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Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio

Frage von blondesGift blondesGift

Hallo, ich habe Ende Februar 2008 einen 12-Monats-Vertrag in einem Fitness-Studio abgeschlossen. Ich selber wohne NICHT in der Stadt, in der sich das Studio befindet, wollte aber aus privaten Gründen dorthin ziehen, und weil ich ziemlich optimistisch war vor Ort dort einen Job zu finden. Leider hat das mit dem Umziehen und auch mit der Arbeitsstelle nicht geklappt. Da ich wirklich relativ weit weg von dem Studio wohne (ca 200km), und sich auch in der nächst größeren Stadt in meiner Nähe (sind aber auch schon knapp 60 km) kein Fitness-Studio der jeweiligen Kette befindet, möchte und muss ich den Vertrag kündigen. Die Betreiber stellen sich aber stur...Was nun?

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Antworten (5)

  • 7
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Da keine Gründe eingetreten sind, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wirst Du wohl zahlen müssen. Du hast den Vertrag wohl etwas voreilig abgeschlossen.

    Kommentar von Vorsicht Vorsicht

    Hey, HerrLich und ich hirnen hier rum wie die idioten, und keiner merkts und gibt uns mal n Leckerli dafür. HerrLich - Du bekommst jetzt von mir eins - besser als nichts, gell.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Naja, Du hast schon recht. Wäre es zuviel verlangt gewesen, wenn blondesGift sich mal äußert?

  • 1
    Antwort von kodiaksa kodiaksa

    Kann man nicht kündigen, wenn man in einer anderen Stadt wohnt? Ich kenne das als außerordentlichen Kündigungsgrund, wenn man beispielsweise ( z.B. berufsbedingt) aus seiner Stadt wegzieht. Ich hab das schon 2 Mal anwenden müssen. Mit polizeilicher Abmeldung zum Studio und Kündigung zu sofort war kein Problem. Das ist doch ein ähnlicher Fall bei Dir und müsste daher doch auch gehen. Was steht denn im Vertrag unter Kündigungsbedingungen?

  • 1
    Antwort von Vorsicht Vorsicht

    In den sauren Apfel beissen und bezahlen. Nachdem aber ende Februar vor ein paar Tagen war, kläre mal ab, ob Du ein Widerrufsrecht hast.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Es gibt in diesem Fall kein Widerrufsrecht, sondern nur die Vertragserfüllung.

    Kommentar von Vorsicht Vorsicht

    blondesGift sollte prüfen, ob dies vorliegen könnte. Falls der Vertrag ausserhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen worden ist (pauschal gesagt). Ausserordentliche fristlose scheidet - wie HerrLich schon sagt - aus, weil die Gründe (Wohnort) schon zuvor vorgelegen haben.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Steht doch in der Frage "in" einem Studio. Diese Verträge werden auch nicht auf der Straße oder an der Haustür abgeschlossen. Somit kein Widerrufsrecht.

    Kommentar von Vorsicht Vorsicht

    Nun, die werden auch auf Promotion-Ständen in Supermärkten und Fussgängerzonen abgeschlossen. Man kann ja nie wissen wie sie daran kam und ob sie dieses "in" auch so gemeint hat. Würde dann schon nen grossen Unterschied machen.

  • 0
    Antwort von blondesGift blondesGift

    Na steht halt drin, dass man nur sofort, bzw. aus "wichtigen Gründen" kündigen kann, wenn man z. B. berufsbedingt umziehen muss. Wie das genau in meinem Fall ist, weiß ich eben nicht. Also hab mich in der Stadt in der das Studio ist ja noch nicht einmal angemeldet...kam ja nicht wirklich dazu.

  • 0
    Antwort von blondesGift blondesGift

    Kann ich da gar nichts machen? Fällt das das nicht in den Bereich der "Unzumatbarkeit", wegen der Entfernung?? Ich wollte ja definitv in die stadt ziehen, es hat nur nicht funktioniert...weil div. Ämter dort nicht mitspielen würden, z.B.

    Gibt es wirklich kein Wiederrufsrecht? Das muss doch möglich sein. Ich habe doch überhaupt noch nichts in Anspruch genommen.

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