September 2007 habe ich bei der Telekom das Call & Surf-Paket bestellt. Laut Vertrag 24 Monate Laufzeit.
Ein Jahr später, also Sep. 2008, bin ich zu meiner Freundin gezogen. Sie hatte genau den gleichen Call & Surf-Tarif. Somit hätte ich meinen DSL-Anschluss gar nicht mitnehmen können weil ja schon einer vorhanden war mit dem gleichen Tarif.
Die Telekom hatte ich einen Monat zuvor wegen diesem Problem per Brief benachrichtigt, natürlich auch mit Angabe meiner neuen Anschrift und bat um eine außerordentliche Kündigung.
Die Kündigungsbestätigung kam dann prompt zurück, aber erst wirksam zum Sep. 2009.
Ich hatte dann wieder ninen Brief geschrieben mit der Bitte um eine Einigung.
Nichts, keine Regung von der Telekom!
Ein halbes Jahr hatte ich noch brav weitergezahlt obwohl ich die Leistung nicht nutzen konnte. Dann habe ich jegliche Zahlungen verweigert.
Bis November 2009 hatte ich nichts mehr von der Telekom gehört, also 14 Monate nicht. Die Telekom hat nie auf Briefe reagiert noch hat sich was nach mehreren Telefonaten getan. Zum Glück habe ich Rückantwortscheine von der Post als Beweis für den Briefverkehr.
Dann kam der Hammer: Eine Mahnung von 340 Euro mit Mahnkosten ohne Ende. Ich hatte in den 14 Monaten nie eine Rechnung bzw. Mahnung erhalten, obwohl meine neue Adresse sehr wohl bekannt war! Die ganzen letzten 14 Monate habe ic
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Außerordentliche Kündigung DSL
Frage von
nilzy
Antworten (3)
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2Antwort von
anjannianjanni
Ja und? Du hattest einen Vertrag über 24 Monate. Einzelrechnungen und Mahnung sind nicht erforderlich, da es ja feste Zahlungstermine gibt.
Zusammenziehen zählt nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Wende Dich an die Verbraucherzentrale - vielleicht können die noch was für Dich bewirken. Aber ich denke, eher nicht.
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0Antwort von
Daniel024Daniel024
Warum sollte Dich der Umzug von der Zahlung Deines Vertrags befreien? Ich hätte mal angerufen und nachgefragt.
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Diese Frage
Das ist nur halb richtig. Kann der Kunde seinen Vertrag nicht an die neue Lokation mitnehmen muss der Vertrag fristlos beendet werden. Dem Anbieter ist zwar die Möglichkeit einer Aufrechnung der Basispreise gegeben und die wird auch genutzt.