2

außerordentliche Kündigung der Wohnung aufgrund extrem hoher neuer NK ???

Frage von IIIVITTOIROIII IIIVITTOIROIII

hallo zusammen,

habe ein riesen problem. bekam gestern meine endabrechnung für das jahr 2008/09 vom gas und soll 1800 euro zurück zahlen + den neuen monatlichen abschlag in höhe von 180 euro.ich kann mir gar nich erklären wie es zu solch einer summer kommen kann, ich heize nur morgens etwas u abends wenn ich zu hause bin, das termometer steht dabei auf 18°. ich wohn zwar im eg...allerdings heize ich nur zwei räume....

naja, nun bin ich allerdings auch noch student und lebe in ner single wohnung. die neue miete inkl nk beträgt jetzt 520 euro, soviel kann ich im leben nicht bezhalen. deswegen wollte ich hier mal von euch wissen ob die mgl besteht den mietvertrag vorzeitig - unter anbetracht der situation - kündigen zu können. ich bin gerade total ratlos..

danke vorab

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von kikkerl kikkerl

    ich würde eher einen begutachter aufsuchen um zu schauen ob die kosten rechtens sind. ein mieterschutz kann dir dabei helfen. da läuft was nicht mit rechten dingern zu ;-)

  • 0
    Antwort von Chianti Chianti

    vergleiche mal die beiden letzten abrechnungen und achte auf posten, die jetzt deutlich höher sind ....

    hast du die abrechnung als worddokument? würde gerne mal eine blick drauf werfen

  • 0
    Antwort von stefvol stefvol

    Lass erstmal die Heizkostenabrechnung checken - Nachzahlung 1800 Euro - das ist Irrsinn für so eine kleine Wohnung. Also: prüfe erstmal die Größe der Wohung, vergleich die Daten - und ab damit zum Mieterverein. Informeire dich auch hinsichtlich der Isolierung der Wohnung, also Fenster, Fassade etc. und checke das alles mit den Daten der Wohnung / Mietvertrag ab. Hier kann etwas nicht stimmen. 1800 Euro Heizkosten - soviel bezahlen wir für 180 qm und 2 leerstehende Wohnungen - allerings Pellets.

  • 0
    Antwort von tractop tractop

    geh zum vdk und lass es erstmal nachrechnen .

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    vdk kann auch nicht alles. da muss er zum mieterschutz die kümmern sich auch um abrechnungen

  • 0
    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Wat??520,-€??Soviel bezahl ich nichtmal für meine 3-RaumWhng. .....Und ich krieg immer etwa 100,-€ gutgeschrieben..

  • 0
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nein, die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wenn Du jetzt also kündigst, kannst du zum 28. Februar 2010 ausziehen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.