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Außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrag

Frage von HansDieter0815 HansDieter0815

Hallo,

ich habe 1und1 eine 2 wöchige Frist gesetzt (da sie mir mein DSL-Anschluss nicht geschalten haben), wo sie noch Zeit haben sollten mir den Anschluss zu schalten. Nach 2 Wochen habe ich immer noch keine Antwort von 1und1 erhalten außer einen Widerspruch gegen meine Frist (was ich schon ziemlich lächerlich fand).

Also habe ich dann nach diesen 2 Wochen eine sofortige Kündigung geschrieben.

Nach ca. 3 Wochen habe ich dann eine Antwort erhalten, dass ein Anschluss in meiner neuen Wohnung nicht möglich sei. Wenn ich 100€ bezahle komme ich aus dem Vertrag raus.

Weitere 2 Tage später kamen noch mehrere Briefe wo drin stand das sie meiner Kündigung zum 31.12.11 annehmen und ich noch aller Rechnung bis Ablauf, bezahlen muss. Ich habe aber sofort gekündigt.

Ich will mich jetzt auch nicht weiter mit denen auseinandersetzten und will eine Anwalt zu rate ziehen.

Meine Frage ist jetzt, da ich keinen Zeitnahen Termin bei meinem Anwalt erhalten habe und dieser Termin erst 2,5Wochen nach erhalt dieser Briefe zur Kündigung ist, weiß ich jetzt nicht ob ich vorab mich noch mal an 1und1 selber wenden muss oder ich warten kann bis ich mit meinem Anwalt geredet habe?

Ich habe ein ungutes Gefühl das ich dann irgendwie in Verzug gerate.

Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.

Ich habe noch in der ersten Antwort weitere Informationen. Die haben leider nicht in die Frage gepasst

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Wie deinem Nachtrag zu entnehmen ist, bist du wohl umgezogen. Wahrscheinlich handelt es sich somit also nicht um einen Neuvertrag sondern um eine Vertragsumstellung (auf die neue Wohnung halt). Ob der Anbieter dazu aber uebrhaupt verpflichtet ist, wie das dann abzulaufen hat und welche Gebuehren dafuer entstehen, ergibt sich ausschliesslich aus dem Vertrag selbst sowie den AGB des Anbieters. Ein gesetzliches Sonderkuendigungsrecht hast du hier aber nicht.

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Das hast du richtig entnommen :-).

    Ich bin Umgezogen und habe ca. 6 Wochen vor Umzug dies meinem Anbieter gesagt und dieser hat halt zugesichert (telefonisch) das bei mir ein Anschluss möglich ist und alles kein problem ist.

    Ich wollte ja nicht kündigen, aber wenn sie es nach 12 Wochen (darunter auch eine 2 wöchige von mir gesetzte Frist) geschafft haben mir den Anschluss zu schlten und auch bis dahin nie ein Wort von nicht möglich oder so verloren haben, gehe ich davon aus das ich im Recht bin (das wird sich irgendwann aber erst noch rausstellen :-)).

    Sie haben mir ja erst nachdem ich die Kündigung eingereicht habe, 3 Wochen später mitgeteilt das ein Anschluss bei mir nicht möglich sei (das stimmt nicht, denn ich habe jetzt einen Anschluss von der konkurenz).

    Meine Frage war eigentlich nur ob ich jetzt selber was machen muss oder ob ich doch 2,5Wochen Zeit habe und mein Anwalt sich darum kümmert. Wegen einer vieleicht 2 wöchigen Frist oder so.

    Auszug der AGB des Anbieter:

    2.3

    Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Nun, der Anbieter ist mit seiner Leistung ja nicht im Verzug. Vertraglich schuldet er doch die Leistungserbringung am im Vertrag vereinbarten Ort, also in der alten Wohnung. Dort wird er die Leistung aber sicher auch weiterhin erbringen koennen und auch wollen.

    Ob du nun aus der Zusage: "Ja, wir machen das am neuen Wohnort" Honig saugen kannst, glaube ich eher nicht. Vermutlich wird man dir das nicht so sicher zugesagt haben, wie du es vielleicht verstanden hast. Ausserdem muesstest du eine derartige Zusage ja auch beweisen (sofern der Anbieter diese bestreiten sollte, wovon ich hier mal ausgehen wuerde).

    Lass das den Anwalt pruefen, mache dir aber keine zu grossen Hoffnungen.

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Ich habe mir gerade noch dies durchgelesen

    http://www.dsl-forum.de/richtigkuendigent8712.html

    dort wird ja auf § 314 verwiesen.

    Eigentlich wollte ich ja nur wissen ob ich jetzt schon reagieren muss oder Zeit habe bis ich den Termin bei meinen Anwalt hatte. Egal ob ich nun jetzt Recht habe oder nicht.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Den BGB 314 wirst du hier wohl vergessen koennen. Dass du die vereinbarte Leistung am vereinbarten Erfuellungsort aus Gruenden, die der Anbieter weder zu vertreten hat moch irgendwie beeinflussen koennte, nicht mehr abnehmen kannst, stellt sicher keine "wichtigen Grund" im Sinne des BGB 314 dar. Hier geht es nur noch darum, ob der Anbieter zu einer Umstellung auf den neuen Erfuellungsort (die neue Wohnung) verpflichtet ist oder nicht. Hierfuer ist aber eine genaue Pruefung dessen AGB sowie des Vertrags plus eventuell ergaenzender vertraglicher Absprachen erforderlich (unter Beruecksichtigung der Beweisbarkeit). Es muss also geprueft werden, ob deine Kuendigung berechtigt und somit wirksam war oder nicht. Da verpennst du aber im Moment nix. Allerdings solltest du dir vielleicht einen Anwalt suchen, der dich keine 2 oder 3 Wochen auf einen Termin warten laesst.

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Naja, der Anwalt lässt mich keine 2 Wochen warten, aber da ich zurzeit Arbeitstechnisch keine möglichkeit habe, war halt nur dieser Termin möglich.

    Da ich leider immer nur sehr spät Zeit habe und irgenwie alle nur bis max 17Uhr oder 18Uhr Termine vereinbaren ist das verdammt schwierig.

    Bis jetzt habe ich noch nie einen Anwalt benötigt, aber jetzt kann ich meines erachtens selber nix mehr machen und ich muss jemanden einschalten.

    Die Anwaltsuche ist ja auch so eine Sache, ich habe in diversen Suchportalen und auch z.B. bei der Advocardsuche mein Glück versucht, aber leider sehr wenig treffer gefunden die irgendwie auch nur in meiner nähe sind.

    Du (ich hoffe ich kann du sagen) scheinst ja gut Ahnung zu haben, wie sicher ist das, dass ich im Moment nichts "verpenne"?

    Eines hätte ich noch, warum hat 1und1 nicht von anfang an gesagt die können nicht und nicht erst 3 Wochen nach Kündigung (bzw. 15-16 Wochen nach "Bestellung" des Umzugs)? Soetwas ist doch auch nicht im Interesse des Verbrauchers.

    Ich meine nur, wenn die ganze Zeit bis zur Kündigung immer und immer wieder gesagt wird, alles kein Problem, ist das schon, ich weiß nicht...

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    Antwort von amigo06 amigo06

    So kann man einen 1 & 1 Vertrag vorzeitig kündigen ! Hier habe ich einen Tipp für alle ihren DSL Vertrag bei 1& 1 vorzeitig kündigen möchten. Das geht ganz einfach: Nur die Einzugsermächtigung kündigen. Ich hatte eigentlich gar nicht vor zu kündigen, sondern wollte lediglich per Überweisung bezahlen. Also widerrief ich die Einzugsermächtigung. Anschließend wurde ich in einem Schreiben darauf hingewiesen dass der Widerruf der Einzugsermächtigung zur Kündigung von Seiten 1 & 1 führen könnte. Mir wurde eine Frist eingeräumt um eine erneute Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach Ende dieser Frist bekam ich erneut Post, hier war dann erneut die Aufforderung zur Erneuerung der Einzugsermächtigung enthalten. Eine zusätzliche, zehntägige Frist wurde mir dazu eingeräumt. In diesem Schreiben war dann schon ein Kündigungstermin enthalten, für den Fall dass ich keine erneute Einzugsermächtigung erteilen würde.

    Habe dann in den sauren Apfel gebissen und doch eine neue Einzugsermächtigung erteilt. Aber für alle die gern ihren 1 & 1 Vertrag vorzeitig auflösen möchten könnte dies ja ein guter Tipp sein!

    eben über Google gefunden

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Die Einzugsermächtigung habe ich schon Widerrufen, hat leider nicht den selben effekt gehabt, was du geschrieben hast, leider.

    Trotzdem Danke.

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    Lege erst einmal gegen die Kündigung zum 31.12.11 Widerspruch ein...

    Gleichzeitig würde ich denen mitteilen, dass du die Angelegenheit an einem Rechtsanwalt übergeben hast...

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Hallo,

    viele Dank für deine Antwort.

    Wenn ich jetzt eien Widerspruch gegen die Kündigung zum 31.12.11 schreibe komme ich da irgendwie in schwierigkeit mit der Kündigung im Allgemeinen?

    Nicht das ich jetzt Widerspreche und die legen das gegen mich aus und ich Widerspreche in deren Auge gegen die ganze Kündigung?

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Ich nehme an,Du hast noch keinen Anschluß von 1+1 erhalten.Diesen Anschluß sind Sie schuldig geblieben.Wiso wollen sie denn geld haben ,wenn Sie keine Leistung erbracht haben ,und auch nicht bringen können ,Womit begründen 1+1 denn Eine Zahlungspflicht? .Bist Du etwa Umgezogen,und an deinem neuen Wohnort ist ein DSL Anschluß nicht möglich,dann hast Du schlechte Karten.Dann mußt Du Den Vertrag mit der Mindestlaufzeit erfüllen.Es gibt bereits Urteile darüber,Das diese Zahlungspflicht besteht.Denn Du hast Die Wohnung gewechselt ,ohne zu fragen ob am neuen Wohnsitz,ein DSL Anschluß möglich ist.Da kannst Du Dir den Anwalt Sparen,denn Den mußt Du dann auch bezahlen.

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Leider hast du das falsch angenommen :-)

    siehe meinen Kommentar bei DerCAM

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    Antwort von compu60 compu60
    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ich denke schon das ich im Recht bin und die sofortige Kündigung gerechtfertigt bin. Aber die wolle es halt nicht akzeptieren.

    Mir geht es nur um siehe Kommentar oben bei DerCAM

    Kommentar von compu60 compu60compu60

    Da steht was von einer Nachfrist von 2 Wochen, diese solltest du einhalten. Da der Provider selbst schreibt, wie du schreibst Zitat von dir : "Nach ca. 3 Wochen habe ich dann eine Antwort erhalten, dass ein Anschluss in meiner neuen Wohnung nicht möglich sei.", solltest du bezugnehmen auf dieses Schreiben nochmals kündigen.

    Kommentar von HansDieter0815 HansDieter0815HansDieter0815

    Diese Nachfrist habe ich eingehalten und erst danach die Kündigung geschrieben.

    Muss ich wirklich 2 mal kündigen? Ein mal muss doch ausreichen, oder?

    Kommentar von compu60 compu60compu60

    Sagen wir mal so, besser 1 Mal zu viel als zuwenig. Und die erste Kündigung mit einbeziehen im Schreiben.

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    Antwort von HansDieter0815 HansDieter0815

    Vorgeschichte:

    Ich habe vor ca. 16 Wochen meinen Umzug bei 1und1 mitgeteilt, dieser war 6 Wochen später. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ein Anschluss in der neuen Wohnung möglich wäre. Sie konnten mir nicht versprechen, dass die Schaltung genau zu meinem Wunschtermin durchgeführt wird, aber haben versichert, dass dies dann zeitnah passiert.

    Als der Wunschtermin erreicht war habe ich immer noch keinen Schaltungstermin erhalten. Auch nach 4 weiteren Wochen und mehreren Telefonaten und E-Mails hat sich nichts ergeben.

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