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    Antwort von regideur regideur

    Wenn die Wohnung mit Küche angeboten wurde soll sich der Vermieter mal darum kümmern das zum Einzug auch eine da ist. Kann er das nicht hat er Pech gehabt da er seinen Vertrag nicht erfüllen kann.

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    Antwort von Hurrierbay16 Hurrierbay16

    maßgebend ist, was im mietvertrag steht. da wirst du dir wohl selbst helfen müssen, auf eigene kosten.

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    Antwort von michaelaspanien michaelaspanien

    Im Mietvertrag steht nichts von der Küche. Aber in der Anzeige, die der Vermieter damals geschaltet hat. Auf uns kommen mit dieser Wohnung nun Kosten zu, die einfach nicht eingeplant waren. Es war also nicht nur eine Absprache mit dem Vormieter, der Vermieter wollte diese Wohnung zu Gunsten des Vormieters inklusive Küche vermieten. :-(

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass eine Küche in die Wohnung kommt.

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    Antwort von Benjamin Benjamin

    Da muß doch was Schriftliches existieren. Was steht im Mietvertrag oder habt Ihr mit den Vormietern was schriftliches vereinbart ?

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